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4 Antworten, zuletzt 11.01.2019

Antworten gegeben in

Gasheizung, Ölheizung, Holzheizung, Photovoltaik, Dach, Energieberater, Architekt, Fördermittelberatung



Das KfW-Programm 155 ist mir nicht bekannt. Ich vermute, dass hier ein Zahlendreher vorliegt.

Eine Voraussetzung für die Förderung einer energetischen Sanierung im Programm (151/152) "Energieeffizient Sanieren - Kredit mit Tilgungszuschuss" oder gegebenenfalls im Programm (430) "Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss" ist, dass der Förderantrag VOR Beginn der Maßnahmen gestellt wird. Planungsleistungen inklusive Energieberatung sind hier von ausgenommen, d.h. diese dürfen bzw. müssen natürlich vor Baubeginn erfolgen und sind trotzdem förderfähig.

Nach Ihrer ersten Schilderung ist von daher grundsätzlich ein Antrag möglich. Wobei natürlich weitere Details noch zu klären sind.

Bitte beachten: Bei anderen Förderprogrammen bzw. anderen Förderinstituten gibt es teilweise auch die Bedingung, dass der Förderantrag vor Beauftragung der Handwerkerleistungen gestellt werden muss.

Bei weiteren Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

1 Hilfreiche Antwort

Der Energieausweis ist ein wesentliches Dokument bei Verkauf, Vermietung, etc. von Gebäuden und Wohneigentum. Wichtige Regelungen hierzu finden Sie in der Energieeinsparverordnung (EnEV). Unter anderem auch, dass der Verkäufer dem potentiellen Käufer (also Ihnen) spätestens bei der Besichtigung einen Energieausweis vorzulegen hat. Wenn keine Besichtigung stattgefunden hat, hat er dem trotzdem nachzukommen, spätestens nachdem Sie ihn dazu aufgefordert haben. Sie haben sozusagen das Gesetz auf Ihrer Seite.

Um herauszufinden was nun zu tun ist, damit Sie zu Ihrem Recht kommen, empfehle ich Ihnen ein Juristen zu befragen. Ich persönlich bin Techniker und beschäftige mich mit der Ausstellung von Energieausweisen.

Hoffe, die Antwort hat Ihnen ein wenig weitergeholfen.

36 Hilfreiche Antwort

Guten Tag!

Wie schon der Kollege Köhler richtig geschrieben hat, gibt es unabhängig vom Alter Ihrer Heizung einen Zuschuss (bei Ein- und Zweifamilienhäuser) oder einen Kredit mit Tilgungszuschuss für eine neue Öl-Brennwert-Heizung und gleichzeitiger Optimierung Ihrer Heizungsanlage.

Wenn Sie die Gelegenheit nutzen und komplett auf erneuerbare Energien umsteigen, z.B. mit einer Pelletheizung, gibt es vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, www.bafa.de) Zuschüsse. In diesem Beispiel bei einer Pelletheizung mit Brennwerttechnologie ab 5.250,- EUR.

In jedem Fall lohnt es sich einen Energieberater hinzu zuziehen, damit Sie am Ende eine neue effiziente Heizungsanlage haben, die zu Ihnen und Ihrem Gebäude passt.

Wünsche Gutes Gelingen!

Robert Jänsch
Jänsch Energieberatung

2 Hilfreiche Antwort

Guten Tag,

wenn Sie einen geeigneten Lagerraum haben, dann kann eine Holzheizung durchaus sinnvoll. Das Angebot reicht von Pellets mit automatischer Beschickung bis hin zu Scheitholzkessel und wenn es Sinn macht auch Kombigeräte.

Ein Gas-Brennwertgerät hat unter anderem den Vorteil, dass Sie keinen Lagerraum benötigen. Allerdings setzen Sie hier weiterhin auf fossile Brennstoffe und hätten eine Chance vertan davon wegzukommen. Die Förderung hier ist auch deutlich geringer als z.B. bei Holzheizungen.

Wärmepumpen, die grundsätzlich mit einer PV-Anlage kombiniert werden könnten, benötigen auch kein Lagerraum, sind jedoch nur sinnvoll, wenn der Wärmebedarf durch eine sehr gut gedämmte Gebäudehülle deutlich reduziert wurde.

Zu einer Pelletsheizung (oder zu einer Gas-Brennwertheizung) kann die Ergänzung einer Solarhermieanlage sinnvoll sein. Diese Anlagen sind besser als ihr Ruf. Bei einer geringen zur Verfügung stehenden Dachfläche für Solarkollektoren kann oftmals wenigenstens im Sommer die Warmwasserbereitung komplett gedeckt werden und die Heizung ausgeschaltet werden (Hier wäre vorab natürlich zu prüfen, wie hoch Ihr Bedarf ist)

Letztendlich haben Sie an der Gebäudehülle doch schon einges getan. Ergänzend sollte möglichst die Dachdeämmung bzw. Oberste Geschoßdecke und die Kellerdecke (soweit vorhanden)auch gedämmt werden. Im gleichen Atemzug sollte auch das Thema Lüfung berücksichtigt werden.

Für so gut wie jede Maßnahme, die die energetische Qualität der Gebäudehülle oder die Effizienz der Heizungsanlage verbessert, gibt es Fördermittel. Was bei Ihrem Gebäude technisch sinvoll ist und wieviel Sie in Ihr Gebäude investieren wollen, kann nur innerhalb einer vorausgehenden Fachberatung geklärt werden.

Diese Hinweise können eine solche Fachberatung natürlich nicht ersetzen.
Eine sogenannte Vor-Ort-Beratung zum Beispiel, bei der gemeinsam Sanierungsvorschläge erarbeitet werden, wird vom BAFA (www.bafa.de) gefördert. Es gibt noch weitere Beratungsangebote, dass würde den Rahmen hier jedoch sprengen.

Dass Theman ist mittlerweile recht komplex geworden, da empfehle ich Ihnen sich einen unabhängigen Energieberater zu suchen, der Sie vom Anfang bis zum Ende Ihrer Sanierungsmaßnahmen beraten kann.

2 Hilfreiche Antwort

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