Förderung: Fragen & Antworten
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Eine PV- Anlage lohnt sich natürlich schon, darf jedoch nicht auf kurze Armotisation bedacht sein. Tatsächlich steigen die Strompreise gerade bei niedrigen Verbräuchen, was letzlich dazu führt, dass die Einspeisung des Ertrages der geplanten PV- Anlage während "sonniger Zeiten" und dem Kauf des Stromes kaum eine Wirtschaftlichkeit ergibt.
Die Eigennutzung des Stroms wirkt sich da schon effizienter aus, doch die Zwischenlagerung des Stroms muss dabei in einer Batterie stattfinden.
Es sollte also zwingend eine Beratung mit einem autorisierten Fachunternehmen stattfinden.
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Sind die 4.200 kWh in Jahr der Gesamt-Stromverbrauch oder ist hier der Eigenverbrauch aus der PV-Anlage schon abgezogen?
Damit Sie die passende Größe für den Nachtverbrauch, also da wo die Sonne nicht scheint bzw. kein Licht auf die Module fällt, treffen, empfehle ich von ca. 20 Uhr bis zum nächsten Früh ca. 7/8 Uhr den Nachverbrauch abzulesen. Die Grundgröße wird irgendwo zwischen 3-6 kWh liegen. Bei einem Verbrauch von ca. 42.00 kWh werden Sie ca. 1.400/1.500 kWh im Jahr über den Speicher zusätzlich direkt nutzen können, welche Ihnen einen Wert, Einsparung zwischen 250-350 € im Jahr bringt. Die Kosten sind abhängig, wie das System aufgebaut werden kann, welche Teile, Inverter schon verbaut ist und welches Produkt/Akkusystem eingesetzt werden soll. Die Grundkosten werden ca. bei 4.000 e beginnen.
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das hängt von 1. Dem Alter der Wohnung ab, 2. ob ein Denkmalschutz besteht.......bei der oberen Denkmalschutzbehörde nachfragen (Für Hessen: in Wiesbaden) 3. Regelungen sind Ländersache und auch am Besten dort nachfragen.
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Die Kfw hat die Speicherförderung vom 1.1.17 bis 31.12.18 ausgegeben. Allerdings am Schluss nicht mehr lukrativ, da nur noch 10% auf den Speicher gewährt wurden. Teilt man das durch die Jahre und Monate, kommen meist weniger als 4 Euro im Monat heraus. Ausserdem sind Sie bei der Einspeisevergütung dann um 50% ausgebremst. Aktueller Stand ist, dass es ab 1.1.19 keine Speicherförderung mehr geben wird. Eine Neuanschaffung einer Anlage mit Speicher rechnet sich aber weiterhin, auch ohne Förderung!
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Sie müssen den Antrag bis zum Stichtag einreichen. Das Angebot vom Fachbetrieb muss dabei bei der Förderanfrage bereits vorliegen und die Bedingungen müssen erfüllt werden. So muss beispielsweise die Einspeiseleistung der Photovoltaikanlage muss auf 50 Prozent gesenkt werden, den restlichen Strom müssen Sie selbst verbrauchen. Die Förderung gibt es nur, wenn die KfW den entsprechenden Antrag vorab genehmigt hat.
Ein Merkblatt der KfW dazu finden Sie hier: https://www.kfw.de/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/6000002700_M_275_Speicher.pdf
Es könnte auch sein, dass die Förderung bereits vor Jahresende ausläuft, da für 2018 nur nur Mittel für 5.000 Speicher zur Verfügung stehen und das Programm dann endet. Im letzten Jahr waren diese Mittel bereits im August aufgebraucht.
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In Bayern gib es aktuell über die KFW nur die Förderprogramme Bayern270 und Bayern275. ersteres fördert PV Anlagen NUR mit günstigen Zinsen, beim Programm 275 gibt es bei Finanzierung über die KFW noch einen einmaligen Tilgungszuschuß in Höhe von rund 10% des Anschaffungspreises für den Speicher. Allerdings wird dann die Einspeiselimitierung auf 50% der Nennleistung reduziert.
infos dazu finden Sie auch auf den Seiten der KFW bzw. wenn Sie die Förderprogramme googeln.
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In Bayern gib es aktuell über die KFW nur die Förderprogramme Bayern270 und Bayern275. Ersteres fördert PV Anlagen NUR mit günstigen Zinsen, beim Programm 275 gibt es bei Finanzierung über die KFW noch einen einmaligen Tilgungszuschuß in Höhe von rund 10% des Anschaffungspreises für den Speicher. Allerdings wird dann die Einspeiselimitierung auf 50% der Nennleistung reduziert.
infos dazu finden Sie auch auf den Seiten der KFW bzw. wenn Sie die Förderproframme googeln.
