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17 Antworten, zuletzt 28.11.2020

Antworten gegeben in

Dämmung, Trockenbau, Badezimmer, Fußbodenheizung, Fliesen, Solarthermie, Photovoltaik, Dach, Malerarbeiten, Fertighaus, Massivhaus, Stuckarbeiten, Küche, Laminat, Estrich



Die Normgerechten UW und CW-Profile sind für den Normal-Anwender ohne Probleme Austausch- und MIschbar.
Bei einem Unternehmen ist es aber unter Umständen nicht möglich. Hier wird bei Vergabe oder Ausschreibungen von vornherein auf bestimmte geprüfte Regelwerke hingewiesen und die müssen im Zweifel nachgewiesen werden. Dann gibt es zB. eine Trennwand nach Knauf, Rigips oder anderer Systemhersteller und die unterliegen dem geprüften Regelwerk des jeweiligen Herstellers. Werden hier einzelne Komponenten ausgetauscht würde ein Herstelle bei Reklamationen eventuell eine Haftung ablehnen weil dies dann nicht dem geprüften Werk entspricht. Gutes Gelingen und schönes Wochenende. Peter Heinen

17 Hilfreiche Antwort

Diese Frage kann man Pauschal nicht beantworten. Um eine etwa Sinnvolle einschäzung abgeben zu können benötigt man Kenntnis über den derzeitigen Zustand um eine U-Wert Berechnug vornehmen zu können ebenso wie die Ausführungsgestalltung.

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Guten Morgen. Wenn das Angebot nur die dürftige Beschreibung: "Trockenwand doppelseitig mit Kanten einbauen, Fläche: 20 m², E-Preis. 95 €. Gesamtkosten 1.900 €, enthält ist das sehr unprofessionell. Der Auftragstext sollte alle vereinbarten Leistungen eindeutig ausweisen so das auch ein dritter zweifelsohne die Leistung erkennen kann. Hier ist also Aufklärung durch den Leistenden gefordert.
Zum Beispiel sollte der Text die Machart und die verwendenten Materialien in Ausführung und Stärke benennen sowohl den Einbauort und die Abwicklung(Länge x Höhe). Zum Beispiel:Ca. 20 qm leichte Trennwand, 125 mm, aus Metallständerwerk 75mm, Wand-Decken- und Bodenanschluß mit Trennband, 60 mm Mineralfaserausfachung, beidseitig dopellt beplankt mit 12,5 mm Gipskarton-Bauplatten, fugendicht und malerfertig verspachtelt Q3, Wand und Deckenanschluß mit Acrylfugenmaterial dicht abgeschloßen. Außenecken erhalten Alu-Eckschoner eingespachtelt. Abrechnung nach Aufmaß. Qm a, 95 ,- € gesamt ca. 1.900,- €, Der Gesamtpreis enthält (z.Zt.) 16% MwST. Zum Schluß sollte der Gesamtpreis auf der Rechnung die Trennung von Material und Lohnleistung ausweisen weil dies bei der Einkommenssteuer genutzt werden kann.
Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen.

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Die Nachfrage zu der geplanten Fassadendämmung habe ich gelesen.
Hier sind gleich unterschiedliche Fragen gestellt. Der Werkstoff der verwendet werden soll und welchen Wärmedurchgangskoeffizient im Bezug auf die aktuelle enEV er hat wurde nicht genannt.
Deshalb beschränke ich mich auf die wesentlichen Fragen.
Punkt 1: es gibt keine Vorschrift dass das Kärchern einer Fassade oder sonstige Bauteile vorschreibt! Punkt 2: Ein Kleber sollte immer zu dem Werkstoff auf dem er aufgetragen wird mit entsprechenden Haftvermittlern (Grundierung) korrespondieren!
Punkt 3: nicht nachgefragt aber wesentlich. Ob ein Kleber wie vor beschrieben hält ist nicht das Kernthema, sondern ob der vorhandene Untergrund in der Lage ist, die zusätzlichen Lasten tragen zu können.
Ist der Untergrund mit dem Bauteil (Mauerwerk oder sonstiges) ausreichend Kraftschlüssig verbunden das ich die zusätzlichen enormen
Kräfte ohne Gefahr der Ablösung aufbringen kann? Ich hoffe das ich mit meiner Antwort etwas helfen konnte.

