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Wird ein Grundofen im Primärenergiebedarf mit eingerechnet?

Können Sie mir sagen, ob ein Grundofen im Primärenergiebedarf mit eingerechnet wird?
Wir planen zwei Vollgeschosse ohne Keller, Massiv mit Planziegel T9 in 36,5cm Stärke. Ausrichtung ist SW, d.h. es sind 10 von insgesamt 14 Fenster nach Süden und Westen ausgerichtet. Am liebsten wäre mir eine Gasheizung mit Solarthermie für Warmwasser und der Grundofen ohne Wassertasche für die winterliche Gemütlichkeit.
Sollte das überhaupt nicht funktionieren (ohne Solar für Heizung und ohne Lüftungsanlage), könnte/ müsste ich mich mit einer Luftwärmepumpe anfreunden.

Herr H. bei Frammersbach, 13.01.2017

Gasheizung Solarthermie Kamin / Ofen Energieberater

Viele gute Antworten, aber leider liegen einige KollegenInnen etwas daneben.

Wenn für das gleiche Wohngeschoss eine weitere Zentralheizung vorhanden ist, darf der handbeschickte Ofen nicht EnEV-angerechnet werden. Ist der Ofen aber Hauptheizung (Zentralheizung) für dieses Wohngeschoss, ist er natürlich anrechenbar. Es war nie verboten (auch von der EnEV nicht), als Heizung Einzelöfen für Biomasse einzusetzen.

Grundsätzlich ist ein Grundofen zu empfehlen, wenn Sie im Dauerbetrieb heizen können. Abends schnell mal einheizen geht damit nicht, da braucht es einen Kaminofen ohne Speichermasse.
Ein wasserführender Grundofen kann nicht sicher funktionieren, deshalb bietet der seriöse Fachhandel auch keinen an.

Gastherme und Solar für WW ist nach wie vor die preiswerteste Heizenergielösung. Ein bisschen mehr Dämmung dazu, dann ist der nachweis Erneuerbare Energie geführt. Ich kenne kein Bauamt, das nach diesem Nachweis fragt.
Bauherren fragen meist nach pragmatischen Lösungen, nicht nach realitätsfremden Vorschriften.

Winterliche Grüße
www.energie-wuerzburg.de

39 Hilfreiche Antwort

Die Antwort von Herrn Kaufmann ist gut und stimmt: Ein Grundofen ohne Wasserführung ist Energieverschwendung, und kann auch nicht als Notheizung im Winter für Heizung und Warmwasser eingesetzt werden. Und ein Wasserofen, ggfs auch Pelletofen hat das gleiche Ambiente, und leistet vollen Heizungsersatz, mit Warmwasser.

7 Hilfreiche Antwort

Die Entscheidung für eine Gasheizung ist ökonomisch und ökologisch sinnvoll.
Einen Grundofen würde ich nicht einbauen, da die Temperaturen nicht regelbar sind, d.h. wenn das Feuer im Grundofen brennt, gibt er die Wärme ab, ob sie die Wärmemenge benötigen oder auch nicht und diese hohen Temperaturen können sehr unangenehm sein.
Besser wäre ein Kaminofen mit Wassertaschen, es gibt solche Öfen, die nur 1,5 kW in den Raum abgeben, dadurch bekommen Sie nicht die hohen Temperaturschwankungen aber durch die sichtbare Flamme haben Sie trotzdem die winterliche Gemütlichkeit.
Für den Ofen mit Wassertaschen benötigen Sie einen Pufferspeicher und diesen können Sie auch für die Solaranlage nutzen,
d.h. die Solaranlage wird nicht nur für die Brauchwassererwärmung, sondern auch für die Heizungsunterstützung ausgelegt,
diese Anlage wäre besonders effektiv, wenn z.B. eine Fußbodenheizung vorhanden ist.
Von einer Luftwärmepumpe rate ich ab, diese sind nur bei milden Wintern sinnvoll, bei sehr tiefen Temperaturen, wie wir sie jetzt zum Beispiel haben, ist Sie eine sehr teuere Heizung, macht übrigens weder ökologisch noch ökonomisch einen Sinn.

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Leider wird ein Kachelofen oder ein Kaminofen nicht in der Primärenergiebilanz berücksichtigt, da er nicht die
alleinige Heizquelle darstellt. Die kosten für normale Gastherme + Solaranlage + Kaminofen summieren sich schnell auf
20.000€. Da wird dann eine Luft-Wasser-Wärmepumpe attraktiv, besonders dann, wenn der Neubau entsprechend dicht ausgeführt wird und die Wärmedämmung im Dach sehr gut ist. In Ihrem Fall kann auch auf eine Wanddämmung verzichtet werden, da der T9 in 36,5 cm genügend Wärmedämmung mitbringt. Ich kann klar für eine Wärmepumpe plädieren. Dauerhaft die bessere Lösung.
LG Wolfram Faecke Energieberater 01607962514

3 Hilfreiche Antwort

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Sehr geehrte Damen und Herren

Grundofen kann nicht berücksichtigt werden da nicht automatisiert.
Unser Vorschlag zu Ihrem Bauvorhaben.
1. Fußbodenheizung komplett im gesamten Bereich.
2. Dezentrale Lüftung mit Wärmerückgewinnung.
3. Photovoltaik als Eigenbedarf mit Resteinspeisung.
4. Dezentrale Warmwasserversorgung Vorteil im Sommer kann die Heizung komplett abgeschaltet werden.
5. Luftwärmepumpe Fabr. Novolan
Solarthermie ist eine sehr gute Technik jedoch für Warmwasser Aufbereitung ziemlich unrentabel.
Der zufriedene Kunde braucht keine Heizung sondern ein passendes und schlüssiges Energiekonzept.

