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Gasheizung - Gasheizung Förderung: Fragen & Antworten

Sie interessieren sich für die Kategorie Gasheizung und haben Fragen zum Thema Gasheizung Förderung? Hier erhalten Sie Antworten von regionalen Experten!

Der vorhandene Brennwertkessel kann entweder mit einer Luftwärmepumpe kombiniert werden, dann werden 35% der Gesamtkosten gefördert. Der Förderantrag muß vor Auftragserteilung erfolgen. Bei einer Kombination Altbrennwertkessel mit einer therischen Solaranlage beträgt der Fördersatz 30% auf die Gesamtkosten. Auch hier Antrag vor Baubeginn.

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Schön das sich Gedanken machen um bei einer anstehenden Neueindeckung des Daches gleichzeitig eine Photovoltaikanlage mit installieren lassen. Diese Anlage wird gefördert siehe unter www.bafa.de/ Energie allerdings für den neuen Gasbrennwertkessel gibt es nichts. Sie können aber gern bei ihren örtlichen Energieversorger nachfragen diese haben event. Energieboni parat.

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Einen Wechsel von Öl auf Gasheizung gibt nur in Verbindung mit einer Solaranlage. Die Förderung beträgt bis zu 30 % Prozent. Da Sie aber schon eine Solaranlage besitzen und die Maßnahmen nicht vor Antragstellung beauftragt werden dürfen, kommen Sie nicht in den Genuss einer Förderung. Es sei denn Ihre Stadt oder Gemeinde hat einen separates Förderprogramm.

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Eine Förderung für die Gasheizung gibt es nur in Verbindung mit Erneuerbaren Energien dies wären dann in Ihrem Fall 40% auf die kosten des Austausches. Am besten hier mal mit einem Energieberater in Verbindung setzen. Über die KFW gibt es derzeit keine Heizungsförderung dies geht nur über die BAFA.

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Warum sollte es dafür Fördermittel geben? Was hat die Allgemeinheit mit Eurem Haus zu tun?

Herr L., 24.07.2019

meine Frage war, ob es Fördermittel zu diesem Zweck gibt. Es geht hier ja um Energie zu sparen,den Schadstoff Ausstoß zu mindern. "Davon ist die Allgemeinheit betroffen". Ich hatte aber mit einer qualifizierten Aussage gerechnet!

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Warum sollte es eine Förderung geben für jemanden, der seine Gasheizung erst nach 29 Jahren auswechselt.eigentlich gehört hier eine Strafe verhängt.Bevor Sie die Therme auswechseln lassen, sollten doch wohl mindestens 3 Angebote von 3 verschiedenen Herstellern angefordert werden.

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Bevor Sie die Arbeiten beauftragen, müssen Sie im Onlineportal der KfW (https://public.kfw.de/zuschussportal-web/) einen Antrag stellen. Dazu benötigen Sie einen bei der dena (https://www.energie-effizienz-experten.de) gelisteten Energieberater. Sobald der Antrag genehmigt ist (dauert ein, zwei Tage), können Sie die Arbeiten beauftragen. Als Heizungspaket werden 15% der Kosten als Zuschuss gezahlt. Bei Kredit von der KfW sind es 12,5% Tilgungszuschuss.
Eine Voraussetzung ist, der vorhandene Wärmeerzeuger (WE) darf nicht älter als 30 Jahre sein. Diese WE müssen qua Gesetz getauscht werden und sind somit von der Förderung ausgenommen.
Wenn noch weitere Maßnahmen geplant sind, können Sie auch eine höhere Förderung bekommen. Die Beratung und Baubegleitung durch einen Energieberater ist übrigens zu 50% förderfähig.

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Eine Förderung wäre über die folgende Programme der KfW möglich:

Energieeffizient Sanieren:
Kredit (151/152), Investitionszuschuss (430)

weitere Informationen finden Sie unter:

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/F%C3%B6rderprodukte/F%C3%B6rderprodukte-f%C3%BCr-Bestandsimmobilien.html

Eventuell wäre es sinnvoll, vor der Maßnahme eine Bafa geförderte Vorort Beratung des Gebäudes durchzuführen, um das Gebäude ganzheitlich beurteilen zu können.

Weitere Informationen dazu finden Sie unter:

http://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/Vor_Ort_Beratung/Beratene/beratene_node.html

Mit freundlichen Grüßen
Christian Schmidt

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Vom BAFA erhalten Sie einen Zuschuss von 500 Euro (den Kesseltauschbonus), wenn Sie eine alte Gasheizung ohne Brennwerttechnik (davon gehe ich hier einmal aus) durch eine neue Gasheizung mit Brennwerttechnik austauschen und zusätzlich eine solare Heizungsunterstützung installieren. Die Solaranlage wird zusätzlich mit mindestens 2.000 Euro bezuschusst. Das macht in Summe dann 2.500 Euro. Das ist jedoch auch an einige Voraussetzungen geknüpft. Zusätzlich gibt es auch die Möglichkeit Darlehen über die KfW zu beziehen (siehe https://www.heizungsfinder.de/gasheizung/foerderung)

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Um eine Förderung zu erhalten, muss von einem Energieberater der entsprechende Antrag gestellt werden. Nach Bestätigung der Förderung kann die Heizung ausgetauscht werden. Zwingend für die Förderung ist der Hydraulische Abgleich (die Heizung wird nach gerechnet, neue einstellbare Thermostatventile eingebaut und eingestellt, ebenso eine fachgerechte Isolierung der Heizungsleitungen). Nach Beendigung der Arbeiten prüft der Energieberater den Umbau und bestätigt dies der KFW. Danach erfolgt die Auszahlung des Förderbetrages innerhalb des nächsten Quartals. Auf diesem Wege ist auch eine Finanzierung über die KFW möglich.

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