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                		Einphasiger oder dreiphasiger Wechselrichter
			
					
			Was für ein Wechselrichter ist für eine PV-Anlage mit 5,76 kWp
vorgeschrieben: einphasig oder dreiphasig  ?
		
	
    
        Herr M.
                07.04.2021
    
    
            
            Photovoltaik
        
    
     
		        		    			
	
	Guten Tag, ob ein dreiphasiges Gerät vorgeschrieben ist, hängt nicht an der PV- Leistung, sondern an der Einspeiseleitung des Wechselrichters. Bis 4,6 kW können die Geräte einphasig sein. Ob ein solches Gerät für Ihre Anlage geeignet ist, hängt an 2 Fragen: 1. Wie ist Ihre Anlage ausgerichtet? Bei Ost- West- Anlagen kanndie Wechselrichterleistung z.B. deutlich geringer sein als die PV- Leistung. 2. Wie wird das vorgeschriebene Netzmanagement realisiert? Bei Anlagen < 30 kW kann entweder die Einspeiseleitung auf 70% der Nennleitung der Module reduziert werden oder die Anlage fernabschaltbar ausgeführt werden. Letzteres ist für so kleine Anlagen meist zu teuer. Ohne weitere Regelungstechnik wie Smart- Meter o.ä. dürften Sie ohnehin max 4,032 kW einspeisen, dafür reicht ein einphasiger WR. Für weitere Fragen stehen wir gern zur Verfügung.
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	Es gibt keine Vorschriften für Wechselrichter, aber bei einer 5KWp Anlage reicht ein 1 phasiger Wechselrichter.
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	Beides ist möglich. Allerdings ist bei einem einphasigen Wechselrichter die Leistung (Wechselstrom) auf 4,6 KW begrenzt. Das ist aber wegen der bestehenden Einspeiseregelung (fixe Begrenzung auf 70% der PV-Leistung, hier 4 KW)  kein Problem, da dafür beide Wechselrichter bei Spitzenleistung heruntergeregelt würden und auch bei dynamischer Begrenzung kaum über 4,6 KW kämen.
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	In Deutschland darf die Netz Unsymmetrie maximal 4,6 kW betragen. Ein einphasiger Wechselrichter darf also maximal eine AC Leistung von 4,6 kVA haben. Über 4,6 kVA ist ein dreiphasiger Wechselrichter zwingend vorgeschrieben.
Natürlich kann man eine 5,76 kW Anlage auf einen 4,6 kVA Wechselrichter verschalten, wenn man dann gerne mit den Verlusten leben möchte.
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	Bis 4,6kw kann mit ener Phase betrieben werden und danach nur mit 3 Phasen
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	Vorgeschrieben ist in Deutschland - meines Wissens bei allen Netzbetreibern (Ausnahmen bestätigen die Regel ...) - nur, dass die Schieflast zwischen den Phasen nicht mehr als 4,6 kVA betragen darf. Hängt man also die 5,76 kWp an einen einphasigen Wechselrichter mit max. 4,6 kVA AC-Leistung wäre das netzspezifisch kein Problem.
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	Hallo,
viele Netzbetreiber lassen eine Einphasige Einspeisung nur bis 4,7 kWp zu. 
Darüber hinaus muss man Dreiphasig einspeisen. 
Am BEsten beim Netzbetreiber nachfragen.
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	Man darf in Deutschland mit einer Schieflast von bis zu 4,6 kVA einspeisen. Betrachtet man außerdem, dass die PV-Anlage ein NSM mit der 70%-Regel realisieren würde, wäre die maximale Einspeiseleistung sowieso bei 4,03 kW begrenzt. Aus meiner Sicht spricht erst einmal nicht prinzipiell gegen einen 1~-WR. Dennoch können örtliche Gegebenheiten eine differenzierte Betrachtung erforderlich machen.
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