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14 Antworten, zuletzt 12.04.2021

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Photovoltaik, Fördermittelberatung, Dach, Warmwasser



Guten Tag, ob ein dreiphasiges Gerät vorgeschrieben ist, hängt nicht an der PV- Leistung, sondern an der Einspeiseleitung des Wechselrichters. Bis 4,6 kW können die Geräte einphasig sein. Ob ein solches Gerät für Ihre Anlage geeignet ist, hängt an 2 Fragen: 1. Wie ist Ihre Anlage ausgerichtet? Bei Ost- West- Anlagen kanndie Wechselrichterleistung z.B. deutlich geringer sein als die PV- Leistung. 2. Wie wird das vorgeschriebene Netzmanagement realisiert? Bei Anlagen < 30 kW kann entweder die Einspeiseleitung auf 70% der Nennleitung der Module reduziert werden oder die Anlage fernabschaltbar ausgeführt werden. Letzteres ist für so kleine Anlagen meist zu teuer. Ohne weitere Regelungstechnik wie Smart- Meter o.ä. dürften Sie ohnehin max 4,032 kW einspeisen, dafür reicht ein einphasiger WR. Für weitere Fragen stehen wir gern zur Verfügung.

53 Hilfreiche Antwort

Guten Tag,


die Lösung Ihres Problems liegt weniger im Bereich des Wechselrichters als im Bereich des Heizstabes. Es ist möglich, geeignete Heizstäbe so einzusetzen, dass sie stufenlos auf die Leistung der PV- Anlage einregelbar sind. Nur so kann verhindert werden das der Heizstab mit Netzstrom betrieben wird. Zu diesem Zweck muss der Heizstab einerseits stufenlos regelbar sein, andererseits muss er mit dem Wechselrichter kommunizieren können.
Bei einem Standardheizstab geht bei einem einphasigen Gerät nur an oder aus; bei einem Dreiphasigen könnten durch entsprechende Schützschaltungen noch 3 Stufen geschaltet werden. Bei genauerer Kenntnis Ihres Projektes machen wir Ihnen gerne einen Vorschlag. Mit sonnigen Grüßen Solar- & Ingenieurwerkstatt www.solarwerkstatt.net

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Die Kosten für eine aufgeständerte PV- Analge sind wesentlich vom Untergrund, Lage und Leistungslängen abhängig.
Pauschal kann man bei 3 kW von ca. 1350- 1800 €/kW netto ausgehen.

Sie können gerne mit uns in Kontakt treten, um einen vor- Ort Termin zu vereinbaren und ein belastbares Angebot zu erhalten. www.solarwerkstatt.net

Als Installationszeitraum können wir Juli oder Ende August ansetzen.

3 Hilfreiche Antwort

Hier stoßen verschiedene Aspekte aufeinander. 2 Anlagen auf einem Dach gelten nur dann als 2 Anlagen, wenn sie mit einem zeitlichen Abstand von min. 6 Monaten installiert werden. Der Anschluss der Anlage auf eiem anderen Grundstück ist ohne Weiteres nicht möglich. Im konkreten Fall ließe sich ggf. eine Lösung iin Kooperation mit dem Elektriker finden. Diese ist u.a. davon abhängig, wie weit die Gebäude voneinander entfernt sind. Bei Bedarf können Sie sich gern an uns wenden.

