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Energieberater - Einspeisevergütung: Fragen & Antworten

Sie interessieren sich für die Kategorie Energieberater und haben Fragen zum Thema Einspeisevergütung? Hier erhalten Sie Antworten von regionalen Experten!

Sofern das Haus wieder zügig aufgebaut wird, d.h. die PV-Anlage wieder auf das Dach kommt, ist es eine kurzzeitige Unterbrechung der Dachmontage. Normalerweise hätten Sie eine Freilandanlage mit geringerer Einspeisevergütung, sofern dies zum Dauerzustand wird. Falls ein größerer Car-Port genehmigt würde, ist dies auch ein Bauteil mit Dachfläche, Carports können nach dem Fundament setzen in wenigen Tagen stehen.

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Sie können entweder den Haushaltstarif oder die E-Heizung als Eigenverbrauch umstellen.
Da Sie für die E-Heizung bestimmt einen Wärmetarif bekommen, macht es Sinn den Haushalt als Eigenverbrauch umzustellen. So können Sie ca. 1350 KWh Eigenverbrauch realisieren und bekommen einen Bonus - Dadurch haben Sie eine Einsparung von ca. 5 Cent pro KWh, also ca. 67,50 Euro im Jahr.

Die Umstellung kostet für den Zählerwechsel 100.- €, Zählerplatzumbau 150.- €.

Gruß

Dieter Schneider

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Bei Steuerfragen sollte man grundsätzlich den Steuerberater fragen. Jeder andere ist nicht berechtig, solche Fragen in beratendem Sinne zu beantworten. Leider haben sehr wenige Steuerberater Interesse an Bagatellbeträgen, wie sie bei 4,5 KWp-Analgen auftreten.

Also versuchen wir das mal ohne Beratung zu beantworten.

Als PV-Anlagenbetreiber werden sie beim Finanzamt auf Wunsch (den haben sie durch die Bitte um Erstattung der Mehrwertsteuer geäußert) als Gewerbetreibrender gesehen, der optiert hat. Einen Gewerbeschein brauchen Sie dazu normalerweise nicht. Die meisten Kommunen (die sind erst mal zuständig) haben kapiert, dass die Verwaltung von Gewerbeanmeldungen für PV-Anlagenbetreiber viel Arbeit macht und keine Einnahmen bringt. Die Mühe spart man sich also, normalerweise.
Also: Nachfragen, das kostet nichts. Telefonanruf genügt.

Beim Fiskus sind Sie ein Gewerbetreibender, der Einnahmen erzielt und MWST abzuführen hat. Das bedeutet: Sie verlangen vom Netzbetreiber die Zahlung der Einspeisevergütung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und führen diese dann an auch das Finanzamt ab. Sie können damit auch bei jeder Rechnung, die Sie im Zusammenhang mit dem Erwerb und Betrieb der Anlage erhalten und bezahlen (Wartung, Reparatur, Reinigung, Steuerberater) die Mehrwertsteuer erstattet bekommen, wenn Sie die Rechnung angeben.

Der Netzbetreiber wird den Strom verkaufen, stellt wiederum eine Rechnung an den Energieversorger mit MWST, holt die vom FA zurück, der Energieversorger macht das gleiche z. B. an den Zwischenhändler bis zum Endverbraucher, der den Strom privat verbraucht. Der kriegt nichts zurück, sondern zahlt.
Um diesen Aufwand kommen Sie also nicht herum.

Schönen Abend!

Thomas Blechschmidt

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Guten Tag,

So wie Sie es erklären, dürfte nur die EEG Abgabe für Sie in Frage kommen, weil Sie über
10 KWh PV Anlage installieren.
Aber wie der Kollege schon geschrieben hat, grundsätzlich müssen alle Faktoren bekannt sein um Ihnen einen Rat zu geben, dafür benötigen wir ein Gespräch und alle Fakten.

Freuen uns über Ihren Kontakt!

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Sehr geehrte Damen und Herren,
wer zwischen dem 01.01.2009 und 31.03.2012 eine Photovoltaik Anlage in Deutschland in Betrieb genommen hat, erhält für den selbst verbrauchten Strom eine Förderung. Diese Förderung muss beim EVU beantragt werden, kann auch heute noch nachträglich beantragt werden.
Dies sollte als erstes geprüft werden.

Gunther Pühler
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AEP Gesellschaft für alternative Energien mbH
Drögen Hasen Weg 9 D-26129 Oldenburg
Tel: + 49 - 441 - 21 71 36 02 Mobil: 0178 - 26 36 0 23
Fax: + 49 - 441 - 21 71 36 03
Mail: info@aep-solar.de
Web: http://www.aep-solar.de


Geschaeftsfuehrer: G. Pühler Sitz der Gesellschaft: Oldenburg; Handelsregister: Amtsgericht Oldenburg HRB Nr.200014

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4 Hilfreiche Antwort

hallo lieber Anfrager,

Die Solaranlage sollte den individuellen Bedürfnissen Ihres Hauses passen und für den von Ihnen benötigten Strombedarf angepasst sein.
Die Einspeisevergüttung ins Stromnetz wurde erheblich abgesenkt. Wird der von Ihrer Anlage produzierte Strom nicht durch einen Stromspeicher zeitlich abgepuffert, sollte der Eigenverbrauch tagsüber während der Stromerzeugung möglichst hoch sein. Wenn Sie, wie Herr Bernhard bereits geschrieben hat, weitergehend in einem Stromspeicher investieren sind Sie in der Lage über das Jahr gesehen, ca. 80% Ihres Strom-Eigenverbrauch zu senken und das rechnet sich dann nicht nur für unsere aller Umwelt sondern auch, für Ihren Geldbeutel.

Siehe auch; www.E3DC.COM/PRODUKTE/ZERO dieser Hinweis ist keine besondere Empfehlung sondern lediglich eine Information.

Viele Grüße
Günter Haase

1 Hilfreiche Antwort

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