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Planungsbüro für energieeffiziente Gebäude, Dipl. Ing. Jürgen Nader
Pfingstborn 2, 63599 Biebergemünd

6 Antworten, zuletzt 27.03.2020

Antworten gegeben in

Gasheizung, Solarthermie, Putzarbeiten, Dämmung, Kamin / Ofen, Energieberater, Architekt, Fördermittelberatung



Wenn der Bauantrag aus 2016 stammt, dann gilt auch die verschärfte EnEv. Das hat aber mit der KfW nichts zu tun.
Die KfW fordert, falls Fördermittel in Anspruch genommen werden sollen, noch bessere Werte.

Ohne KfW müssen Neubauten mit Bauantrag nach 1.1.2016 der verschärften EnEv entsprechen.

Vorabenergieausweis ist eine Idee. Oder lassen Sie sich den Wärmeschutznachweis vorlegen, der mit Baubeginn der Bauaufsicht vorliegen muss.

Gruß
Jürgen Nader

1 Hilfreiche Antwort

Guten Tag,

Sie müssen bei einem Neubau folgende Nachweise führen: Wärmeschutznachweis, sommerlichen Wärmeschutz und Einhaltung EEWärmeG.
Natürlich kann in der Bilanzierung für den Wärmeschutznachweis auch ein "Holzofen" berücksichtigt werden. Viel bringt der aber nicht ein.
Mit einer Gasheizung kommen Sie um eine zusätzliche Solarthermieanlage nicht herum (wegen EEWärmeG).
Also:
Ofen kann mit berücksichtigt werden
Gasheizung geht aber nur mit Solarthermie
Es gibt sicher auch noch andere Lösungen. Das sollte sich Ihr Spezialist, der auch den Wämeschutznachweis führt, mal anschauen.
Die Probleme liegen im Detail.
Gruß
J. Nader
Planungsbüro für energieeffiziente Gebäude

1 Hilfreiche Antwort

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