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Ing.-Büro für Energieeffizienz
Volker-Böhringer-Weg 8, 73732 Esslingen

14 Antworten, zuletzt 27.10.2017

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Photovoltaik, Fördermittelberatung, Finanzierung, Pelletheizung, Kamin / Ofen, Ölheizung, Elektroheizung, Heizkörper, Energieberater, Solarthermie, BHKW, Dämmung, Trockenbau, Massivhaus, Wärmepumpe, Gasheizung



Die Variante die PV Anlage für jede Art von Stromnutzung zu verwenden hätte eigentlich sofort erfolgen müssen. Nur dann macht eine PV Anlage auch Sinn. Der Aufwand dies zu ändern sollte bei ein paar Stunden bzw. ein paar hundert Euro liegen, je nachdem wie groß der Verdratungsaufwand ist.

Die Wärmepumpe braucht gerade im Winter wenn der PV Ertrag am geringsten ist die meiste Leistung und muß diese dann meist aus dem Netz beziehen. Wenn nach der Umstellung der PV Anlage auch auf Allgemeinstromverbrauch umgestellt ist könnte der Eigenverbrauch auf über 60% ansteigen. Wenn das nicht genug ist, könnte noch über einen kleinen Batteriespeicher nachgedacht werden um dann auf eine Quote von ca. 80% zu kommen und schließe mich der Meinung von Herrn Scholl an.

Mit sonnigen Grüßen

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Ich bin ebenfalls unabhängiger Energieberater und kann die Ausführungen von Herrn Dr. Dörfler nur unterstreichen.

Ohne energetische Sanierung ist eine Wärmepumpe meistens nicht wirtschaftlich und führt zu erhöhten Betriebskosten. Wenn keine Umstellung auf ein Gasbrennwertgerät möglich ist sollte ein Ölbrennwert evtl. mit einer Wärmepumpe und PV Anlage in Kombination nachgedacht werden.

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Bei Hochhäusern ist der Windsog besonders zu beachten, dies hängt auch mit der höhe der Attika zusammen. Ein unabhängiger Planer, Energieberater kann Ihnen eine sichere Planung einer PV-Anlage durchführen damit diese nicht beim nächsten Sturm davon fliegt. Falls Sie interesse haben, können Sie sich gerne an mich wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Mutschall

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Ohne genaue Kenntnis der Heizungsanlage ist eine Aussage immer etwas schwammig. Meistens ist eine Heizungsanlage als Contracting für den Eigentümer günstiger, da die Contractingkosten auf die Mieter umgelegt werden können. Welche Heizungsmodernisierung sinnvoll ist sollte ein unabhängiger Energieberater aus meiner Sicht am Besten beurteilen können. In der dena-Liste sind diese aufgeführt. Ich könnte ebenfalls diese Herstellerunabhängige Beratung durchführen weiß allerdings nicht wo das Sanierungsobjekt steht.

Mit freundlichen Grüßen,
Jürgen Mutschall

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Je nach Dachkonstruktion und möglichen Aufbau liegen die Preise sehr unterschiedlich. Als Faustformel können Sie mit 1700 bis 2200 Euro / kWp kalkulieren. Da es PV Panels mit unterschiedlichen Leistungsstärken gibt (200 - 300Watt) als gängige Größe und auch der Wechselrichter (1pasig oder 3phasig), ist der Installationsaufwand und Preis dadurch recht unterschiedlich.

Am besten Sie suchen sich einen unabhängigen Energieberater aus der dena-Liste (https://www.energie-effizienz-experten.de) der Sie Hersteller und Produktneutral berät und evtl. noch Fördermittel für Sie beantragen kann.

Mit sonnigen Grüßen
Jürgen Mutschall, Fachingenieur für Energieeffizienz

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Sehr geehrte Damen und Herren,
eine nachträgliche Dämmung ist immer mit Vorsicht zu betrachten. Es muß zwingend der Feuchtetransport durch die Bauteile beachtet werden. Sonst haben Sie schneller einen Bauschaden als ihnen lieb ist. Wichtig ist ein diffussionsoffener Aufbau mit einer Dampfsperre im Innenbereich. Dies bietet eine alukaschierte Untersparrendämmung wie von Linitherm angeboten in entsprechender dampfdichter Ausführung damit sich kein Tauwasser in der Konstruktion bilden kann.

Ich kann Ihnen hier nur empfehlen einen kompetenten Energieberater mit ins Boot zu nehmen der diese Berechnung durchführen kann und den Aufbau überprüft. Eventuell können Sie auch zusätzlich Fördermittel durch den Energieberater beantragen.

