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Solar-Tetz / Michael Scholl
Weberstr. 10, 52441 Linnich

22 Antworten, zuletzt 19.06.2021

Antworten gegeben in

Photovoltaik, Energieberater, Fördermittelberatung, Wärmepumpe



Das hängt von Ihren individuellen handwerklichen Fähigkeiten ab! Wenn Sie gelernter Dachdecker und / oder Elektriker sind, ist es sicher einfacher als ohne so eine Ausbildung. Selbst wenn man die Anlage handwerklich montieren kann ist der elektrische Anteil nicht unerheblich. Hier geht es um passende Sicherungen, Leitungen, Schutzschalter, Überspannungsschutz und normgerechte Umrüstung des Zählerschrankes. Ohne einen Elektriker (Meister) mit entsprechender Erfahrung ist hier eine Anmeldung und Abnahme mit Zählerwechsel durch den örtlichen Netzbetreiber nicht zu erreichen und auch nicht sinnvoll. Wer diese Kosten scheut, sollte sich stattdessen max. 2 Balkonmodule kaufen. Die sind meist nur anzeigepflichtig und können selbst montiert werden.

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Beides ist möglich. Allerdings ist bei einem einphasigen Wechselrichter die Leistung (Wechselstrom) auf 4,6 KW begrenzt. Das ist aber wegen der bestehenden Einspeiseregelung (fixe Begrenzung auf 70% der PV-Leistung, hier 4 KW) kein Problem, da dafür beide Wechselrichter bei Spitzenleistung heruntergeregelt würden und auch bei dynamischer Begrenzung kaum über 4,6 KW kämen.

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Um das klar zu machen braucht man etwas mehr Infos. Wieviele Mieter mit welchem Stromverbrauch? Zusätzlich Eigenverbrauch in der eigenen Wohnung?- Wie hoch? Gibt es einen Allgemeinstromzähler? Sollen Zähler evtl. zusammengelegt werden? Wie groß wird die Anlage und an welchen Zähler soll Sie sinnvollerweise engeschlossen werden ? Erst danach kann man über ein Konzept nachdenken.

Wie groß wir die Anlage ca.? - Welche Modulausrichtung(en)? Danach kann man rechnen. Die Einspeisevergütung ist hier wohl der kleinste Posten und richtet sich nach dem Datum der Inbetriebnahme. Die EEG-Umlage wird nicht erhalten sondern gezahlt, nämlich dann, wenn man Strom an Dritte liefert. Dazu kommen Meldeverpflichtungen beim Neztbetreiber. - Also diese Konstellation ist machbar aber nicht so trivial, sondern sollte gründlich vorbereitet sein, damit es hinterher keine technischen oder rechtlichen Hürden gibt.!
Wenn sie aber an ein Mieterstromkonzept mit Mieterstromzulage denken >> Vergessen Sie es! Dafür müssen Sie mindestens 10 Wohneinheiten haben.
Viel Erfolg. Gruß Michael

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Das kann man mit einer Anlage machen, birgt aber Hürden rechtlicher Art (Lieferung an Dritte).
Sinnvoller wären zwei getrennte Anlagen. Damit ist eine saubere Zuordnung zum Nutzer gewährleistet, was nicht nur beim Eigenverbrauch oder bei einer Vermietung sinnvoll ist, sondern insbesondere beim Verkauf des Hauses.

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Einfache Lösung: 2 Anlagen. Dadurch gibt es kleine Probleme mit dem EEG wie z.B Lieferung an Dritte, EEG Umlage ode Zusatzzähler. Jede Anlage wird einer Wohnung zugeordnet. Fertig.
Zunächst sollte aber klar sein: Wer ist Eigentümer, wer ist Mieter? Wem sollen die Anlagen letztendlich gehören, was nicht bedeutet:Wer ist Anlagenbetreiber.

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Es kann sein, daß der Netzbetriber ohnehin wegen der Anlagengröße auf einem eigenen Ertragszähler besteht. Der Eigenverbrauch ist dann die Pv-Gesamtleistung (Ertrag) abzüglich des eingespeisten Stroms.
Unterzähler (z.B. als Digitalzähler für Hutschienenmontage) sind natürlich nach Bedarf möglich, sofern der Zählerschrank hierfür ausreichend Platz bietet.

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Rechtlich sollten Sie mit dem Käufer unbedingt im Kaufvertrag vereinbaren, daß eine Grunddienstbarkeit notariell vereinbart und in das Grundbuch eingetragen wird, die Ihnen das Recht der Dachnutzung und den Zugang zum Haus (Wechselrichter, Zähler, Generator) garantiert, soweit dies für den Betrieb der PV-Anlage (Ablesen, Reparaturen, Abbau) notwendig ist.

Vorsicht bei der Weitergabe des Strom an Käufer (EEG-umlagepflichtig!): Hier wird man schnell zum Energieversorgungsunternehmen. (Stichwort: Lieferung an Dritte.) Bei Volleinspeisung bleibt alles wie bisher.