Herr B., 17.02.2020

Hallo und vielen Dank erst einmal für Ihre Antwort. Mein Problem bei dieser Konstellation ist, dass der EVU da etwas Probleme macht. Die beiden Anlagen sollten auf einem Dach (Scheunendach des Vaters) installiert werden. Beide Anlage (jede mit ca. 8 kWp) jeweils als Eigenverbrauch mit PV Speicher und Überschusseinspeisung. Die Häuser stehen ca. 100 m voneinander weit weg. Der EVu hat mir hierzu geschildert, dass lau §24 EEG dies als eine Anlage gewertet wird, sie damit über 10 kWp kommen, es zwei Erzeugerzähler gibt und jeder die 40 % EEG Umlagepflichtig ist, was ich bzw. die Betreiber nicht wollten. Ich finde diese Regelung auch ein wenig kontraproduktiv. Leider lassen sich bautechnisch die Zwei Anlagen nicht separat installieren, da das eine Haus sehr umbaut ist mit Bäumen und anderen Gebäuden. Der EVU meinte, entweder 2 Anlagen unter 5 kWp, oder 12 Monate warten und dann die zweite in Betrieb nehmen. Dann bezahlt der letzte nur die 40 % EEG Umlage. Es kam ja noch der nette Hinweis, was Sie denn das interessiert, es muss doch der Betreiber bezahlen. Da weiß man ja wie die das voran treiben mit dem Ausbau.

Ich vermute, dass es sich bei Ihrem Netzbetreiber um die ENSO handelt. Eigentich sind die recht gut informiert. Bei INstallationsabständen >12 Monaten wird ei EEG für keine der Anlagen fällig. Ich halte es aber für deutlich schwieriger, eine Anlage auf einem "fremden" Grundstück zu installieren. Was hat denn hierzu die Enso gemeint?Mit sonnigen Grüßen Solarwerkstatt

21 Hilfreiche Antwort

Diese Frage ist nur anhand der technischen Daten des Gerätes zu beantworten. Marktübliche Wechselrichter in der angegebenen Leistungsklasse haben Eingangsspannungen zwischen 200 und 800, teilweise auch 1000 Volt. Mit sonnigen Grüßen Solarwerkstatt

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140 qm sind schon eine ausreichende Fläche für eine PVA, auch für Mietdächer.
Wichtiger als die reine Fläche sind allerdings andere Fragen wie z.B. Die Art der Dachhaut; das Alter der Dachhaut, die Ausrichtung des Daches u.s.w. Darüber hinaus ist es interessant, ob in dem Objekt selbst in relevanten Größenordungen Strom gebraucht wird . In diesem Fall ist es möglich, diesen aus der PV- Analge zu beziehen. Das ist oft sowohl für den Anlagenbetreiber als auch für den Vermieter wirtschaftlich interessant. Um eine konkrete Aussage zu machen, können Sie uns gerne Ihr Projekt vorstellen.

4 Hilfreiche Antwort

Ihre Frage lässt sich nr bedingt beantworten, da der Ertrag von verschiedenen Faktoren abhängt, wie z.B. der Ausrichtung der Anlage, Verschattungen etc.
Derzeit liegt die Einspeisevergütung für Dachanlagen bis 10 kW bei ca. 10,5 Cent/kWh.
Eine gut ausgerichtete Anlage generiert etwa 1000 kWh/ kW im Jahr.
Daraus ergäbe sich bei 4,56 KW eine Vergütung i.H.v. 500 € netto im Jahr.
Die Meisetn Energieversorgern Vergüten den Strom durch monatliche Abschläge.
Ihr Ertrag steigt ggf, aber sehr stark durch Ihren Eigenverbrauch, der deutlich mehr einbringt als die Einspeisevergütung, da Sie den Strom ca. 3 mal teurer einkaufen.
Um Ihre Frage genau zu beantworten, sollten wir uns Ihre örtlichen Gegebenheiten ansehen und Ihre Wünsche in die Betrachtung einbeziehen.
Dazu schlage ich Ihnen ein persönliches Gespräch vor.
Sie können sich gern bei mir melden.

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Grundsätzlich ist es kein Problem, das eigene Elektroauto photovoltaisch zu versorgen.
Es ist allerdings eine konkrete Prüfung notwendig, inwieweit die möglichen Komponenten
und Ihre KFZ- Nutzung zusammen passen.
Sie können gern mit uns Kontakt aufnehmen,
um die offenen Fragen zu klären und einen Vorschlag für Sie zu erarbeiten.

