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Zuschüsse und Voraussetzungen für hydraulischen Abgleich

Wir beabsichtigen in 4-5 Monaten eine neue Gasbrennwertheizung im Austausch gegen eine 30 Jahre alte Heizung anzuschaffen. Ein hydraulischer Abgleich an allen Heizkörperventilen ist vorgesehen. Frage: Welche Zuschüsse sind möglich und welche weiteren Voraussetzungen sind zu erfüllen?

Herr H. bei Mülheim an der Ruhr, 03.02.2019

Gasheizung

Folgenden Zuschuß gibt es fast immer:
Der hydraulische Abgleich wird mit 30% bezuschusst, in diesem Fall dann auch die witterungsgeführte Regelung und eventuell zu verbauende Pumpen. Diesen Antrag würden wir für Sie erstellen.

Diesen Zuschuß gibt es nur im 1-2 Familienhaus. Egal ob selbstgenutzt oder vernmietet.
Für den Restbetrag gibt es einen Zuschuß von 15% von der KFW Bank, der durch einen von der KFW zugelassenen Energieberater beantragt werden muß. ( Wenn Sie keinen haben, können wir Ihnen einen empfehlen. Die Kosten betragen in diesem Fall 185,-€.) Die Kosten für den Energieberater werden auch mit 15% bezuschusst.
Falls Sie am Heizsystem etwas ändern möchten, z.B. neue Heízkörper oder neue Rohrleitungen etc. werden diese Investitionen auch mit 15% von der KFW bezuschusst.

1 Hilfreiche Antwort

Leider ist es mit der Umstellung auf eine Brennwertheizung noch nicht ganz erledigt. Auch die vorhandenen Heizkörperventile sind zum hydraulischen Abgleich zu erneuern. hierbei gehe ich davon aus, dass dies derzeit nicht der Fall ist.

Herr H., 11.02.2019

richtig, es sind ca. 19 Stck.

0 Hilfreiche Antwort

Zur Zeit gibt es in Verbindung neue Brennwertheizung und Hydraulischer Abgleich(der Pflicht ist), in Verbindung eines Energieberaters der bei der KFW gelistet ist, einen Zuschuss von 15% auf die Gesamtsumme des Invest.
Alle Heizkörperventile im Haus müssen Voreinstellbar sein, so das die Wassermengen je Heizköper einstellbar sind.

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