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Fördermittel bekommen Sie, wenn es unter Denkmalschutz steht oder wenn Sie es energetisch Sanieren.
Ich denke schon das man auch anhand des vorhandenen Mauerwerks erkennen kann wo man Durchbrüche bzw. Verbreiterungen vornehmen kann.
Die Böden lassen sich relativ einfach in eine Ebene umsetzen so das man kaum bis kein höhen Unterschiede hat.
So etwas ließe sich am einfachsten vor Ort bei einer Besichtigung klären da man so auch die Gegebenheiten kennen lernt.
Sollten Sie Interesse haben rufen Sie mich gerne an.
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Für diese Anlage bekommen Sie nicht nur keine Förderung, sondern Sie müssen den Ertrag auch selbst vermarkten.
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Ja gibt es. Ist aber vom Bundesland abhängig.
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Zuschüsse gibt es über die KfW-Programm 430. Die Fenster müssen einen mindest Uw-Wert von 1,0 haben. Eine weitere Bedingung ist, dass der U-Wert des Daches kleiner ist als der UW-Wert der neu eingebauten Fenster ist. Hier müsst dann notfalls eine zusätzliche Dämmung der Dachfläche im entsprechendem Raum vorgenommen werden (ist also rechnerisch zu ermitteln).
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Nein, der hydraulischen Abgleich ist nicht zwingend mit dem Pumpenstausch durchzuführen. Damit kann der Pumpentausch separat durchgeführt und gefördert werden. Darüber hinaus ist so ein Abgelich natürch sinnvoll.
Das von Ihnen genannte Problem tritt auf, wenn Sie bei der Beantragung der ID sowohl den Pumpentausch als auch den Abgleich auswählen, später aber nur den Pumpentausch in der Rechnung ausweisen. Wir sind halt in Deutschland. Aber die Erfahrung zeigt, dass ein klärender Anruf bei der BAFA den Sachverhalt wieder datentechnisch korrigiert.
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Nein.
Eine rückwirkende Förderung ist in Deutschland generell nicht vorgesehen.
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Maßnahmen Dach, Dämmung als Einzelmaßnahmen:
Einzelmaßnahmen 10,0 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 5.000 Euro für jede Wohneinheit.
Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss, der nach Abschluss des Vorhabens auf Ihr Konto überwiesen wird.
Fördermittelberatung:
Die Höhe beträgt:50 % der förderfähigen Kosten
maximal 4.000 Euro pro Vorhaben.
Zusätzlich bzw. Alternativ:
BAFA Vor-Ort-Beratung:
Zuschuss in Höhe von 60% der förderfähigen Beratungskosten,
maximal 800 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern.
Detailierte Infos gerne unter:
Dipl.-Ing.
Bernd Bosan
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Ich sehe kein Problem für die Förderung, den Antrag gibt es auf der Seite vom Bafa. Bei der Kollektortechnik hat sich bei Röhrenkollektoren innerhalb der letzten 10 Jahre einiges getan, da berate ich gerne persönlich.
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Wenn hier eine Solarthermische Anlage (STA) gemeint ist, sollte man deren Wirtschaftlichkeit vorher überprüfen.
Weder EnEV, KfW noch Bafa garantieren für Wirtschaftlichkeit.
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Für Austausch, Reparatur oder Wartungskosten gibt es generell keine BAFA-Förderung. Wenn der Schaden innerhalb der 10 Jahre Garantie liegt, ist mit dem Hersteller / Lieferant / Installateur zu verhandeln. Außerhalb der Garantiezeit, und wenn auch nur einen Tag können Sie nur auf Kulanz hoffen. Ich orakle und sehe, dass Sie eigenes Geld in die Hand nehmen.
Grüße
W. Kohler
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Hallo !
Es gibt eine staatliche Förderung über die KFW für Speicher. im Programm 275 finden Sie die entsprechenden Vorgaben.
Günstige Kredite bekommen Sie auch über Hausbanken oder KFW Programm 270.
Mit freundlichen Grüßen
Dominik Bernhard
Enerix Ludwigshafen
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Hallo und danke für ihre Anfrage,
ich würde gerne wissen wie sie auf diese Kombination gekommen sind? Haben sie Bekannte die solch eine Kombi nutzen?
Wie sie sicher wissen spielt die schnell voranschreitende Technik solchen Projekten tatsächlich in die Karten.