1 Hilfreiche Antwort

Eine PV- Anlage lohnt sich fast immer. Es kommt einerseits auf den möglichen Eichenverbrauch an; der wird bei Ihnen für einen Privathaushalt recht hoch sein. Andererseits natürlich auf die örtlichen Gegebenheiten wie Ausrichtung, Dachtechnik etc.
Grundsätzlich gilt: Je höher der Stromverbrauch, je höher der Eigenverbrauch bei einer PVA.
Die Größe Ihrer potentiellen Anlage können wir nur Abschätzen, wenn wir die Gegebenheiten kennen; treten Sie daher gerne mit uns in Kontakt

1 Hilfreiche Antwort

Es ist davon auszugehen, dass Sie nicht viel über die 3000 kWh hinaus benötigen; ist das richtig?
Dann wäre für Sie nur die Volleinspeisung interessant; der Verkauf erfolgt dann an den örtlichen Netzbetreiber für 0,12 €/kWh.
Sollten Sie über ein Mehrfamilienhaus verfügen, können Sie den Strom auch Mieter/Nachbarn veräußern. Her werden meist Tarife zwischen der Einspeisevergütung i.H.v. 0,12 € und dem Haushaltstarif vereinbart- das ist für beide Seiten sinnvoll, aber selten möglich.
Grundsätzlich rechnet sich eine PVA auch mit der reinen Einspeisevergütung nach EEG.

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Die einachsige Nachführung ist sowohl im Azimut- als auch im Elevationswinkel realisierbar. Überwiegend wird allerdings der EWlevationswinkel nachgeführt- also die Anpassung auf die Sonnenhöhe. Wieviel Module sinnvoll auf 1000 qm passen, hängt davon ab wie lang und breit die Fläche ist. Um Verschattungen zu vermeiden, sind Abstände zwischen den Reihen einzuplanen, die bei quadratischen Flächen etwa 25% der Grundfläche als PV- Fläche zulassen. Ist die Fläche breiter als tief, verbessert sich dieses Verhältnis.
Eine Faustformel gibt es somit nicht, Sie können sich aber gern für eine Anfrage an uns wenden.

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Bei einphasigen Zählern ist zu gewährleisten, dass die Schiflast (Differenz der PV- Leistung zwischen den einzelnen Phasen) 4,6 kW nicht übersteigt. Darüber hinaus ist es bzgl. der Eigenverbrauches wegen des sldierenden Zählers nicht relevant, ob sie mit einer oder drei Phasen einspeisen.

Entscheidend kann sein, ob die Anlage ggf. mal nachgerüstet werden soll. Wenn später noch Wechslerichter hinzukommen (können), ist ggf. ein dreiphasiges Gerät zu empfehlen, da dann noch gar keine Schieflast besteht und später mehr Freiheitsgrade bestehen.

Ansonsten ist es eher eine Kosten- Nutzenfrage.
Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben.

und verbleibe mit sonnigen Grüssen
Markus Homburg

24 Hilfreiche Antwort

Sehr geehrter Herr E.,

der Zählertausch ist, abhängig vom Netzbetreiber, kostenlos.
Ob ein neuer Zählerplatz platz gebraucht wird, hängt von der Anlagengröße ab. Bis 10 kW ist dies nicht notendig, da Ihr Zähler durch einen Zweirichtungszähler ersetzt werden kan. Ab 10 KW ist darüber hinaus ein Ertragszähler obligatorisch.
Die Zählergebühr ändert sich bei den meisten Netzbetreibern nicht.
Die Anmeldung ist kostenlos seitens des Netzbetreibers. Wir erstellen die Anmeldeunterlagen in Kooperation mit unserem oder Ihrem Elektriker. Ebenso erstellen wir die Anmeldung für die Bundesnetzagentur kostenlos.
Ich danke für Ihr Interesse, stehe für weitere Fragen gern zur Verfügung.

Ich verbleibe mit sonnigen Grüssen,
Markus Homburg

19 Hilfreiche Antwort

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