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Norbert Bülter
Alst 119, 41379 Brüggen
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1 Antworten, zuletzt 10.02.2019

Antworten gegeben in

Gasheizung



Folgenden Zuschuß gibt es fast immer:
Der hydraulische Abgleich wird mit 30% bezuschusst, in diesem Fall dann auch die witterungsgeführte Regelung und eventuell zu verbauende Pumpen. Diesen Antrag würden wir für Sie erstellen.

Diesen Zuschuß gibt es nur im 1-2 Familienhaus. Egal ob selbstgenutzt oder vernmietet.
Für den Restbetrag gibt es einen Zuschuß von 15% von der KFW Bank, der durch einen von der KFW zugelassenen Energieberater beantragt werden muß. ( Wenn Sie keinen haben, können wir Ihnen einen empfehlen. Die Kosten betragen in diesem Fall 185,-€.) Die Kosten für den Energieberater werden auch mit 15% bezuschusst.
Falls Sie am Heizsystem etwas ändern möchten, z.B. neue Heízkörper oder neue Rohrleitungen etc. werden diese Investitionen auch mit 15% von der KFW bezuschusst.

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