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Solaranlage EEG: Fragen & Antworten

Sie haben Fragen zum Thema Solaranlage EEG? Hier erhalten Sie Antworten von regionalen Experten!

Da die Wohnung vermietet ist, so betreibt der dort wohnende Mieter die Verbrauchsgeräte in dieser Wohnung und ist insoweit Letztverbraucher des Stroms.
Somit scheidet eine Eigenversorgung mangels Personenidentät aus, da in diesem Fall Sie als Betreiber der Stromerzeugungsanlage nicht als Person den Strom in der vermieteten Wohnung als Letztverbraucher verbrauchen.

Damit müssen Sie die volle EEG-Umlage bezahlen.

Kleiner Tipp:
Wäre Ihr Sohn der Betreiber (Investor) der PV-Anlage, so entfällt bis zu einer PV-Anlagengröße mit 10.000kWh Jahresstromertrag die EEE-Umlage.

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich gerne an mich!

20 Hilfreiche Antwort

Guten Tag,

So wie Sie es erklären, dürfte nur die EEG Abgabe für Sie in Frage kommen, weil Sie über
10 KWh PV Anlage installieren.
Aber wie der Kollege schon geschrieben hat, grundsätzlich müssen alle Faktoren bekannt sein um Ihnen einen Rat zu geben, dafür benötigen wir ein Gespräch und alle Fakten.

Freuen uns über Ihren Kontakt!

1 Hilfreiche Antwort

Um die neuen Wechselrichter kommt man nicht herum. Das steht so im EEG.
Umziehen ja ,aber die Wechselrichter müssen die neuen Bestimmungen einhalten. Wir haben das schon mehrfach machen müssen.

Wechselrichter lassen sich teilweise auch ganz gut bei ebay verkaufen . Wenn es den Typ nicht mehr gibt, erspart es manchmal die Neuverkabelung beim Defekt.

Mit sonnigen Grüßen aus Wissen

Stephan Weitershaus

2 Hilfreiche Antwort

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