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2 Antworten, zuletzt 27.10.2017

Antworten gegeben in

Gasheizung, Solarthermie, Kamin / Ofen, Energieberater, Massivhaus



Grundsätzlich bestehen für einen mit Biomasse handbeschickten
Einzelofen (z.B. Holz) in einem Gebäude mit automatisch betriebenem Heizungssystem keine Berechnungsregeln zur
Bilanzierung des Jahres
-
Primärenergiebedarfs(QP)
. Sobald ein weiterer Grundlast-Wärmeerzeuger, wie z.B. ein Gas/Öl - Kessel
oder eine Wärmepumpe, im Gebäude vorhanden ist, muss dieser
der Bilanzierung zugrunde gelegt werden; der handbeschickte
Einzelofen kann dann nicht berücksichtigt werden.
Davon abweichend können in Gebäuden mit zentraler
Heizungsanlage hydraulisch eingebundene biomassebeschickte Einzelöfen,
wie z. B. Kaminöfen mit Wärmetauschern, mit einem
maximalen Deckungsanteil von 10 % des Nutzenergiebedarfs automatisch beschickte Pellet
-
Primäröfen mit Tagesspeicher,
die nicht in das zentrale Heizungssystem hydraulisch
eingebunden sind, mit einem maximalen Deckungsanteil von 10 % an der Heizarbeit
bei der Bilanzierung berücksichtigt werden

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