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KFW Zuschuss: Fragen & Antworten

Sie haben Fragen zum Thema KFW Zuschuss? Hier erhalten Sie Antworten von regionalen Experten!

Anbei die Vorgehensweise in der Reihenfolge:
1) Kontakt mit Experten (Sachverständigen) der Kfw aufnehmen, da dieser Vorgang unabdingbar von der Kfw vorgegeben wird um den Zuschussanspruch zu prüfen und zu bestätigen, tel. Vorberatung und Einholung von Angeboten für die Sanierung.
2) Beratung und geplante Sanierungsmaßnahmen mit Experten prüfen beim OT vor Ort am Objekt
3) Experte erstellt Antrag für den Kunden bei der Kfw, Kunde logt sich bei der Kfw Online ein oder verschickt den Antrag per Post
4) Durchführung der Maßnahme und Prüfung durch den Experten vor Ort
5) Experte erstellt Bestätigung nach Durchführung und sendet an Kunden, dieser leitet weiter an die Kfw(siehe 3)
6) Kunde erhält Auszahlung des Zuschusses.
7) Fertig.

2 Hilfreiche Antwort

Wenn die alte Gasheizung nicht der Austauschpflicht unterliegt, können Sie bei der KFW einen Zuschuss von 10% bei Einzelmaßnahme bzw. 15 % bei Einzelmaßnahme Heizungspaket beantragen. Der Schornsteinfeger gibt Ihnen hier eine verbindliche Aussage. Nur ein gelisteter Energie-Effizienz-Experte ( in der Regel der Energieberater) kann den Antrag stellen.
Beim Heizungspaket ist der hydraulische Abgleich nach Verfahren B notwendig. Dies beinhaltet unter anderem die Durchführung einer vereinfachten raumweisen Heizlastberechnung nach DIN EN 12831. Die Thermostatventile müssen voreingestellt werden ( Durchflussmengenbegrenzung). Eventuell ist der ein oder andere Heizkörper durch einen größeren zu ersetzen. Dies wird bei Berechnung des Abgleichs festgestellt. Der Abgleich nach Verfahren B wird unbedingt empfohlen.
Achten Sie darauf, dass die Leistung der neuen Heizung nicht höher ist( höchstens 10% mehr) als die errechnete Heizlast der Heizlastberechnung. Lassen Sie sich keine Warmwasser- oder Angstzuschläge einreden. Hiermit wird häufig versucht, zu leistungsstarke Geräte an den Kunden zu bringen. Ein Gerät mit möglichst geringer unterer Modulationsgrenze arbeitet in den Übergangszeiten wegen geringerem Takten effizienter.

5 Hilfreiche Antwort

Eine gute Frage, wirklich sehr gut. Eine verbesserte Haustüre wird bezuschusst, da die Haustüre Bestandteil der thermischen Hülle ist. Ein Garagentor ist normalerweise nicht Bestandteil einer thermischen Hülle.

Allerdings. Da die Garage in das Gebäude integriert ist, müssten hier die Außenwände der Garage ebenfalls gedämmt sein oder werden und die Garage so in die thermische Hülle integriert werden. Dafür wäre in nachvollziehbarer Grund anzugeben, da Garagen normalerweise nicht beheizt werden und dann natürlich die Garage ganzjährig auf einer Mindesttemperatur für einen Nicht-Wohnraum gehalten werden (14 °C).

Der nachvollziehbare Grund kann z. B. schlicht drin gefunden werden,dass es klar günstiger, technisch sinnvoller und womöglich unumgänglich ist, die Außenwand und das Garagentor zu dämmen, als die Garagenwände und die Garagendecke zum Wohnbereich hin. Die Garage würde durch eine Dämmung der Wände und der Garagendecke schließlich spürbar kleiner: Schmäler, ggf. kürzer und niedriger.

Zusätzlich sollte eine mögliche Dämmung der Bodens geprüft werden.

Diesen Verglich würde ich rechnerisch vom Energieberater durchführen lassen und dem KfW-Antrag beilegen.

85 Hilfreiche Antwort

Ja, sie können einen Zuschuss von momentan 10% von der KfW erhalten. Einen kleinen Prozentsatz davon fordert der Energieberater für seine Dienstleistung. Sie selbst können den Antrag nicht stellen, nur über einen eingetragenen freien Energieberater(energieeffizieneexperten.de). Wichtig, der Antrag muss vor Vergabe des Auftrags gestellt werden, sonst gibt es keinnen Zuschuss. Außerdem ist nach Einbau ein hydraulischer Abgleich der Anlage erforderlich.

Dipl.-Ing. J.Sorey, Energieberaterin
Firma ENFEDIA

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