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SolarEdge bietet ein sehr gutes Wechselrichtersystem, welches ohne Umwandlung direkt auf der DC-Seite den Speicher belädt.
Die Wechselrichter, z.B. SE5000(derzeit nur einphasig bis 5000 W, max 6000 Wp PV-Leistung) sind für den späteren Speicheranschluss mittels eines Reglers (StoreEdge) vorbereitet und haben alle notwendigen Schnittstellen, können selbstverständlich aber auch vorab ohne Speicher betrieben werden. Als Speicherhersteller kooperiert SolarEdge mit LG Chem. Es gibt Speichervarianten mit 7 oder 10 KWh.

Derartige DC-DC Systeme (also Batterieladung auf Gleichstromseite) haben einen deutlich besseren Wirkungsgrad als AC-Systeme, die mehrfach umwandeln müssen. Außerdem arbeitet SolarEdge auf PV-Seite mit einer festen Spannung von ca. 350 V, was die Anbindung eines passenden Speichers vereinfacht.

Bei Ihrer geplanten Anlage mit 3,6 KWp wäre ein SE 3500 wohl ausreichend. Fraglich allerdings, ob bei einer derart kleinen Anlage ein Speicher überhaupt rentabel sein kann. -- Aber das ist eine andere Frage.

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Ausgehend von einem Einfamilienhaus wäre die einfachste Lösung den WP-Zähler zu entfernen (Antrag beim Netzbetreiber) und die Wärmepumpe mit der PV-Anlage an die Klemme für Privatstrom aufzuschalten.

Damit entfällt ein möglicherweise bisher genutzter günstiger Wärmepumpentarif, was aber in der Regel nicht ins Gewicht fällt, da im Gegenzug die Grund- und Zählergebühren für einen Zähler (WP) entfallen. So kann der PV-Strom für Haushalt und Wärmepumpe genutzt werden. Der Eigenverbrauch geht hoch.

Ein Elektriker sollte das für deutlich unter 200,-€ machen. Erst danach würde ich mich nach Beobachtung des dann entstehenden Eigenverbrauchs möglicherweise Gedanken über einen Speicher machen. Direkter Verbrauch ist meist sinnvoller als jeder Speicher.
Sollte es sich um ein Mehrfamilienhaus handeln wird es gefährlich, wenn auch Mieter direkt versorgt werden.
Dann werden Sie automatisch zum Energieversorgungsunternehmen (Stichwort Lieferung an Dritte) mit allen Auflagen (Meldepflicht) und Nachteilen (EEG-Umlage).

Gruß
M.Scholl

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Guten Tag,
bevor man sich Gedanken über die Vermietung macht, würde ich abklären, ob das örtliche Bauamt überhaupt den Bau und Betrieb einer Anlage genehmigt. Diese ist -anders als bei Wohngebäuden- zwingend notwendig.

Herzliche Grüße

M. Scholl

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Wir haben auch schon für enen Kunden einen Umzug mit einer PV-Anlage durchgeführt. Auch hier musste ein Neugerät angeschafft werden.
Klare Regelung: EEG Vergütung bleibt erhalten. Wechselrichter aber nach aktueller Norm VDE AR-N 4105! - Unabhängig davon, ob der Netzbetreiber jetzt ein anderer ist. Zu den Zahlungsterminen kann ich nur soviel sagen, daß unser örtlicher Netzbetreiber auch ohne irgendeine Änderung in der Anlage (Bj 2010) die Zahlungen seit 2015 erst in der Monatsmitte leistet.

Das Verrückte an der Anschlussnorm: Geht heute ein Wechselrichter (nach alter Norm) kaputt, so kann er auch mit einem solchen ersetzt werden. Bei Neuanschluss muß aber ein Neuer her.

Herzliche Grüße

Michael Scholl

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40% Sonderabschreibung gibt es nicht, sondern nur 20%.

Der vorgezogene Investitionsabzugsbetrag kann bis zu 40% betragen.
Der normale Abschreibungssatz beträgt 5% und nicht 10%

Und 19,5% gibt es eigentlich gar nicht. Ich vermute, Sie meinen die Umsatzsteuer von 19%. Das ist aber eine ganz andere Baustelle und hat Nichts mit Einkommensteuer zu tun.

Ich empfehle herzlich die Beratung durch einen Steuerfachmann, der Ihnen das individuell und professionell erläutert.

Viele Grüße

M.Scholl

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OSt-West-Anlagen sind perfekt für ungedrosselte Wechselrichter!

Entscheidend ist, daß am EINSPEISEPUNKT (Zähler) -ggf. nach Abzug des Eigenverbrauchs- nicht mehr als 70% der Generatorleistung eingespeist werden. Eine Drosselung der einzelnen Stränge/WR ist nirgends vorgeschrieben.