Die meisten Menschen wollen ein ehrliche und faire Beratung, ohne das typische Verkäufergeschwafel.
Und jeder Verkäufer sagt: "Na, klar lohnt sich das!" und erzählt ihnen das blaue vom Himmel...
Es heißt wir sollen auf unser Bauchgefühl hören, denn bei solch einem Projekt haben sie nur einen Versuch.
Wissen sie, es gibt 2 Sorten von (Verkäufer)- Menschen in dieser Welt: Die die ihnen immer nur die schönsten Dinge versprechen, solange bis die Provision da ist. Wenn sie bemerken was für einen billigen Elektroschrott man ihnen verkauft hat, ist es zu spät...
Und diejenigen die sich von Anfang an neutral nähern und ihnen erst nach der Besprechung und Besichtigung bzw. Berechnung zeigen was es kostet, und welche Firmen überhaupt in die engere Auswahl kommen. Daran können sie dann selbst sehen ob es sich für sie lohnt.
Nun, wäre es für sie in Ordnung wenn sie mich in ihre weitere Planung mit einbeziehen? Denn sowohl in der Infrarottechnik als auch in der PV- und Speichertechnik haben wir echte Fachleute und eine große Auswahl an Produkten zu bieten.
Mit freundlichen Grüßen aus Siegen
Manuel Morgado
Regionalleiter eco2heat
Marburger Tor 32
57072 Siegen
0271 - 31 92 14 32
01577 - 285 46 81
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Ihre Frage
an die Experten
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Für ihre Planung lassen sie sich am besten ein Angebot von einem Solarteuer machen. Die sagen ihnen , was sie dann beachten müssen. Im Prinzip recht ein Leerrohr vom Dach in den Keller und vom Keller in den Zählerschrank. Die Volleinspeisung ist nicht mehr so wirtschaftlich. Nutzen sie den Strom selbst. Bei einer großen Dachfläche empfehle ich die Kombination PV-Anlage, Stromspeicher mit einer Wärmepumpe als Heizungsanlage und WW.
Förderung der PV-Anlage ist über die KFW möglich. Siehe Prg. 270 bzw. ergänzend Prg. 275 für Stromspeicher.
Für ihren 5 Fam. Neubau können sie je Wohneinheit 100.000,-€ als Kredit von der KFW erhalten. Bauen sie z.B. ein KfW-Effizienzhaus 40 Plus, erhalten sie noch 15% Tilgungszuschuss.
Folglich können sie bei 5 Wohneinheiten 500.000,-€ als Kredit ab 0,75% Sollzins von der KFW bekommen und sie erhalten bei KfW-Effizienzhaus 40 Plus einen Tilgungszuschuss von 15%.
Gerne kann ich für sie auch die Effizienzhausberechnung, die KFW-Anträge und die Baubegleitung durchführen.
Mit freundlichen Grüßen
Erich Stumpp
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Hallo Schwarzwald
Ihre Frage ist von vielen Faktoren abhängig. Unter anderem wesentlich von Ihrem Stromverbrauch und Energieverbrauch Ihrer Heizung Gerne kann ich Sie als unabhängiger Berater ein Gutachten erstellen welches auf Ihre Bedürfnisse speziell zugeschnitten ist. Das Gutachten wird vom BAFA mit 60% der Kosten max. 800€ für 1-2 Familienhäuser bezuschusst.
Gerne erwarte ich Ihre Anfrage.
Alfred Waldner, Energieffizienzexperte für Förderprogramme des Bundes.
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Hallo
Einige Bundesländer bieten separate Förderprogramme an.
Bei ihnen kommt es jetzt darauf an wo sie wohnen.
Mit freundlichen Grüßen H. Münchow
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Guten Tag, für eine Heizungsunterstützung wird eine Fläche von mindestens 9qm bei Flachkollektoren bzw. 7qm bei Rörhenkolektoren zu berücksichtigen.
Der Pufferspeicher darf nicht gebraucht erworben sein. Es muss eine Rechnung vorhanden sein.
Die Basisförderung beträgt bei Anlagengrößen bis 40qm, 140 € je qm Bruttofläche mindestens jedoch 2000.- €.
Ihre OS-Solar GmbH
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Es handelt sich hierbei um die Förderung von Batteriespeicher der KfW. Sollten Sie Ihre Anlage ohne Batteriespeicher planen ergeben sich für Sie keine Veränderungen.
Grüße
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Eine Dachfläche ist eine Dachfläche, dazu zählt auch die Terassenüberdachung! Mfg Fink
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