PV Volleinspeisung: Fragen & Antworten
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Hallo, in dem Sie von der 28,50 kWp Anlage einen Wechselrichter wegnehmen und gegen einen neuen tauschen, welcher die Batterie mittels AC Strom beladen kann. Damit ist die Batterie schneller voll, mit den 8 kWp WR kommt man da nicht so schnell weiter. Trotzdem wird es niemals Autark geben und es ist vollständig unschlüssig, warum sie mit diesen Anlagen trotzdem noch 8-9 tsd. kWh benötigen. Hierzu müsste man wirklich in die Beratung und ins Detail gehen. Liebe Grüße ASE GmbH Schmiechen
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Anlage von 1998? da gibt es doch keine Einspeisevergütung mehr die bekommt man für 20 Jahre oder ist die Anlage von 2008 !
Beim Netzbetreiber melden und im Marktstammdatenregister Einspeisung ändern. der Volleinspeisezähler muss ausgebaut werden und PV Anlage auf den Hausstrom klemmen muss ein Fachbetrieb machen.
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Nein, das lohnt sich nicht.
Die Anlage ist ja erst 10 Jahre alt , da ist die Vergütung ja noch recht hoch.
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Hallo, man kann jede Anlage umstellen, der aufwand richtet sich nach der Größe der PV Anlage und ob bereits ein Zähler vom EVU für die Produktion vorhanden ist.. Wenn ja dann muss im Zählerschrank nur bisschen umgebaut werden.. wenn nur ein Zweirichtungszähler vorhanden ist meistens bei Anlagen unter 10 kWP dann muss beim EVU ein neuer Antrag gestellt werden auf Volleinspeisung..
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Keine ausser der Einkommensteuer, solange Sie unter die Kleinunternehmerregelung fallen. Sie fahren aber besser wenn Sie auf die Kleinunternehmerregelung frewillig verzichten. Auf die Einspeisevergütung zahlt der Netzbetreiber die Umstzsteuer oben drauf, das ist nur ein durchlaufender Posten. Die Umstzsteuer für die Anlagen erstattet Ihnen das Finanzamt dann allerdings.
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Hallo, grundsätzlich ist Volleinspeisung rentabel. Sie müssen darauf achten dass die Anlage nicht zu teuer wird. Bei eine Inbetriebnahme im August 2019 beträgt die Einspeisevergütung 10,48 ct/kWh. Macht bei 4000 kWh 419,20€ im Jahr. Bei 20 Jahren Laufzeit plus das Jahr der Inbetriebnahme ca. 8500€ insgesamt. Wenn man laufende Kosten abzieht bleiben noch 8000€ übrig. Das ist die Obergrenze was die Anlage kosten darf damit sie sich trägt. Da ja ein gewisser Überschuss erzeilt werden soll würde ich einen Preis von 5000€ - 6000€ als Ziel festlegen. Wird die Anlage teurer, Finger weg.
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Eventuell verwechseln Sie die 10% mit der einzuspeisenden Restmenge um dem Unternehmenszweck zu folgen. Es besteht immer die Möglichkeit zwischen den angebotenen Möglichkeiten zu wechseln. Allerdings ist mir der Grund für den Wechsel in die Volleinspeisung nicht klar. Den größten wirtschaftlichen Nutzen erzielen Sie durch den dezentralen und somit direkten Verbrauch vor Ort.
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ich würde den Spieß umdrehen und von Finanzamt verlangen, dass sie den angeblichen Eigenverbrauch beweisen sollen. Bei Volleinspeisung ist PV-Anlage anders geklemmt, somit ist der Eigenverbrauch von PV-Anlage gar nicht möglich. Sollen sie (Finanzamt) ein Sachverständiger schicken, damit er den das beweisen kann. Wenn Finanzamt keine andere Probleme hat.... Schlimm.
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Das ist möglich und sinnvoll. Wichtig hierbei ist, dass der Tag der Inbetriebnahme 12 Monate auseinander liegt (was bei Ihnen der Fall ist). Gerne helfen wir Ihnen bei der Auslegung und Realisierung einer optimalen Anlage mit Speicher weiter.
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Ja. Sie dürfen Max. 70% der Nennleistung einspeisen
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Der Aufwand ist icht groß. Es muß nur das Einspeisekabel aus dem Wechselrichter auf eine andere Klemme umgelegt werden. Bisher liegt die Einspeisung der PV-Anlage auf dem ungezählten Abgang und muß dann nach dem Zähler auf einen gezählten Abgang gelegt werden.
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Das Nein genügt hier als Antwort.
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Die Einspeisevergütung beträgt ab 1.4.2017 bei Anlagen zwischen 40 u. 100 kWp 10,69 Cent/kWh.
Der zu erzielende Stromertrag hängt von der Neigung und der Ausrichtung des Daches ab.
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Hallo,
Volleinspeisung....Sie meinen das Sie es direkt ins Netz des Betreibers einspeisen und dafür Geld bekommen bzw. einen Zähler welchen man dann gegen rechnet....Richtig? Dies ist Grundsätzlich möglich, muss aber mit Ihrem Stromnetzbetreiber geklärt werden und auch verhandelt werden was diese für die Einspeisung bezahlen. Dies ist sehr unterschiedlich und wird nicht mehr subventioniert.
Viele Grüße,
Gerhard Able
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Hallo,
Der überschüssige Strom wird beim regionalen Netzbetreiber eingespeist und vergütet.
Besitzer einer Sonnenbatterie können aber auch an der Sonnen-Community" teilnehmen, 1875.-€
Zuschuss auf ein Speichersystem erhalten, ihren überschüssigen Strom von der Community
vergütet bekommen und pro Jahr für 0,23 € 2000kWh Strom aus der Community erhalten.
Jens Neuber
Solarfields
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Aus ihrer Antwort entnehme ich, dass sie keine Ahnung von der Materie haben! 1. Meine Anlage ist 1998 in Betrieb gegangen- mit Einspeisevergütung! 2. Die Novelle der EEG 2021 erlaubt nicht eine "einfache" Änderung des Zählers. Dies war ja meine Frage!