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Richtlinien hydraulischer Abgleich: Fragen & Antworten

Sie haben Fragen zum Thema Richtlinien hydraulischer Abgleich? Hier erhalten Sie Antworten von regionalen Experten!

Folgenden Zuschuß gibt es fast immer:
Der hydraulische Abgleich wird mit 30% bezuschusst, in diesem Fall dann auch die witterungsgeführte Regelung und eventuell zu verbauende Pumpen. Diesen Antrag würden wir für Sie erstellen.

Diesen Zuschuß gibt es nur im 1-2 Familienhaus. Egal ob selbstgenutzt oder vernmietet.
Für den Restbetrag gibt es einen Zuschuß von 15% von der KFW Bank, der durch einen von der KFW zugelassenen Energieberater beantragt werden muß. ( Wenn Sie keinen haben, können wir Ihnen einen empfehlen. Die Kosten betragen in diesem Fall 185,-€.) Die Kosten für den Energieberater werden auch mit 15% bezuschusst.
Falls Sie am Heizsystem etwas ändern möchten, z.B. neue Heízkörper oder neue Rohrleitungen etc. werden diese Investitionen auch mit 15% von der KFW bezuschusst.

1 Hilfreiche Antwort

Um für eine Heizungsmodernisierung eine KfW-Förderung in Anspruch nehmen zu können, ist der hydraulische Abgleich Pflicht. Die Kosten, die sich zwischen 300 und 500 Euro bewegen, sind wiederum förderfähig. Nutzen Sie die Buderus Fördermittelauskunft, um Einzelheiten zu erfahren. Um Energie zu sparen sollte in jedem Fall ein Abgleich der Thermostatventile durchgeführt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.buderus.de/de/hydraulischer-abgleich

8 Hilfreiche Antwort

Nein, der hydraulischen Abgleich ist nicht zwingend mit dem Pumpenstausch durchzuführen. Damit kann der Pumpentausch separat durchgeführt und gefördert werden. Darüber hinaus ist so ein Abgelich natürch sinnvoll.

Das von Ihnen genannte Problem tritt auf, wenn Sie bei der Beantragung der ID sowohl den Pumpentausch als auch den Abgleich auswählen, später aber nur den Pumpentausch in der Rechnung ausweisen. Wir sind halt in Deutschland. Aber die Erfahrung zeigt, dass ein klärender Anruf bei der BAFA den Sachverhalt wieder datentechnisch korrigiert.

10 Hilfreiche Antwort

Sehr geehrter Kunde,

Wir würden Ihnen die Heizlastberechnung nach DIN 12831 erstellen können und den damit verbundene Einstellung der Heizung.
Die Kosten für die Heizlastberechnung betragen 500,- €. bei vorliegendem Energieausweis des Gebäudes und Pläne.
Sonst muss ein Plan erstellt und Aufgemessen werden dies geschieht nach Aufwand!!!
Gerne stehen wir Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung.
Besuchen sie uns auf unserer Hompage www.reuter-wiesner.de oder bei MyHammer.

Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Tassilo Reuter

5 Hilfreiche Antwort

Die Antwort von Herrn Laier ist umfassend und zutreffend. Darüber hinaus ist für eine Fördermaßnahme seitens der Bafa oder KFW der hydraulische Abgleich vorgeschrieben; ohne diesen Nachweis keine Förderung. Die Nachweisformulare erstellt der Spitzenverband der Gebäudetechnik, VdZ. Mehr Informationen finden Sie unter www.vdzev.de

8 Hilfreiche Antwort

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