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KfW Kredit für Programm 155 hier noch nachträglich möglich?

Wir haben im August ein Haus gekauft und im Herbst mit der Renovierung begonnen. Zunächst wurde einige Abbrucharbeiten durchgeführt. Parallel dazu wurde die Planung für den Ausbau druchgeführt. bei den Planungen hat sich ergeben, dass wir nach der Renovierung ein KFW 155 Haus erreichen können und dieses jetzt auch anstreben.
Bisher wurde noch nicht mit energetischen Maßnahmen begonnen, da die finale Planung dafür jetzt erst fertig gestellt wird.

Können wir für den Ausbau jetzt noch einen KFW-Kredit (KFW-155) beantragen, obwohl das Haus im Auguast 2018 gekauft (und finanziert wurde)?
Oder ist jetzt nur noch die Beantragung von Förderungen möglich?

Herr S. bei Friedberg, 08.01.2019

Energieberater Architekt Fördermittelberatung

Das Programm 155 kenne ich nicht. Sicherlich ist die Modernisierung zu einem KfW-Effizienzhaus 55 gemeint.
Sie benötigen dringend eine/n EnergieberaterIn, der/die sich auch mit KfW-Förderung auskennt. Zu finden auf der Plattform der KfW bzw. dena.
Erst entscheiden, was genau gemacht weden soll, dann die Handwerker-Angebote einholen, dann den entsprechenden Kredit oder Zuschuss beantragen, dann erst beginnen. Das ist die richtige Reihenfolge.

Solange noch nicht mit den Artbeiten begonnen wurde, kann das Ihr Baubegleiter (KfW-Zulassung ist voraussetzung)noch beantragen.
Ich empfehle dringend, schnell einen KfW-Sachverständigen einzubinden.

3 Hilfreiche Antwort

Das KfW-Programm 155 ist mir nicht bekannt. Ich vermute, dass hier ein Zahlendreher vorliegt.

Eine Voraussetzung für die Förderung einer energetischen Sanierung im Programm (151/152) "Energieeffizient Sanieren - Kredit mit Tilgungszuschuss" oder gegebenenfalls im Programm (430) "Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss" ist, dass der Förderantrag VOR Beginn der Maßnahmen gestellt wird. Planungsleistungen inklusive Energieberatung sind hier von ausgenommen, d.h. diese dürfen bzw. müssen natürlich vor Baubeginn erfolgen und sind trotzdem förderfähig.

Nach Ihrer ersten Schilderung ist von daher grundsätzlich ein Antrag möglich. Wobei natürlich weitere Details noch zu klären sind.

Bitte beachten: Bei anderen Förderprogrammen bzw. anderen Förderinstituten gibt es teilweise auch die Bedingung, dass der Förderantrag vor Beauftragung der Handwerkerleistungen gestellt werden muss.

Bei weiteren Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

1 Hilfreiche Antwort

wo steht denn das Haus ?
Alle Anträge auf Förderung (Effizienzhaus) müssen vor beginn der Maßnahmen - die gefördert werden sollen - gestellt sein , mit Bestätigung vom Energieberater
Egal was davor schon gemacht wurde, das wird dann nicht mit gefördert
Übrigens KFW 155 Standart gibt es nicht , ich kenne KFW 115, 100, 85,70,55 Effizienzhäuser

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