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INTELLECT Schnell Handelshaus UG (haftungsbeschränkt)
Hochfürststr. 14, 87733 Markt Rettenbach

32 Antworten, zuletzt 16.01.2021

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Wärmepumpe, Photovoltaik, Energieberater, Elektroheizung, Kamin / Ofen, Fördermittelberatung, Elektriker, Solarthermie, Garage



Also, ein Home-Speicher ist KEINE USV. Aber ein leistungsfähiger Homespeicher wie etwa der E3DC S10 Pro mit 26,5 KwH Brutto-Kap bietet z.B. 9 KW dauerhafte Entladeleistung an (Welche andere Batterie am Markt kann das???) .Wir sind hier schon jenseits von 20 A. Das Problem der Überlast würde ja wenn, dann nur im Stromausfall zum tragen kommen... Die o.g. Batterie bietet hier Standardmässig vollen 3.phasigen Notstrom. Wenn ausreichen gespeicherte Energie in den Batterien ist, bin ich davon überzeugt, dass die E3Dc PRO auch den Anlaufstrom einer WP mit 27 A überlebt. Die Batterie ist ja Überspannungstolerant für einige Sekunden und der Anlaufstrom in der genannten Stärke liegt ja auch nur kurzfrisig an.

Mit freundlichen Grüßen

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Ja, können Sie.
Googeln Sie mal das Thema "Mieterstrom". Es gibt schon Vorgaben seitens des Preises. Tatsächlich handelt das aber letztendlich jeder selbst. Manche machen es pauschal zur Miete, manche machen einen Stromliefervertrag mit festen Preisen (und allfälliger Preisanpassung). da der Mieter keinen Stromzähler mehr hat können Sie ihm den Strom also mindestens zum aktuellen Strompreis abzüglich Grundpreis anbieten. Machen sie eine WIN/WIN Situation daraus.

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ich kenn Ihr Projekt nicht, aber die Preisreichweite für eine z.B. 9,9kwP Anlage mit WR und passendem Speicher z.B. 10 KwH liegt zwischen 17 und 25T€.
Abhängig von der Qualität derModule Glas/Folie oder Glas/Glas, mit leistungsoptimierter oder Ohne, mit Metalldachplatten oder ohne und dann noch der Speicher bzw. die Batterie? Salzwasser?, E3DC?, Sonnen?, LG? oder nur BYD..
Lassen Sie sich von einem Fachmann richtig beraten.

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Mit der reinen PV Anlage könnten Sie ca 20-30 % Ihres Jahresbedarfs abdecken. Die kleine Anlage kostet verhältnismäßig (im vergleich zu einer großen) mehr / KwP, da die Begleitkosten und der Aufwand immer derselbe ist.
Wenn Sie eine Komplettanlage bestehend aus 4 KwP in Kombination mit einer 3,25 KwH E3DC S10 Mini kaufen, liegt derAnschaffungspreis bei unter 10 T€ netto. Mit der Anmeldung etc. und dem ganzen Papierkrieg haben Sie nichts am Hut. Ein seriöser Anbieter macht das alles für Sie. Lediglich den Eintrag ins Marktstammdatenregister ganz am Schluss müssen Sie selbst machen. Anmeldung bei FA müssen sie auch machen (anrufen und um Zusendung des Fragebogens bitten). Dann kommt es drauf an welche Versteuerungsmethode Sie wählen. Wählen Sie die Orgelbesteuerung, bekommen Sie die Mast zurück, müssen aber ein ganzes Jahr lang eine USt-Vorannmeldung per Elster machen.Mit der Anlage könnten Sie sich bis zu 75% autark machen und mit dem bisschen EEG-Vergütung die Kosten für den Reststromhinzukaiuf kompensieren. Bilanziert hätten Sie so für ein paar Jahre evtl. eine "0" als Stromkosten.
In Bayern gibt es aktuell schon eine Förderung.

