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Ist beim Pumpenaustausch ein hydraulischer Abgleich Pflicht?

Ich habe in meiner bestehenden Heizungsanlage in unserem Einfamilienhaus die alte Heizungspumpe durch eine neue hocheffiziente Heizungspumpe austauschen lassen. Diese Maßnahme wird durch das Bundesamt enstprechend der Richtlinie über der Förderung der Heizungsoptimierung gefördert. Der Förderantrag und Unterlagen (Rechnung der Heizungsfirma) sind bereits versendet worden.
Heute kam Post vom Amt mit dem Hinweis, dass Unterlagen fehlen bzw. unvollständig sind. Speziell geht es dabei um den Nachweis der Duchführung des hydraulischen Abgleichs in Verbindung mit dem Pumpenaustausch. Weiterhin wird angeführt, dass eine Förderung nur mit einem hydraulischen Abgleich möglich wäre.

Dieser Sachverhalt erschließt sich mir nicht aus der Förderrichtlinie (ich habe diese schon mehrfach durchgelesen). In der Richtlinie werden beiden Maßnahmen (Pumpentausch oder hydraulischer Abgleich) gleichberechtigt als mögliche Maßnahmen aufgeführt.

Ich musste leider etwas ausholen, um den Sachverhalt zu beschreiben. Meine eigentliche Frage lautet:
Muss bei einem Pumpenaustausch zwingend ein hydraulischer Abgleich durchgeführt werden um die Förderung zu bekommen?

Herr G. 29.09.2017

Gasheizung Umwälzpumpe

Nein, der hydraulischen Abgleich ist nicht zwingend mit dem Pumpenstausch durchzuführen. Damit kann der Pumpentausch separat durchgeführt und gefördert werden. Darüber hinaus ist so ein Abgelich natürch sinnvoll.

Das von Ihnen genannte Problem tritt auf, wenn Sie bei der Beantragung der ID sowohl den Pumpentausch als auch den Abgleich auswählen, später aber nur den Pumpentausch in der Rechnung ausweisen. Wir sind halt in Deutschland. Aber die Erfahrung zeigt, dass ein klärender Anruf bei der BAFA den Sachverhalt wieder datentechnisch korrigiert.

10 Hilfreiche Antwort

Warum wurde die Pumpe überhaupt getauscht? Passt die neue Kennlinie tatsächlich besser zu den hydraulischen Notwendigkeiten der vorhandenen Anlage?
Für den Endnutzer macht ein Pumpentausch nur dann Sinn, wenn die alte Pumpe hydraulisch überdimensioniert ist.
Für den Erhalt der Förderung „Pumpentausch“, ist ein HA notwendig.

Energieeffizienz-Experte / TGA Planung / freier Gutachter

Herr G., 05.10.2017

Für den Austausch gab es mehrere Gründe: ursprünglich waren 2 getrennte Heizkreise mit jeweils einer Pumpe, Mischer und Motor verbaut (wegen getrennter Abrechnung der Energiekosten - 2 Mietparteien). Diese beiden Heizkreise wurden zu einem Heizkreis zusammengelegt, mit jetzt neuer Pumpe (Grundfos UPM3 Hybrid), ebenfalls mit Mischer und Motor. Weiterhin waren die alten Pumpen sehr laut (Laufgeräusche) und die Mischerventile undicht (Baujahr 1994 Wilo RS 25). Mir geht es hauptsächlich um die Formulierung in der Richtlinie. Dort werden für den Erhalt der Förderung 2 Fördertatbestände aufgeführt, beide sind mit der Formulierung "und/oder" verknüpft. Der erste ist besagter Pumpentausch, der zweite der hydraulische Abgleich. Weiterhin werden auf der Seite der BAFA Beispiel-Rechnungen zur Beantragung der Förderung gezeigt. Eine davon (Beispiel 3) beinhaltet nur den Pumpenaustausch ohne hydraulischen Abgleich.

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