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Austausch Heizungsanlage: Fragen & Antworten

Sie haben Fragen zum Thema Austausch Heizungsanlage? Hier erhalten Sie Antworten von regionalen Experten!

Vom BAFA erhalten Sie einen Zuschuss von 500 Euro (den Kesseltauschbonus), wenn Sie eine alte Gasheizung ohne Brennwerttechnik (davon gehe ich hier einmal aus) durch eine neue Gasheizung mit Brennwerttechnik austauschen und zusätzlich eine solare Heizungsunterstützung installieren. Die Solaranlage wird zusätzlich mit mindestens 2.000 Euro bezuschusst. Das macht in Summe dann 2.500 Euro. Das ist jedoch auch an einige Voraussetzungen geknüpft. Zusätzlich gibt es auch die Möglichkeit Darlehen über die KfW zu beziehen (siehe https://www.heizungsfinder.de/gasheizung/foerderung)

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Einen Aspesttest können Sie seriös nur über ein Labor oder die Kommunen machen , wenn Sie aber nur einen kontaminierten NSO haben , würde ich mir das sparen .
Der Austausch gegen eine konventionelle Heizung ist relativ überschaubar und in der Regel mit ein paar Tagen zu realisieren .
Allerdings müssen Sie Ihren NSO fachgerecht demontieren lassen , in der Regel macht sowas der Elektriker , und dieser kann den NSO auch entsorgen . Hier werden von Region zu Region unterschiedlich Gebühren erhoben . Diese schwanken zwischen 180 € - 300 € .

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Wiewohl es grundsätzlich sinnvoll ist, erst die Fenster auszutauschen, und dann die Heizung, ist das nicht absolut und dogmatisch zu sehen. Es ist zu vermuten, dass eine neue Heizung auch bei alter Gebäudehülle wirtschaftlicher ist als die bisherige. Und dass siedann, wenn später einmal weitere Maßnahmen an der Gebäudehülle erfolgen, z. B. ein Fenstertausch, erneut weniger Energie benötigt als zvor.
Angesichts der günstigen Förderungsmöglichkeiten raten jedoch auch wir zu einer umfassenden Betrachtung des gesamten Hauses und seiner Bauteile (z.B. in einer vom BAFA geförderten "Energieberatung vor Ort") mit Beurteilung der Wirtschaftlichkeit von Modernisierungsmaßnahmen. Vielleicht gibt es noch ganz andere Dinge, die sich auch noch lohnen, nicht nur Austausch der Fenster undder Heizung.

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Wenn es vermietet wird, muss der Kessel getauscht werden. Außer.....

EnEV 2014

§ 10 Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden

5) Die Absätze 2 bis 4 sind nicht anzuwenden, soweit die für die Nachrüstung erforderlichen Aufwendungen durch die eintretenden Einsparungen nicht innerhalb angemessener Frist erwirtschaftet werden können.

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Guten Tag

Im Moment kann die Installation eines Brennwertgerätes bei gleichzeitiger Durchführung des hydraulischen Abgleichs und Ersatz eines Nicht-Brennwertgerätes durch die KfW gefördert werden. Allerdings muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden.

Herzliche Grüße,
Kai Müller

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