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Zunächst kommt es drauf an, wie hoch Ihre EEG-Einspeisevergütung ist. Wenn diese unter 20 Cent/KwH liegt muss man einfach mal rechnen. Frage ist allerdings auch, warum können Sie nur 18% Ihres Bedarfs abdecken?
Einen Speicher würde ich immer empfehlen wenn Sie unabhängig sein wollen. Idealerweise mit Notstrom und Inselfähigkeit.
Schauen sie mal bei www.e3dc.com. Das sind die besten Speichersysteme die es auf dem Markt gibt. Gerne berate ich Sie auch dazu.
Mit freundlichen Grüßen

Herr J., 01.06.2020

Unsere EEG-Einspeisevergütung ist bei 0,12€/kWh. Hier noch weiter Infos zu unserer Anlage: Standort: Saarbrücken, Deutschland Betreiber: Jungmann Falko Inbetriebnahme: 12.05.2017 Anlagenleistung: 6,440 kWp Jahresproduktion: ca. 5.474 kWh (850 kWh/kWp) CO2 Vermeidung: ca. 3,8 Tonnen jährlich Module: Luxor Solar GmbH ECO LINE M60/280W Kommunikation: Sunny Home Manager Wechselrichter: Sunny Boy 2.5 1VL-40 Sunny Boy 4.0 1AV-40 23 Module auf Dach und Garage. Über eine Beratung würden meine Frau und ich uns sehr freuen.

Sie können mich gerne mal anrufen, dann können wir darüber ein wenig reden.

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Kommt drauf an. Wenn Sie die Module - unverschattet - in OST/West-Richtung bauen können, dann bekommen Sie mehr Module aufs Dach. Ein Standard PV Modul ist rund 1,7 lang und 1,0 m breit..  jetzt können sie mal schauen, wieviel Module sie auf das Dach bringen würden. Googeln sie mal wie eine OST-West-Flachdach-Anlage i.d.R. aufgebaut ist, dann wissen sie, wie sie die Module anordnen können.
Dann die Anzahl der Module mal der Einzelleistung eines Moduls rechnen (so zwischen 320wp und 400wp) dann erhalten Sie die Gesamtleistung in wp . Liegt der wert um das 1.5-fache höher als Ihr Jahresstrombedarf macht eine kleine Anlage schon SINN.

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Der prozentuale Nachteil gegenüber Süden liegt bei ca. 15%.
Ob es sich lohnen würde hängt aber davon ab, wie hoch ihr jährlicher Strombedarf ist. Der Focus bei einer PV Anlage liegt heute ja auf Eigenverbrauch..nicht mehr nur auf auf Rendite... soll heißen, je höher ihr Strombedarf ist umso wirtschaftlicher ist eine PV-Anlage. Idealerweise schaffen Sie eine Eigenverbrauchsquote von 50% + X und eine Autarkie von 70% + X. Stellen Sie sich vor, sie könnten sich künftig 75% Ihrer Stromkosten sparen, dann können Sie sich ausrechnen wie schnell sich eine Investition von 15-20T€ (je nach Größe der Anlage)  lohnt. Berücksichtigen Sie dabei aber, dass der Strom nicht billiger wird. Wenn Sie heute 1200 Euro/ Jahr bezahlen, dann zahlen Sie in den nächsten 10 Jahren NICHT 12000 Euro sondern wahrscheinlich 14.000.

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Die EEG-Einspeisevergütung ist brutto...d.h. sie müssen von dem an Sie überwiesenen Betrag die anteilige Vorsteuer herausrechnen (geteilt durch 1,19 = Nettopreis - mal 19% dann haben Sie die Mwst.)) und an das FA überweisen.
Hinzu kommt die UST für Ihren Eigenverbrauch. Hier nehmen Sie Ihren Eigenverbrauch in KwH mal allfälligem Strompreis für Ihre Region.. das ist der Bezugapersi.. aus diesem Preis rechnen sie wiederum die anteiluge UST heraus. (geteilt durch 1,19 ist Netto-Preis dann mal 19% und Sie sehen den Wert.

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Das ist leider absolut richtig.
JEDER PV-Anlagenbetreiber (egal ob Privater, Rentner, Azubi, Schüler oder Student etc..)  wird Gewerbetreibender (i. d.R. allerdings OHNE Gewerbeschein).
Eine PV-Anlage können Sie als KMU versteuern oder im Rahmen der Regelbesteuerung betreiben. Beides hat Vor- und Nachteile. Welches die optimale Versteuerungsmethode für Sie ist, ist abhängig von Ihrem Steuerstatus. Ich rate Ihnen die Konsultation bzw. Beratung durch einen StB.

