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Alte Photovoltaikanlage an neuem Standort: Welche Regelungen gelten für mich und den Netzbetreiber?

Nach 7 Jahren ( Inbetriebnahme 12/2009) musste ich eine PV-Anlage von 14,85 kw/p aus fadenscheinigen denkmalrechtlichen Gründen abbauen.

Ich konnte Sie auf einem anderen angemieteten Gebäude etwa 5 km weg - jedoch im Zuständigkeitsbereich eines anderen Netzbetreibers - neu montieren.
Dieser verlangte den Einbau von neuen Wechselrichtern und wie ich jetzt feststellen musste reduzierte er die bisherigen mtl. Abschlagszahlungen an mich um rund. 20 %.

Des weiteren werden jetzt die mtl. Abschlagszahlungen vom neuen Netzbetreiber von bisher 1./2. des jeweiligen Folgemonats auf den 15. Tag des Folgemonats unter Bezug auf das EEG festgelegt. Ich komme jetzt mit der jew. Fälligkeit meiner Kreditraten nicht mehr klar.

Deshalb meine Frage: Nachdem die Vergütungsregelung Bestandsschutz genießt und die gleichen Sätze vergütet werden. Muss sich der neue Netzbetreiber auch an die ursprünglichen Zahlungstermine für die Abschlagszahlungen halten? Gelten die früheren Ausführungen im EEG? Wie ist das mit den Wechselrichtern? Kann die Installation von neuen Wechselrichtern vom neuen Netzbetreiber verlangt werden?

Vielen Dank für die Hilfe!

Herr J. 19.04.2017

Photovoltaik Fördermittelberatung

Um die neuen Wechselrichter kommt man nicht herum. Das steht so im EEG.
Umziehen ja ,aber die Wechselrichter müssen die neuen Bestimmungen einhalten. Wir haben das schon mehrfach machen müssen.

Wechselrichter lassen sich teilweise auch ganz gut bei ebay verkaufen . Wenn es den Typ nicht mehr gibt, erspart es manchmal die Neuverkabelung beim Defekt.

Mit sonnigen Grüßen aus Wissen

Stephan Weitershaus

2 Hilfreiche Antwort

Wir haben auch schon für enen Kunden einen Umzug mit einer PV-Anlage durchgeführt. Auch hier musste ein Neugerät angeschafft werden.
Klare Regelung: EEG Vergütung bleibt erhalten. Wechselrichter aber nach aktueller Norm VDE AR-N 4105! - Unabhängig davon, ob der Netzbetreiber jetzt ein anderer ist. Zu den Zahlungsterminen kann ich nur soviel sagen, daß unser örtlicher Netzbetreiber auch ohne irgendeine Änderung in der Anlage (Bj 2010) die Zahlungen seit 2015 erst in der Monatsmitte leistet.

Das Verrückte an der Anschlussnorm: Geht heute ein Wechselrichter (nach alter Norm) kaputt, so kann er auch mit einem solchen ersetzt werden. Bei Neuanschluss muß aber ein Neuer her.

Herzliche Grüße

Michael Scholl

1 Hilfreiche Antwort

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