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Energieberater - Neue Gasheizung: Fragen & Antworten

Sie interessieren sich für die Kategorie Energieberater und haben Fragen zum Thema Neue Gasheizung? Hier erhalten Sie Antworten von regionalen Experten!

Bei der KFW gibt es 10% und 15% Förderung. Bei 15% muss ein eingetragener Energieberater die erforderlichen Unterlagen erstellen. Bei 10% reicht ein Fachhandwerker wenn er die entsprechenden Berechnung und Einstellung des hydraulischen Abgleich nach VDZ-Richtlinien durchführt und nachweisst.
Es ist eine Frage von Kosten -Nutzen Verhältnis ob die 10% oder 15% Förderung in Anspruch genommen wird. Meine Kundschaft hat sich in den letzten Jahren überwiegend für die 10% Variante entschieden, da der Energieberater nicht unerhebliche Kostenvoranschläge hatte.
Im Internet gibt es inzwischen seriöse Anbieter die die komplette Antragstellung bei KFW übernehmen.

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Die günstigste Option ist eine Gastherme mit Pufferspeicher und Photovoltaik.
Pellet wäre eine option da sie ja Öltanks haben und diesen Platz als Pelletlager verwenden können mit Pufferspeicher und Photovoltaik.
Eine Wärmepumpe macht nur sinn wenn sie eine Niedertemperaturheizung(Fußbodenheizung) haben. Wenn dann auch in verbindung Pufferspeicher und Photovoltaik. Eine Thermieanlage macht bei Einfamilienhäusern gar keinen sinn. Wenn Sie Photovoltaik haben und Strom der derzeit nicht gebraucht wird machen sie ihr Warmwasser und den rest verkaufen sie an das EVU.
Mit Thermie haben sie den Pufferspeicher um 11:00 voll und können die Energie den rest des Tages nicht nutzen.
Ich hoffe ihnen ein bisschen weitergeholfen zu haben.

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Ja, das ist förderfähig zum Beispiel im Programm 430 der KfW mit einem Zuschuss von 10% der Kosten. Voraussetzung ist die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs. Der kostet zwar auch Geld, macht aber die Anlage durch bessere Einstellung noch wesentlich komfortabler und effizienter. Wenn Sie den Abgleich auf Grundlage einer raumweisen Heizlastberechnung durchführen lassen, beträgt die Förderung als sogenanntes Heizungspaket sogar 15% der Kosten. Übrigens: Die Kosten der Begleitung durch einen Sachverständigen, was auch die Heizlastberechnung beinhalten kann, werden im Programm 431 mit 50% der Kosten gefördert, kostet Sie also nur die Hälfte.

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Nein, das stimmt so nicht. Gemäß EWärmeG Baden Württemberg muss man beim Austausch oder dem Einbau einer neuen Heizung einen Anteil von mindestens 15% regenerativen Energien vorweisen.

Die einfachste Möglchkeit ist hier die Verwendung von Gas öder Öl mit einem Biogasanteil in Kombination mit einem Sanierungsfahrplan oder einer Gastherme mit Solaranlage zur Warmwasserbereitung.

Sämtliche Erfüllungsoptionen findet man unter folgendem Link: https://um.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-um/intern/Dateien/Dokumente/5_Energie/Energieeffizienz/EWaermeG_BW/%C3%9Cbersicht_Erf%C3%BCllungsoptionen_f%C3%BCr_Wohngebaeude.pdf

Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüße

Felix Wenzel

Energieberater / Ingenieur für Gebäudeklimatik

Wenzel's Energiekonzepte

Schlossplatz. 11 - 88364 Wolfegg

0160/90142801 - info@wenzels-energiekonzepte.de

www.wenzels-energiekonzepte.de

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1) Ein hydraulischer Abgleich ist notwendig und entspricht den allg. Regeln der Technik. Er hat nur bedingt mit der Brennwerttecnik zu tun. GGf bestehende Probleme (unter bzw. überversorgte Räume,Gräusche...) würden aber verstärkt werden.
2) Eine Systemtrennung Wärmeerzeugung/Gebäudeheizungsnetz ist nicht zwingend notwendig. Allerdings kann der Gerätehersteller
Randbedingungen bzgl. des Heizungswasser fordern, die dies dann doch notwendig machen (ist eben Herstellerabhängig). Auf alle Fälle sind Heizunswasserfilter, Wasserkondotionierung und Entlüftung zum Schutz der neuen Wärmeerzeugungsanlage vorzusehen.

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Hallo,
ist es ein Bestandsgebäude oder ein Neubau?
Wie meist sind solche Fragen aus der Ferne nicht belastbar zu beantworten, denn die Ausgangsdatenlage ist hierfür nicht ausreichend.
So muss u.a. der tatsächliche Energie- und Leistungsbedarf für Heizung und WW-Bereitung bekannt sein.
Bei Fernwärme, zunächst völlig unabhängig von der Quelle, bindet man sich stets an einen lokalen Versorger auf Dauer und kann am freien Wettbewerb unterschiedlicher Energielieferanten nicht teilnehmen.
Man prüfe daher, bevor man sich ewig bindet.
Herzstück hier die Hausübergabestation, die ebenso sorgfältig zu dimensionieren ist, wie ein dezentraler eigener Wärmeerzeuger. Das passiert leider selten, was überhöhte Verbrauchskosten zur Folge hat.

Bei einem eigenen Wärmeerzeuger existieren verschiedene Möglichkeiten. Ob hier ein Gasbrennwert Gerät alleinig zielführend ist, lässt sich aus o.g. Gründen ebenfalls nicht beurteilen.
Auch dieses kann nur auf Grundlage einer bedarfsgerechten Anlagendimensionierung ausgewählt werden.
Andernfalls sind auch hier die Verbrauchskosten überhöht. Bei einem Neubau ist zudem eine in EFH meist unwirtschaftliche STA notwendig.
Neben dem zusätzlichen Aufwand für eine STA sind z.B. auch die Anschlußkosten relevant.

Energieeffizienz-Experte / TGA Planer / freier Gutachter

http://www.gesbb-energieberatung.de/

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Wenn es eine Gasheizung sein soll, dann muss mindestens eine Brennwertanlage montiert werden. Diese kann man mit Solarthermie bzw als Hybrid (Wärmepumpe)erweitern. Es gibt aber auch die Möglichkeit der Brennstoffzelle (Brennstoffzellenmodul mit integriertem Gas-Brennwertgerät zur Spitzenlastabdeckung (mit Stromerzeugung)). Hier kann man bis zu 11.100€ Förderung bekommen.

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