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Wenn die Wasseraufbereitung über einen Wärmetauscher der Heizung erfolgt, können Sie einen Heizstab in den Kessel einbauen und im Sommer die Warmwasseraufbereitung elektrisch betreiben. Heizstäbe gibt es in verschiedenen Leistungsabstufungen und Versionen (z.B. intelligente), die dann mit dem Wechselrichter oder der Batteriesteuerung zusammenarbeiten.
Vom Einbau eines Heizstabes DIREKT in den Grauchwasserspeicher rate ich aber aufgrund von möglicher Verkalkung ab.... hängt von Ihrem Härtegrad des Wassers ab. Hier in Bayern ist das Unsinn...der Heizstab ist nach einem Sommer völlig verkalkt und bringt nicht mehr viel.. Und der lässt sich ja nicht mal so schnell ausbauen.

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Handelt es sich um eine Reihenhaus bzw. eine Doppelhaushalte?
Wenn ja, müssen Sie die Gesetzeslage beachten. Normalerweise sagt die Brandschutzverordnug, dass man einen Abstand von 1,25 m zur Brandschutzmauer halten muss. Das ist in der Regel eben die Trennwand (kommune Wand) zwischen den Gebäuden. Allerdings hat sich da in der Vergangenheit quasi KEINER daran gehalten (sowohl bei PV als auch bei Solarthermie) und es hat auch niemand geahndet. Tatsache ist auch, dass das von Gemeinde zu Gemeine verschieden ist. Viele gemeinden haben dazu gar keine Meinung und auch keine Vorschriften... d.h. aber im Umkehrschluss, dass dann IMMER die gesetzliche Gebäudeschutzverordnung noch übergreifend gelten würde. Im Brandfall kann das dann blöde laufen.
Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde vorab. Wenn Sie auf der sicheren Seite sein wollen, halten Sie einfach die 1,25m zur Nachbardachfläche ein.

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Solange es noch eine EEG-Vergütung mit Laufzeit 20 Jahren gibt (voraussichtlich noch bis Mitte 2020) rentiert sich jede PV-Anlage. Sie müssen aber generell mit einer Amortisationszeit von 8-10 Jahren rechnen (selbst bei einer Autarkie von 40%). Achten Sie darauf keine Billig-Lösung zu kaufen sondern qualitativ hochwertige Module (z.B. von Solarwatt aus Deutschland) und einen state-of-art Wechselrichter mit langer Garantie - z.B. Solaredge (bis zu 25 Jahre)

Herr H., 09.09.2019

Danke! Es war auf alle Fälle ein guter Hinweis auf die Einspeisevergütung. MfG

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Das ist absolut korrekt. Mit der Flat werden Sie quasi zu 100% autark solange Sie innerhalb der Freistrommenge (Flat 4250 = 4250 KH/h / Jahr) bleiben. Sie müssten also nichts mehr nachkaufen wie bei den anderen Systemen.
Die Flat kostet aber € 19,99 / Monat - diese Kosten kompensieren Sie aber in der Regel über die EEG Vergütung.
Es gibt kein vergleichbares Konzept (es gibt/gab ähnliche Konzepte wie Lichtblicke Schwarm).
Das Sonnen-Konzept ist auch NICHT vergleichbar mit irgendwelchen "Cloud-Konzepten"! Vorsicht - das ist oft nur ein Kunden-Bindungsmodell und Sie müssen immer weiter Strom nachkaufen - der jährlich teurer wird.

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In der Regel der allfällig gültige Strompreis (aus der Region).

Hier eine Zusammenfassung über die steuerliche Behandlung von PV-Anlagen:

Eigenverbrauch, Umsatzsteuer, Ertragssteuer – die steuerliche
Behandlung einer Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher
Ein Betreiber einer Solaranlage und eines Stromspeichers profitiert in vielerlei Hinsicht von seiner eigenen Stromerzeugung. Die für den Haushalt benötigte Energie kommt vom eigenen Dach, sie ist sauber und über die Laufzeit deutlich günstiger, als von einem externen Versorger. Doch neben den Vorteilen, können auch einige Pflichten durch das Finanzamt auf den Betreiber zukommen.