Das ist unser bestreben machen Sie mit?

HAGA Umwelttechnik Moderne Heiz und Sanitärsysteme

2 Hilfreiche Antwort

Der Einsatz eines solchen Ofens darf grundsätzlich nicht berücksichtigt werden. Wenn Sie den Planziegel T9 benutzen, ohne zusätzliche Außendämmung (was ich für durchaus sehr sinnvoll halte), werden Sie um den Einsatz einer Wärmepumpe nicht herumkommen. Es gibt viele Vorurteile zum Einsatz einer Luft-/Wasser Wärmepumpe. Lassen Sie sich davon nicht beirren, es ist wirklich die wirtschaftlichste und effizienteste Art sein Einfamilienhaus zu beheizen. Ich habe seit 2007 mittlerweile über 100 Häuser schlüsselfertig errichtet und davon ca. 70 mit einer Luft-/Wasser Wärmepumpe ausgestattet. Dabei schon mit den verschiedensten Fabrikaten gearbeitet, aber in den letzten 4 Jahren ausschließlich KERMI Wärmepumpen verbaut. Das sind meiner Meinung nach die Besten und unsere Kunden sind damit äußerst zufrieden. Weiterhin empfehle ich Ihnen den Einsatz einer Photovoltaikanlage vorzubereiten. In 2-3 Jahren werden die Haushaltsakkus so leistungsfähig sein, dass Sie vollkommen autark von Energieversorgern ihr Haus beheizen können.
Ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte.
Leider kann ich nicht sehen, von wo Sie sind. Ggf. kann ich Ihnen noch eine Vorortberatung anbieten.
Beste Grüße aus Weinheim
C. Berger
staatlich geprüfter Bautechniker

2 Hilfreiche Antwort

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Planen Sie das Haus (EnEV-Nachweis) selber oder weiß Ihr Planer das nicht? Grundsätzlich wird wohl Ihr Neubau ohne jegliche erneuerbare Energieversorgung nicht gesetzeskonform antragsfähig sein. Um eine Anlage, Solarthermie, Photovoltaik, Lüftung mit WRG oder Biomasse werden Sie wohl nicht herum kommen. Neben der gesetzlichen Notwendigkeit ist eine Kombination aus Lüftungs- & PV-Anlage auch noch ein Komfortgewinn und wirtschaftlich darstellbar. Denn wie die anderen Antworten zeigen fließt Biomasse ohne Wasseranschluss nicht wirklich in die Berechnung ein.

1 Hilfreiche Antwort

Grundsätzlich bestehen für einen mit Biomasse handbeschickten
Einzelofen (z.B. Holz) in einem Gebäude mit automatisch betriebenem Heizungssystem keine Berechnungsregeln zur
Bilanzierung des Jahres
-
Primärenergiebedarfs(QP)
. Sobald ein weiterer Grundlast-Wärmeerzeuger, wie z.B. ein Gas/Öl - Kessel
oder eine Wärmepumpe, im Gebäude vorhanden ist, muss dieser
der Bilanzierung zugrunde gelegt werden; der handbeschickte
Einzelofen kann dann nicht berücksichtigt werden.
Davon abweichend können in Gebäuden mit zentraler
Heizungsanlage hydraulisch eingebundene biomassebeschickte Einzelöfen,
wie z. B. Kaminöfen mit Wärmetauschern, mit einem
maximalen Deckungsanteil von 10 % des Nutzenergiebedarfs automatisch beschickte Pellet
-
Primäröfen mit Tagesspeicher,
die nicht in das zentrale Heizungssystem hydraulisch
eingebunden sind, mit einem maximalen Deckungsanteil von 10 % an der Heizarbeit
bei der Bilanzierung berücksichtigt werden

1 Hilfreiche Antwort

Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Grundofen ohne Wassertasche, nicht im Heizsystem integriert, kann bei der Bilanzierung nicht berücksichtigt werden. Wenn dieser im Heizsystem integriert ist, kann dieser als 2. Wärmeerzeuger mit 10% Anteil angesetzt werden.
Gastherme kann nur in Verbindung mit thermischer Solaranlage eingesetzt werden.
Grundsätzlich gibt es viele Möglichkeiten, es sollten verschiedene sinnvolle Energiekonzepte (Gebäudehülle und Analgentechnik) durchgerechnet und vorgeschlagen werden, aus denen Sie sich das für Sie angenehmste aussuchen.
Es sollten auch die KfW-Bedingungen berücksichtigt werden, damit Sie auch mögliche Förderungen nutzen können.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Nüßlein
Energieberater und öbuv Sachverständiger

1 Hilfreiche Antwort

Guten Tag,

Sie müssen bei einem Neubau folgende Nachweise führen: Wärmeschutznachweis, sommerlichen Wärmeschutz und Einhaltung EEWärmeG.
Natürlich kann in der Bilanzierung für den Wärmeschutznachweis auch ein "Holzofen" berücksichtigt werden. Viel bringt der aber nicht ein.
Mit einer Gasheizung kommen Sie um eine zusätzliche Solarthermieanlage nicht herum (wegen EEWärmeG).
Also:
Ofen kann mit berücksichtigt werden
Gasheizung geht aber nur mit Solarthermie
Es gibt sicher auch noch andere Lösungen. Das sollte sich Ihr Spezialist, der auch den Wämeschutznachweis führt, mal anschauen.
Die Probleme liegen im Detail.
Gruß
J. Nader
Planungsbüro für energieeffiziente Gebäude

1 Hilfreiche Antwort

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