Mit freundlichen Grüßen Jürgen Mutschall,
Fachingenieur für Energieeffizienz

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Sehr geehrte Damen und Herren,
hier spielen mehrere Faktoren eine Rolle. Der Dämmstandard des Neubaus (Nichtwohngebäude) mit dem gültigen EWärmeG in Kombination. Der ganzjährige Warmwasserbedarf ist entsprechend zu gewichten usw. Nicht in jedes Bauvorhaben passt ein BHKW. Bevor Sie weiter planen sollten Sie einen kompetenten Energieberater aus der Energieeffizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes, die sogenannte dena-Liste (https://www.energie-effizienz-experten.de) mit in das Boot nehmen der Sie dann gemeinsam mit Ihrem Architekten hersteller- und produktunabhängig über Lösungsmöglichkeiten berät und je nach Konstellation dann die richtige Beheizungsart und Fördermittel für das Bauvorhaben heraussucht. Dieser Energieberater ist auch zugelassen um die entsprechenden Anträge zu stellen. Ich kann Ihnen diese Leistung gerne anbieten weiß jedoch nicht wo sich das Bauvorhaben befindet.

Mit freundlichen Grüßen,
Jürgen Mutschall, Beratender Ingenieur der Ingenieurkammer

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Normaler Weise können Sie wie Herr Mende schreibt nach 10 Jahren eine neue Förderung über den Heizungsbauer bei der BAFA beantragen.
Ich würde jedoch auch klären inwieweit der Schaden durch ihre Versicherung evtl. gedeckt ist.
Zudem gibt es auch noch die Möglichkeit der Förderung über die KfW.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Mutschall

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Aufgrund der vorgegebenen Situation dass bereits eine Zentralheizung vorhanden ist lohnt sich meines Erachtens der Wechsel auf eine Infrarotheizung nicht. Zudem wird die Infrarotheizung mit Strom betrieben was meistens zu sehr hohen Stromkosten führen wird. Oft wird die günstigen Einbaukosten in den Raum gestellt aber die Betriebskosten herunter gespielt. Ohne das Objekt zu kennen sind natürlich alle Aussagen Spekulation. Ich könnte mir bei ihrem Gebäude eine neue neue Ölbrennwertheizung mit Warmwasserspeicher vorstellen der mit einer Zusatzheizpatrone aus der PV Anlage (ohne Batteriespeicher) betrieben wird oder eine zusätzliche Wärmepumpe zu der Ölbrennwertheizung und der Reststrom der PV Anlage entweder als Mieterstrom genutzt werden kann oder zum Allgemeinstrom (Treppenhausbeleuchtung und Heizungspumpenstrom). Am besten Sie schauen in der Liste von der "dena" nach einem in ihrer Nähe unabhängigen Energieberater der Ihnen aufgrund der Gegebenheiten verschiedene Möglichkeiten aufzeigt bevor Sie eine falsche Investition tätigen.
Wenn Sie mir weiterführende Unterlagen zusenden, kann ich Ihnen gerne eine kostenlose Einschätzung geben.

Ich verkaufe ihnen keine Heizungen, ich bin unabhängiger Energieberater und zur herstellerneutralen Beratung verpflichtet.

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Hallo Herr H., wenn die Pelletheizung eine mindestwohnflächenmenge beheizt ist eine Förderung möglich. Die können Sie nachlesen bei der KfW.de im Merkblatt oder auch bei der BAFA.de.
Ansonsten benötige ich mehr Informationen über die Wohnfläche.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Mutschall

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Aus meiner Erfahrung heraus haftet der Handwerksbetrieb, wenn er das Modul beim Großhändler oder Hersteller nicht reklamieren kann. Allerdings betrifft das nur das Modul selbst. Die Ein-und Ausbaukosten müßen meist vom Eigentümer getragen werden. Hilfreich ist in diesem Fall die Handwerkskammer bzw. die Verbraucherzentrale. Das ein einzelnes Modul durch Überspannung defekt geht ist auch eher selten, wer hat das Modul untersucht und diesen Fehler festgestellt? Woher kam das neue Modul wenn der Hersteller insolvent ist?
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Mutschall

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Für selbst konstruierte bzw. gebaute Stromspeicher gibt es grundsätzlich keine staatlichen Zuschüsse. Für industriell gefertigte Stromspeicher sind die Fördermittel für dieses Jahr bereits erschöpft und erst wieder ab 1.1.17 in reduzierter Form wieder verfügbar. Mit sonnigen Grüßen Jürgen Mutschall, Energieberater, Esslingen

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