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Zustimmung des Nachbarn bei PV Anlage auf der Doppelhaushälfte?

Muss man die Zustimmung des Nachbarn einholen, wenn man auf dem eigenen Dach einer Doppelhaushälfte eine Solaranlage installieren möchte?

Frau K. 24.07.2020

Photovoltaik

Handelt es sich bei Ihnen ume eine Realteilung oder um eine Eigentümergemeinschaft? Im letztgenannten Fall müsste vermutlich ein Beschluss der Eigentümerversammlung vorliegen. Photovoltaikanlagen die auf bestehenden Gebäuden errichtet werden sollen, fallen unter die Anforderungen des §32 Abs. 5 BauO NRW. Dies bedeutet, dass Abstände zu Nachbargebäuden/ zum Nachbarn von 1,25 m eingehalten werden müssen.

Für Photovoltaikanlagen, deren Außenseiten und Unterkonstruktionen aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen, wie zum Beispiel Glas, gilt laut §32 Abs. 5 BauO NRW der reduzierte Abstand von 0,5 m. Es gibt im Brandschutz generell noch ein paar Fallstricke wie Brandwände (da nicht alle Brandwände gehen über die Dachfläche hinausgehen).

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