Denn der selbst produzierte Strom muss gegebenenfalls versteuert werden. Das kommt darauf an, für welchen Weg sich der Betreiber entscheidet. Das kann dann sowohl den in das öffentliche Netz eingespeisten Strom betreffen, oder auch den selbst verbrauchten Strom. Doch dazu später mehr.

Drei mögliche Wege:
1. Der Betreiber A, der sich nicht mit der Steuerbürokratie befassen möchte
2. Der Betreiber B, der für sich den Umsatzsteuervorteil nutzen möchte
3. Der Betreiber C, der seine PV-Anlage als Steuersparmodell und Abschreibungsobjekt nutzen möchte

Von der steuerrechtlichen Seite sind für die Eigenheimbesitzer mit PV und Speicher zwei Rechtsbereiche relevant: Die Umsatzsteuer und die Ertragssteuer.
Umsatzsteuer bei PV-Anlagen Die Umsatzsteuer ist eine Steuer für Endverbraucher und beträgt je nach Konsumausgabe (Waren, Dienstleistungen) in der Regel 19 Prozent, ermäßigt, zum Beispiel für Lebensmittel,
Bücher oder Personennahverkehr, sieben Prozent. Bestimmte Waren- und Leistungsgruppen sind auch von der Umsatzsteuer befreit, zum Beispiel Versicherungen sowie der See- und Luftverkehr.

Für die Anschaffung einer Photovoltaikanlage und eines Batteriespeichers werden jeweils 19 Prozent Umsatzsteuer fällig. Fast immer ist diese PV-Anlage bzw. Speicher in Deutschland auch mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden, d.h. sie sind netzgekoppelt. Neben den
Anschaffungskosten ist auch der erzeugte Strom einer netzgekoppelten PV-Anlage grundsätzlich mit 19 Prozent umsatzsteuerpflichtig (siehe u. a. BMF-Schreiben vom 01.04.2009 zum Direktverbrauch).
Der Betreiber einer Photovoltaikanlage hat beim Finanzamt die Wahlmöglichkeit, ob er für sich die Kleinunternehmerregelung (KU) nutzen möchte oder die Vorsteuererstattung (Umsatzsteuerpflicht). Wer sich dazu nicht rechtzeitig oder gar nicht äußert (siehe Betreiber A), rutscht automatisch in die Kleinunternehmerregelung.

Den ganzen Beitrag finden Sie unter: https://sonnen.de/blog/eigenverbrauch-umsatzsteuer-ertragssteuer-die-steuerliche-behandlung-einer-photovoltaikanlage-mit/

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Solarthermie macht nur Sinn, wenn Sie eine neue Heizung einbauen. Für Ihren Boiler macht eine Solarthermie keinen Sinn. Wenn dann macht eine Photovoltaik-Anlage Sinn. damit können Sie Ihren Strombedarf- insbesondere auch den des Boilers - entscheidend reduzieren.
Wie groß die Anlage Sinn macht, müsste man klären anhand Ihres aktuellen Strombedarfs / Jahr und der Größe Ihrer Dachfläche.
Ein Pv-Modul ist ca. 1 x 1,7m groß. 3 Stück ergeben zusammen ca. 1KwP Nennleistung. Der Preis je KwP variiert je nach Qualität und Größe aktuell zwischen € 1150 und 1350,00 netto (incl. allem - sprich schlüsselfertig.
Mit freundlichen Grüßen

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Laut Hersteller soll die Salzwasser Lösung 5-6000 Ladezyklen halten. Das kann ein normaler Li-Ionen Mangan Cobalt Akku auch.
Es gibt aber noch keine Erfahrungswerte, da die Technologie noch zu neu. ist. Denken Sie bei der Salzwasser-Lösung aber auch an den Platzbedarf und das Gewicht. 1 kWh können Sie in einem Kanister mit 60 Liter speichern.
Die beste Batterie am Markt ist aber die Sonnen-Batterie. das ist ein Li-Ionen Eisen-Phosphat-Akku mit einer Gewährleistung von 10000 Zyklen. Die Batterie kann auch nicht brennen und hat das beste Preis-Leistungsverhältnis....und zusammen mit der SonnenFlat ist die Sonnen-Batterie ökologisch und ökonomisch die beste Lösung am Markt (Marktführer) .

