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SolarfuxX GmbH
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18 Antworten, zuletzt 18.06.2021

Antworten gegeben in

Photovoltaik, Dach, Fördermittelberatung, Gartengestaltung, Garage, BHKW



Guten Tag, ohne konkrete Kenntnisse der Rahmenbedingungen ist schwierig den Sachverhalt zu beurteilen. Auf den ersten Blick scheint es sehr günstig zu sein. Aber ohne die Anforderungen und den Inhalt zu kennen, ist es nicht möglich eine fundierte Aussage abzugeben.

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Wenn Sie uns sagen können, wo sie wohnen, können wir Sie sicher bei der Umsetzung ihreres Projektes unterstützen.
Einfach eine kurze Nachricht an
info@solaruxx.de
senden.
Wir melden uns dann kurzfristig bei Ihnen.

Herr B., 07.10.2019

Auf dem Knust 45 in 44805 Bochum.

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Es gibt eine Norm dazu. Die 0126-22. Nach dieser sollten Photovoltaikanlagen in wiederkehrenden Intervallen geprüft werden. In der gewerblichen Nutzung wird die Erfüllung der Norm und deren Nachweis von den Versicherungen mitunter gefordert.
Im privaten Bereich ist mir diese Verpflichtung nicht bekannt. Wir empfehlen unseren Kunden allerdings die regelmäßige Überprüfung bzw. Reinigung. Mit zunehmendem Alter der Anlagen steigt leider auch das Risiko von Fehlern.

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Die sogenannten AC Systeme sind für die Nachrüstung geeignet und nutzen einen eigenen Wechselrichter. Dieser wandelt die Energie sowohl in den Speicher (DC) als auch in das Hausnetz (AC) um.
Dadurch wird der Überschuss am Tag in der Batterie gespeichert und am Abend wieder im Hausnetz zum Verbrauch angeboten.

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Sie sollten sich von dieser Aussage nicht entmutigen lassen. Wir installieren immer wieder Solarstromanlagen
bei denen sich vor dem Dach Wintergärten, Abdächer oder ähnliches befinden.

Bilder helfen immer, um die Situation eindeutig beurteilen zu können.

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Wir empfehlen die Reinigung je nach Standort und Umgebung im Zeitraum von ca 3-5 Jahren. Es geht dabei dann weniger darum den Ertrag im zweistelligen Bereich zu steigern, sondern um die Pflege der Anlage. Den Minderertrag der Anlage bzw. die Anlagenperformance kann man mit einem geeigneten Messgerät bestimmen.

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Sie sollten die Entscheidung der Anlagengröße von ihrem Energiebedarf abhängig machen. Damit erhalten Sie eine Einschätzung über den Eigennutzungsgrad. Eine Orientierung zur solaren Stromerzeugung finden Sie auf den Seiten des sfv.de. Hier gibt es ein Anlagenverzeichnis in dem sie Kriterien festlegen können und sich somit grob über mögliche Erträge zu informieren.

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Sie sollten sich vor Cloud mit den Speichern beschäftigen.

Welche Garantien werden geboten? Was steht im Kleingedruckten? Welche Kapazität haben die Speicher nach 10 Jahren?

Ist es möglich die Garantie zu verlängern? Zu welchen Kosten und Bedingungen?

Wenn Sie das gemacht haben, können Sie sich meines Erachtens mit der Cloud beschäftigen. Hier muss ihre Situation genau betrachtet werden. Wie viele Personen nutzen die Energie? Wann wird diese Vorrangig verbraucht? Dann kann mit Hilfe des Erzeugungsprofils der Solarstromanlage die Autarkie und auch die aus der Cloud zu beziehende Reststrommenge abgeschätzt werden.

Wie Sie merken, handelt es sich um eine komplexere Betrachtung der Situation um dann eine konkrete Empfehlung bzw. Entscheidung zu treffen.

In jedem Fall eine gute und richtige Entscheidung eigenen "grünen Strom" zu erzeugen. Dazu schon mal herzlichen Glückwunsch.

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Eventuell verwechseln Sie die 10% mit der einzuspeisenden Restmenge um dem Unternehmenszweck zu folgen. Es besteht immer die Möglichkeit zwischen den angebotenen Möglichkeiten zu wechseln. Allerdings ist mir der Grund für den Wechsel in die Volleinspeisung nicht klar. Den größten wirtschaftlichen Nutzen erzielen Sie durch den dezentralen und somit direkten Verbrauch vor Ort.

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Spannend wäre es, zu erfahren, ob ihre Anlage bis zum 31.03.2012 in Betrieb gegangen ist? Sollte das NICHT der Fall sein, macht eine Nachrüstung meines Erachtens wenig Sinn.
Die aktuelle Förderung zum Solarstromspeicher läuft noch bis zum 31.12.2018. Es gibt dazu einen Zuschuss von 10% bei einer Neuinstallation. Um diesen Zuschuss zu erhalten sind jedoch einige Bedingungen zu erfüllen. So ist unter anderem die Einspeiseleistung auf 50% zu reduzieren. Allein dieser Fakt, macht die Förderung zum heutigen Zeitpunkt nicht mehr attraktiv. Die Förderung wurde seinerzeit ins Leben gerufen, um dem Solarstromspeicher den Markteintritt zu erleichtern. Da sich sowohl die Qualität verbessert hat, als auch die Preise erheblich im Preis gesunken sind, ist eine Förderung mit den daran gekoppelten Bedingungen heute nicht mehr sinnvoll.

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Wenn Sie eine PV-Anlage mit bis zu 10 kWp betreiben, und den Strom aus der Anlage zum Teil selbst nutzen, dann müssen Sie diese "bar Entnahme" des Eigenverbrauchs am Ende des Jahres versteuern. Eine anteilige EEG Umlage fällt nicht an.

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