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Waller Energieberatung
Bahnhofstr. 4, 77794 Lautenbach

12 Antworten, zuletzt 27.09.2019

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Photovoltaik, Wärmepumpe, Energieberater, Gasheizung, Solarthermie, Architekt, Holzheizung, Kamin / Ofen, Fenster, Fördermittelberatung, BHKW, Brennstoffzelle, Dämmung



Sie können die Kellerdecke selbst dämmen.
Dabei müssen sie 20 % besser dämmen, als die EnEV 2016 vorschreibt, d.h. sie müssen einen U- Wert der Decke von 0,192 W/m²K
erreichen.
Diese Maßnahme muss von einer zertifizierten Fachkraft abgenommen und unterschrieben werden. z.B. Gebäudeenergieberater
Im Gebäude mit 2 Vollgeschossen erfüllen sie 10 % der Erfüllungsvorgaben

4 Hilfreiche Antwort

Generell finanziert sich jede PV- Anlage aufgrund der Eigennutzung der Energie.
Die Rentabilität wird in der Regel in 10- 12 Jahren erreicht.
Die EEG- Umlage spielt dabei nur eine untergeordnete Rolle.
Dagegen macht es keinen Sinn, in unserer Gegend eine Energieautarkie erreichen zu wollen. Dies wäre technisch zwar machbar,
aber mit Stromausfällen von ca.15 min/a, nicht sinnvoll.
Anders bei Gebäuden, die sehr abseits liegen, und somit öfters von Stromausfällen betroffen sind.

7 Hilfreiche Antwort

Die Anlage können sie selbst montieren, sofern die Anlagenteile zertifiziert sind.

Die Anlage, sowie die Elektroinstallation macht in der Regel das Elektrogeschäft vor Ort.
Auch Solarteure führen diese Arbeiten durch.
Auch ich kann ihnen gerne die Anlage montieren, wenn das von der Entfernung her passt.

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Für 5000 € können sie sich eine PV- Anlage von ca. 4 kwh auf das Dach legen.
Diese amortisiert sich in der Regel innerhalb von 12 Jahren.
Das EWärmeG wird auch vollständig erfüllt.
Und Strom kann das ganze Jahr gebraucht werden, im Gegensatz zur Thermie, die bei vollem Speicher abschaltet.

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Wann nehmen sie den Großreil ihrer Energie in Anspruch ?
Mehr tagsüber oder abends?
Einen zu kleinen Speicher würde ich auf keinen Fall wählen, da dieser bei ihrem relativ hohen Verbrauch dann sehr frühzeitig leer sein wird.
Die Größe von 8- 12 kwh würde ich schon wählen.
Die Größe der PV- Anlage sollte auch nicht zu klein sein; also in ihrem Fall 6- 8 kwp.

35 Hilfreiche Antwort

Das geht leider nur bedingt: erstens müsste die Anlage für das Haus offiziell beim zuständigen Energie- Versorger angemeldet werden, der dann den Wohnungszähler gegen einen Zweirichtungszähler austauscht. Dann muss eine Anmeldung als Gewerbetreibender bei der zuständigen Gemeinde erfolgen.
Zweitens müsste ein asynchroner Wechselrichter installiert, und an den Zählerschrank angeschlossen werden.

Bei Inbetriebnahme muss die Anlage dann noch bei der Bundesnetzagentur gemeldet werden.

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Es wäre wohl das einfachste, den Antennenmast ganz zu entfernen, und durch einen Mast zu ersetzen, welcher nur auf den Sparren,bzw. Lattung, direkt unterhalb der Ziegel befestigt wird.
Darunter wird ganz normal die Dämung angebracht, und somit jegliche Wärmebrücke vermieden.

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Wenn Ich die Frage 1 richtig verstehe, soll der Unterschied von monochristallinen zu polychristallinen Modulen betrachtet werden.
Beide habe ihre Berechtigung. Monochristalline Module werden eher bei reinen Süddächern verwendet, polychristalline habe dafür bessere Schwachlichteigenschaften, die bei Ost- West- Belegung vorzuziehen sind.
Zu 2.) Eine Installation ohne Leistungsminderung gibt es nicht.
Die Installation im Gebäude sollte der Größe der Dachanlage entsprechen. Um Verluste zu verringern, sollten die Leitungsquerschnitte richtig gewählt werden.

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