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Die Preise für eine PV-Anlage werden nicht nach Fläche sondern nach Nennleistung = KwP angeben. Ein PV Modul gängiger Bauweise hat ca. 1,7 qm Fläche. Bei 100qm kommen Sie auf 50 + X Module.

Wenn Sie jetzt 50 Module mit z.B. 300 wP rechnen, sind das 15 kwp - Je nach Qualität der Module und des Unterbaus sowie des verwendeten Wechselrichters kostet 1 KwP zwischen € 750,00 (billigst) bis € 1.200,00 (hochwertig) netto.

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Es gibt mittlerweile auch farbige PV-Module... da müssen Sie mal googeln. Standard-mässig gibt es seit langem schon Einfassungen in SCHWARZ (siehe WINAICO oder Solarwatt oder LG etc..) das sind sog. Full-Black-Anlagen... da ist auch die rückseitige Folie der Module in schwarz und auch der Unterbau komplett in schwarz . Diese Fullblack-Module wirken wie "matt".
Siehe Winaico WSP-6 Perc Modul Full Black.

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In Bayern gib es aktuell über die KFW nur die Förderprogramme Bayern270 und Bayern275. ersteres fördert PV Anlagen NUR mit günstigen Zinsen, beim Programm 275 gibt es bei Finanzierung über die KFW noch einen einmaligen Tilgungszuschuß in Höhe von rund 10% des Anschaffungspreises für den Speicher. Allerdings wird dann die Einspeiselimitierung auf 50% der Nennleistung reduziert.

infos dazu finden Sie auch auf den Seiten der KFW bzw. wenn Sie die Förderprogramme googeln.

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In Bayern gib es aktuell über die KFW nur die Förderprogramme Bayern270 und Bayern275. Ersteres fördert PV Anlagen NUR mit günstigen Zinsen, beim Programm 275 gibt es bei Finanzierung über die KFW noch einen einmaligen Tilgungszuschuß in Höhe von rund 10% des Anschaffungspreises für den Speicher. Allerdings wird dann die Einspeiselimitierung auf 50% der Nennleistung reduziert.

infos dazu finden Sie auch auf den Seiten der KFW bzw. wenn Sie die Förderproframme googeln.

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Es gibt physikalische Stromspeicher und virtuelle Stromspeicher z.B. als Cloud-Lösung. Cloud-Lösungen sind allesamt Marketing - Quatsch und versprechen viel und halten nichts (recherchieren Sie mal im Internet...das rechnet sich alles nicht!).

Sinn macht wenn dann nur eine richtige Speicherbatterie zusammen mit einem speziellen Stromservice (z.B. FA. Sonnen unter www.sonnen.de). Darüber hinaus gibt es keinen Speicher, der Ihnen so große Mengen zwischenspeichern könnte, Sie müssten ja auch eine irrwitzig große PV-Anlage bauen um Strom in der Menge Ihres Heizbedarfs zu erzeugen.

Tipp in der Kürze: eine PV Anlage NUR für Ihren Haushaltsstrom wäre unwirtschaftlich. Die PV-Anlage amortisiert sich über die Einsparung an den Stromkosten zuzügl. Einspeisevergütung.

Ihr Einsparpotential an Stromkosten ist zu gering - das würde einfach zu lange dauern. Ihre Heizung hingegen ist das Problem. Sie zahlen ja im NT-Tarif vermutlich irgendeinen KWH-Preis von 16 - 18 Cent. In Summe ist das auch ein ganz schöner Betrag / Jahr - und das wird ja künftig NICHT weniger , sondern eher mehr. Denken Sie mal darüber nach die E-Speicher-Heizung zu erneuern - wenn Sie dabei auf keine typische Heizung (Gas/Pellets/Wärmepumpe etc..) aus Kostengründen umstellen wollen, sondern beim einfachen Strom heizen bleiben, sollten Sie mal über ein Infrarot-Panele- Konzept nachdenken. Aus dem Stehgreif würde ich behaupten, dass Sie den Strombedarf mindestens um 50 - 60% mit modernen Panelen reduzieren können. Da Sie dabei den NT-Tarif verlieren, sollten Sie dann, zusammen mit Ihrem Haushaltsstrom den gesamten Bedarf (ca 10.000 kwh) mit einer passenden PV-Anlage unterstützen - ggflls. zusammen mit einer Speicherbatterie optimieren. Da hätten Sie langfristig den größten Nutzen und Spareffekt und wären IHR eigener Stromlieferant. Wenn Sie mal vereinfacht hochrechnen, was Sie die jetzige Heizmethode in den nächsten 10 Jahren kosten würde (ca 25.000 Euro incl. Preissteigerung) dazu noch den Haushaltsstrom (ca. 6.000), dann rechnet sich eine Investition in moderne Panele (ca. 3-5000 Euro) und eine große PV-Anlage mit Speicherbatterie ( 15-25.000 Euro) allemal.