Einfach realisierbar durch EINEN passenden Wechselrichter mit 2 Eingängen, der dann ggf. überhaupt nicht gedrosselt zu werden braucht. Wir haben das in gleicher Kostellation (OST-WEST), je 4,5 kWp mit einem Sunnny Boy 5000 realisiert. Der kann nicht mehr als 4600 W (entspricht hier 51%) AC-Leistung einspeisen und muß so auch nicht begrenzt werden. - Funktioniert seit Jahren wunderbar.


Grüsse aus Tetz!
Michael Scholl
www.solar-tetz.de

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Die Gesetzeslage ist das Eine, die Praxis das Andere:
Die Fallstricke bei der Planung, Komponentenauswahl und Installation sind derart vielfältig, daß man unbedingt einen erfahrenen Fachmann zu Rate ziehen sollte. Für die elektrische Abnahme und Inbetriebnahme ist das ohnenhin unumgänglich. Spätestens beim Zählerwechsel durch den Netzbetreiber stellt man dann fest, was man vorher alles hätte beachten müssen. - Und dann ist das Gejammer groß, weil das Halbwissen von Vorgestern aus dem Internet nicht reicht. Außerdem sollte man sich überlegen, wer die Gefahr für die korrekte Installation tragen soll und im Zweifel haftet, wenn die Anlage vom Dach fliegt. In der Regel gibt's auch ohne Fachbetrieb überhaupt keine Versicherung und dann wird`s im Schadensfall richtig teuer.
Andererseits muß man auch verstehen, daß Fachbetriebe in der Regel nicht den Kopf für die Arbeit von Heimwerkern übernehmen und daher an einer reinen Beratung, Planung oder Baubetreuung kein Interesse haben, noch dazu, wenn der Bauherr sich die Komponenten anderswo besorgt....

Viel Glück bei der Fachpartnersuche!

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Es gibt derartige Systeme 1- oder 3-phasig, die modular nach Bedarf erweiterbar sind UND NICHT unter die starren Grenzen des EEG fallen und wirklich autark arbeiten. Hierbei ist die Notstromfunktion nicht die Ausnahme sondern der Normalfall.
Dies sollte aber bereits bei der Planung der PV-Anlage berücksichtigt werden, da dann andere Komponenten eingesetzt werden. Diese Anlagen sind i.d.R. deutlich rentabler als EEG-Anlagen. Natürlich müsste man erst mal Ihren konkreten Bedarf und Ihre Möglichkeiten kennen.

Detailinfos gerne: info@solar-tetz.de Tel 01782171580

Sonnige Grüße
Michael Scholl

7 Hilfreiche Antwort

Hallo,
habe einen SMA Sunny Boy 4000TL, der passen sollte. Das Gerät war nur kurz in Betrieb und wurde dann wg. Anlagenumzug getauscht, ist also noch fast wie neu. Für 390,-€ steht er incl. Versand bei Ihnen. Den Anschluss sollte ein Elektriker für ca. 100,-€ hinkriegen. Alternativ gibts es noch einen SMA SB 3000 für 150,-€ zzgl. Versand. Bei Interesse bitte melden.

Mit sonnigen Grüßen
M. Scholl

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Ein Wechselrichter mit 2 Trackern passt perfekt. Hat auch noch den Vorteil, dass dieser relativ klein gewählt werden kann.
Beispiel Kundenanlage: Ost 4,5 KWp, West: 4,5 KWp, Wechselrichter 6000 W (AC). - Läuft super mit 40% Eigenverbrauch ohne Speicher.

Michael Scholl
solar-tetz

1 Hilfreiche Antwort

Das geht, wenn der Wechselrichter mindestens zwei getrennte Eingänge hat und die entsprechenden Strings hinsichtlich Leistung, Strom und Spannung zum Wechselrichter passen. Eine andere Lösung geht mit SolarEdge Leistungsoptimierern, bei denen die Module einzeln geregelt werden und so auch verschiedene Module und Module verschiedener Ausrichtung in einem String (oder mehreren) zusammen geschaltet werden können. Das funktioniert sehr gut. Auch Verschattung oder unterschiedliche Modulalterung ist damit kein Problem mehr.

M. Scholl
Solar-Tetz

86 Hilfreiche Antwort

Für Inselanlagen mit Photovoltaik gibt es sehr innovative Systeme, die sich insbesondere im gewerblichen Bereich lohnen aber auch für den Privathaushalt sinnvoll sein können. Hierbei wird tatsächlich eine weitgehende Autarkie erreicht und sogar noch eine völlige Abkopplung vom EEG und seinen diversen Einschränkungen und Hürden.

Zunächst sollte jedoch mal eine Bestandsaufnahme und Bedarfsanalyse gemacht werden: Was will ich ereichen, wie ist mein Bedarf (=Verbrauch)? Welche Flächen habe ich zur Verfügung? Welches Budget habe ich?
Erst danach macht es Sinn über eine geeignete Lösung und deren Details nachzudenken.

Für weitergehende Informationen stehe ich gerne zur Verfügung.

M. Scholl
Solar-Tetz

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