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Haus mit Photovoltaikanlage verkauft: muss Kaufpreis versteuert werden?

Ich habe im Jahr 2004 eine PV Anlage auf unserem Haus installiert. 2018 haben wir das Haus und die Anlage verkauft.
Inwieweit muss ich den Kaufpreis versteuern?

Herr M. 22.07.2019

Photovoltaik

Der Verkaufspreis für die PV-Anlage vermutlich nicht, aber die AfA muß dabei berücksichtigt werden. Aber die MwSt. für die PV-Anlage muss an das Finanzamt (Das hat chronischer Geldmangel, Dank unseren unfähigen Beamten, Minister, Staatsregierung) abgeführt werden. Hier sollte man vor Verkauf der PV-Anlage obtieren (auf die Kleinunternehmer-Regelung wechseln).

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Die Frage ist etwas schwieriger zu beantworten.
Betrachten Sie die Solaranlage als ein eigenes Projekt mit einem Verkaufspreis. x
Auf das x kommt es an.
Ist das x=0 müssen Sie nichts versteuern denn Sie haben ja nichts bekommen.
Ansonsten müssen Sie den Verkaufspreis und den Restwert der Anlage betrachten. Haben Sie mehr erzielt als der Restwert ist, muss die differenz versteuert werden. Ist der Restwert höher als der erzielte Kaufpreis haben sie einen Verlust, der sich ggf. steuernindernd auswirkt.

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