Das KfW-Programm 155 ist mir nicht bekannt. Ich vermute, dass hier ein Zahlendreher vorliegt.
Eine Voraussetzung für die Förderung einer energetischen Sanierung im Programm (151/152) "Energieeffizient Sanieren - Kredit mit Tilgungszuschuss" oder gegebenenfalls im Programm (430) "Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss" ist, dass der Förderantrag VOR Beginn der Maßnahmen gestellt wird. Planungsleistungen inklusive Energieberatung sind hier von ausgenommen, d.h. diese dürfen bzw. müssen natürlich vor Baubeginn erfolgen und sind trotzdem förderfähig.
Nach Ihrer ersten Schilderung ist von daher grundsätzlich ein Antrag möglich. Wobei natürlich weitere Details noch zu klären sind.
Bitte beachten: Bei anderen Förderprogrammen bzw. anderen Förderinstituten gibt es teilweise auch die Bedingung, dass der Förderantrag vor Beauftragung der Handwerkerleistungen gestellt werden muss.
Bei weiteren Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
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