Melden Sie sich gerne bei mir.
mfG
H.F. Schnell
intell-ect

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Ohne Ihr SMA Backupsystem im Detail zu kennen, würde ich Ihnen dringend primär zu einer passenden, der Leistung der Pumpe angepassten USV-Anlage mit ausreichend Batterien raten.

Home- Speicherbatterien (8-10kwh kapazität ) mit Notstromeigenschaften z.B. von E3DC oder die Sonnen-Batterie mit Backup-Box sind keine USV Anlagen und übernehmen NICHT unterbrechungsfrei.

Wichtig dabei zu beachten ist, ob die Pumpen dauerhaft laufen und quasi bei Stromausfall nur weiterlaufen müssen, oder ob die Pumpen nur "on demand" anlaufen und dies eben auch bei Stromausfall gewährleistet sein muss.

Hintergrund ist der Anlaufstrom von Pumpen, der ca. 10 mal hoch ist, wie die normale Last, wenn diese laufen - also vereinfacht gesagt, wenn die Pumpe 1000 Watt / Stunde braucht, kann ihr Anlaufstrom kurzzeitig (für ein paar Sekunden) schon mal 10 KW sein und das muss erstmal aufgefangen werden. Das kann KEINE Home-Speicherbatterie, da der Notstrom i.d.R. einphasig ist und maximal 3 kw kann. Das könnte nur eine entsprechend dimensionierte USV-Anlage.

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Rechnet sich diese gemietet Anlage bei Mietkosten von 1800 Euro / Jahr überhaupt?

30% Ihres Bedarfs decken Sie im Eigenverbrauch und den Rest verschenken Sie für ein paar Euro-Cent Einspeisevergütung?

Das kann nicht wirtschaftlich sein.

Steuerlich - wenn ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie sich als Kleingewerbetreibender beim FA angemeldet - müssen Sie lediglich den Einspeiseertrag am Jahresende in Ihrer Steuererklärung als Einnahmen aus selbstständiger, nebengewerblicher Tätigkeit mit angeben.

Da ist der Vermieter aber auch in der Pflicht Ihnen das zu erklären.

8 Hilfreiche Antwort

Nein, prinzipiell ist das nicht möglich. Mit einer 9,9 kwP PV-Anlage und einer 12 - 14kwh Batterie könnten Sie eine Autarkie von ca. 65-70 % erreichen - sprich 75% Ihres Jahresbedarfs abdecken.

Der Verbrauch Ihrer WP ist viel zu hoch. Im Netz der LEW könnten Sie noch alternativ ein Power-2-Heat Konzept anstreben, welches Ihren Stromverbrauch auf der WP optimieren könnte.

Im Winter - gerade dann, wenn die WP am meisten Strom braucht, bringt die PV-Anlage nicht ausreichend Strom. Bei Schneelage , gar nichts mehr!
Ihre Situation könnten Sie noch durch das Community / Flat Konzept der Fa. Sonnen im Allgäu optimieren, da bekommen Sie bei Installation der o.g. Anlage 8000kwh / Jahr für 360 Euro. Weitere 2000 kwh bekommen Sie für 460,00 Euro und den Rest auf gesamt 15000kwh für rund 750 Euro... das macht gesamt rund 1550 Euro / Jahr... Vorteil dieser Lösung wäre, dass die Preise quasi stabil bleiben und keiner jährlichen Preissteigerung unterliegen.

Idealerweise denken Sie aber darüber nach, die WP durch ein effizienteres Modell zu ersetzen..

Gerne berate ich Sie auch persönlich.
Mit freundlichen Grüßen
Horst- F. Schnell
intell-ect

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