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Grundsätzlich Nein.
Ein Fachmann könnte aber mit der Oberfräse einen Teil herausfräsen mit Anlage eines Versatz, die einzusetzenden Teile ebenfalls mit einem Versatz ausstatten und einleimen.
Der Aufwand ist sehr hoch und präzises Arbeiten mit entsprechendem Werkzeug.

3 Hilfreiche Antwort

Grundsätzlich keine zweite Dampfbremse weil diese im schlimmsten Fall wie eine Wasserführende Schicht gelten würde, da der von unten geleitete Wasserdampf nicht mehr entweichen kann!
Als Dämmelement würde ich dann einen Verbund mit begehbarer Schicht empfehlen, also keinen Fliessestrich.

Grüße

P. Heinen

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Diese Frage ist erst schlüssig im Hinblick auf den Aufwand für das Einbringen des Materials vernünftig zu beantworten.
Eine Belegung mit Platten ist in Ihrem Fall wohl einfacher und schneller durchzuführen weil kein zusätzlicher Aufwand entsteht.

Ausblasen ist dann meisst günstiger wenn noch weitere Sanierungs-Massnahmen zB. Fassadendämmung usw. anstehen und eher eine Gesamtsanierung mit entsprechenden Abdichtungsarbeiten ansteht.

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Bei "Rigips Habito" handelt es sich lediglich um eine Gk-Platte die alleine nichts kann.
Im System mit einer Unterkonstruktion aus Ständerwerk und Mineralfaser kann man Luftschall bedingt dämmen.
Ein gewünschtes Ergebnis hängt jedoch von weiteren Bedingungen zB. flankierende Bauteile wie Decken, Wände und Bodenkonstruktionen ab.
Meistens soll ja der durchdringende Schall oder die Geräusche des Nachbarn gedämmt und weitestgehend abgestellt werden.
Das ist aber grundsätzlich am besten bei dem Nachbarn bzw. unmittelbar an der Geräuschquelle machbar.
Nachteilig wirkt sich zudem in dem Raum der Instalation dann noch die Nachhall-Zeit der Schallharten Oberfläche aus.
Um eine Sinnvolle Maßnahme vorzunehmen ist unbedingt die Beurteilung durch einen Fachmann notwendig.

4 Hilfreiche Antwort

Diese Frage kann man so Pauschal nicht beantworten.
Zuerst muß geklärt werden was die Decke leisten soll.
Soll eine Schalldämmung für die Nachhallregulierung erreicht werden, z.B. für einen Besprechungsraum oder einer Werkhalle?
Soll eine Schalldämmung für eine Körperschalldämmung erreicht werden, z.B. Etage zu Etage.
Oder soll eine Akustikdecke für eine besondere Raumakustik (geführter Schall) installiert werden.
Genauso wichtig sind die Raumgeometrie wie auch die angrenzenden Bauteile.

29 Hilfreiche Antwort

Generell ist ein nachträglicher Farbauftrag auf ein Akustisch wirksames Element negativ.
Ob und wie sich die Oberfläche mit von den Herstellern zugelassenen Anstrichen verhält ist bei den jeweiligen Systemherstellern zu erfragen!

8 Hilfreiche Antwort

Die Kosten liegen bei ca. 20,- € je qm zuzügl. der ges. MwSt. in Höhe von 19% und schwanken je nach Körnung bis ca. 24,- €.
Jedoch müssen hier noch Kosten für grundieren und eventuelles Bearbeiten des Untergrunds, Abklebe- und Abdeckarbeiten nach Aufwand hinzugerechnet werden.

