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Dach - EnEV: Fragen & Antworten

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Es müsste auch bedacht werden was dort dann gelagert werden soll. Wenn der Geschoßboden gedämmt wird gehen frostempfindliche Sachen eben nicht. Die Bodendämmplattensysteme sind relativ teuer aber schneller verlegt als die Zwischensparrendämmung. Wenn der Spitzboden einmal mit aufgewärmt ist halten sich die zusätzlichen Energiekosten in grenzen und man ist für später flexibler.

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Das Dach und/oder die oberste Geschossdecke müssen gedämmt werden. Die Heizung muss ausgetauscht werden, wenn die Anforderungen der EnEV nicht mehr erfüllt werden bzw. der Schornsteinfeger "meckert". Alles andere ist generell keine Pflicht, muss/sollte aber bei anderen Sanierungsmaßnahmen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten überprüft werden. Es ist immer individuell bei jedem Haus separat zu betrachten.
Bei Bedarf kann gerne eine Objektbesichtigung erfolgen.

13 Hilfreiche Antwort

Kommt auf das BHKW an, wenn es den Förderrichtlinien entspricht bin ich der Meinung dass dies in der ENEV( Wunschliste diverser Industriezweige zu Gesetz gemacht wäre der passendere Ausdruck) angerechnet werden kann.
Allerdings ist die Kombination sinnvoll, da das BHKW seinen Arbeitsschwerpunkt in der Zeit hat wo die Solarleistung am geringsten ist. Zum Betrieb vom BHKW muss Energie gekauft werden ,die Sonne kostet nix.

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Der Hauseigentümer ist nicht verpflichtet alle Fenster auf einmal auszutauschen, Er kann das nach und nach tun. Wenn die letzte Decke so wie das Dach gedämmt ist, ist alles in Ordnung.

Herr E., 09.10.2018

Guten Tag und danke erstmal für die Antwort. Kann ein Hauseigentümer (3-Familien-Haus) denn gänzlich den Austausch der übrigen Fenster verweigern, wenn er bereits 15 der 18 Fenster nach EnEV getauscht hat, oder gibt es eine zeitliche Frist für den Austausch der übrigen Fenster?

Mir ist keine Frist bekannt.

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Derzeit gilt die EnEV 2014, die die Richtlinie 2010/31/EU sowie 2012/27/EU umsetzt. Für Bestandsbauten ist das Nachrüsten einer Dachdämmung verpflichtend geregelt.

Oberste Geschossdecken, die an ein unbeheiztes Dachgeschoss angrenzen und nicht den Mindestwärmeschutz erfüllen (Baunorm DIN 4108), müssen so gedämmt werden, dass ein Wärmedurchgangskoeffizient von maximal 0,24 Watt pro Quadratmeter und Kelvin erreicht wird. Bei beheizten Dachgeschossen muss entsprechend das Dach selbst gedämmt werden.

Ausnahmen gibt es wz.B. für Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die dort bereits vor Februar 2002 gewohnt haben. Zudem muss nicht den Vorgaben entsprechend gedämmt werden, wenn die Baukosten das zu erwartende Einsparpotential beim Energieverbrauch deutlich übersteigen (im Zweifel ist das ohne Energieberater wohl nur schwer zu ermitteln).

Mit Fragen kann man sich dazu sonst auch an Bauaufsichtsbehörden oder Bauordnungsämter der Kreise wenden. Die sich an sich für die Kontrolle zuständig.

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