Das ist leider absolut richtig.
JEDER PV-Anlagenbetreiber (egal ob Privater, Rentner, Azubi, Schüler oder Student etc..) wird Gewerbetreibender (i. d.R. allerdings OHNE Gewerbeschein).
Eine PV-Anlage können Sie als KMU versteuern oder im Rahmen der Regelbesteuerung betreiben. Beides hat Vor- und Nachteile. Welches die optimale Versteuerungsmethode für Sie ist, ist abhängig von Ihrem Steuerstatus. Ich rate Ihnen die Konsultation bzw. Beratung durch einen StB.
Wir, zwei Ehepaare im verwandtschaftlichen Verhältnis, kauften uns ein Haus mit einer Photovoltaikanlage. Den Strom verkaufen wir mit einer monatlichen Vergütung.
Die Anlage wurde im Dezember 2008 in Betrieb genommen. Jetzt kam eine Rechnung vom Finanzamt, die uns als Gewerbebetrieb hinstellen, was wir nicht sind mit einer für uns unverschämten Rechnung an jeden von uns vier.
( das sind 34 % von dem verkauften Strom)
Frage von uns: ist das rechtens und wie können wir uns fürs nächste Mal absichern?
Photovoltaik