213 Hilfreiche Antwort

Da wäre aber ein ganzes Paket von Antworten nötig.
Leider kann man die Beurteilung der Wärmedämmmaßnahmen und den Einsatz von Dämmmaterial wie zum Beispiel Isoflock ohne Kenntnis nicht vornehmen.
Fördergelder können auf jeden Fall beantragen werden muß aber einen Energieberater hinzuziehen.

Grüße aus Köln

Peter Heinen

1 Hilfreiche Antwort

Nein!

Bei Wandfliesen ist das eventuell möglich aber nicht unbedingt ratsam.
Auf Bodenfliesen auf gar keinen Fall!

Der Abrieb durch normale Nutzung steht in keinem Verhältnis zu anderen Oberflächen die durch entsprechende Prüfungen nachgewiesen werden.
Zudem entsteht durch den Verschluß der Fugen eine erhöhte Unfallgefahr.

Ein zusätzlicher Belag kann natürlich erwogen werden ist aber auch nicht ratsam weil bei Verlegung von dünnen Oberbelägen wie zum Beispiel Venyl ein mehrfaches Abspachteln und schleifen der Fugen und eventueller Unebenheiten ein mordsmäßiger Aufwand entsteht.
Zusätzlich wird bei Einsatz notwendiger Trittschallschutz-Maßnahmen die Heizleistung überproportional abnehmen.

Wenn der Zustand oder die Optik nicht ertragbar ist, werden Sie an einem Austausch nicht vorbeikommen.

1 Hilfreiche Antwort

Guten Tag,

das geht aber voll in die Hose.

Der angestrebte Ausbau in dieser Art würde kurzfristig zu verhehrenden Schimmelschäden führen!

Für den Ausbau im Keller sollten Sie an den Aussenwänden und in flankierenden Bauteilen zu Aussenwänden keine Gipshaltigen Werkstoffe einsetzen.
Eine Vorsatzschale würde die Schimmelbildung extrem fördern.

Grundsätzlich für eine ausreichende Belüftung sorgen die nach dem Duschen oder Baden die feuchte Luft kurzfristig abträgt.
Die kalten Oberflächen der Aussenwand Innenseitig nur mit mineralischen Werkstoffen bekleiden, zum Beispiel Kalziumsilikatplatten mit mineralischen Anstrichen.
Die Versorgungsleitungen sollten in entsprechendem Abstand verlegt sein damit die Bekleidung der Aussenwand auch eine Dämmung der Heizungsrohre zulässt.
Beachten Sie auch unbedingt die Dämmung der Decke bis mindestens 80 cm in den Raum.
Weitere Informationen können wir gerne nach Informationen der Raumgeometrie machen.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Heinen
(Sachverständiger für Schimmelpilzsanierung)

9 Hilfreiche Antwort

Hallo,

die Problematik haben Sie richtig erkannt daher ist es ratsam Kalziumsilikatplatten ca. 50 mm zu verwenden.
Beachten müssen Sie aber unbedingt die Flankendämmung an Decke und flankieren Wänden!

Verarbeitungs-Details kann Ihnen unser Schimmalsachverständiger Herr Peter Heinen aufzeigen.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Marina Heinen

26 Hilfreiche Antwort

Guten Tag,

vorausgesetzt das die vorhanden Unterkonstruktion den Fachlichen Anforderungen, Regelwerken und DIN entspricht, würde eine Beplankung mit einer einfachen 12,5 mm starken Gipskartonbauplatte, fugendicht verspachtelt, Q2 für mittlere Raufaser, ca, 750,- € zuzüglich 19% Mehrwertsteuer, also 833,- € kosten.
Die Bezeichnung für Q2 entspricht keiner Norm sondern einer Empfehlung des "Bundesverband der Gipsplattenindustrie eV."
Anzumerken wäre hier, das für sichtbare Bauteile wie zum Beispiel einer Decke eine Spachtelung vornehmlich in Q3 eher Q4 vorzunehmen ist.
Die Spachtelung in Q2 würde auch bei Beschichtung mit einer dicken Raufaser starke Übergänge der Plattenfugen sichtbar lassen!

Schöne Grüße aus Köln
Peter Heinen

2 Hilfreiche Antwort

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