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KfW-Zuschuss für Austausch alter Gasheizung / Energieexperte benötigt?

Bekomme ich einen KFW Zuschuß für die Erneuerung meiner alten Gasheizung und brauche ich zur Beantragung einen Energieexperten oder geht das auch ohne?

Herr S. bei Wedemark, 25.08.2018

Gasheizung Energieberater

Wenn die alte Gasheizung nicht der Austauschpflicht unterliegt, können Sie bei der KFW einen Zuschuss von 10% bei Einzelmaßnahme bzw. 15 % bei Einzelmaßnahme Heizungspaket beantragen. Der Schornsteinfeger gibt Ihnen hier eine verbindliche Aussage. Nur ein gelisteter Energie-Effizienz-Experte ( in der Regel der Energieberater) kann den Antrag stellen.
Beim Heizungspaket ist der hydraulische Abgleich nach Verfahren B notwendig. Dies beinhaltet unter anderem die Durchführung einer vereinfachten raumweisen Heizlastberechnung nach DIN EN 12831. Die Thermostatventile müssen voreingestellt werden ( Durchflussmengenbegrenzung). Eventuell ist der ein oder andere Heizkörper durch einen größeren zu ersetzen. Dies wird bei Berechnung des Abgleichs festgestellt. Der Abgleich nach Verfahren B wird unbedingt empfohlen.
Achten Sie darauf, dass die Leistung der neuen Heizung nicht höher ist( höchstens 10% mehr) als die errechnete Heizlast der Heizlastberechnung. Lassen Sie sich keine Warmwasser- oder Angstzuschläge einreden. Hiermit wird häufig versucht, zu leistungsstarke Geräte an den Kunden zu bringen. Ein Gerät mit möglichst geringer unterer Modulationsgrenze arbeitet in den Übergangszeiten wegen geringerem Takten effizienter.

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Es gibt einen KFW Zuschuß. Wird ein Niedertemperaturheizkessel gegen einen Brennwertkessel ausgetauscht, so beträgt der Zuschuß 15% der Investitionssumme. Wird ein Brennwertkessel gegen einen Brennwertkessel ausgetausch, so beträgt der Zuschuß 10% der Investitionssumme. Voraussetzung ist aber die Durchführung des Hydraulischen Abgleiches nach Verfahren B beim zuschuß 15%. Ein Energieberater wird immer benötigt.

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Allen vorherigen Antworten ist nur noch hinzuzufügen: Der Sachverständige prüft auch, ob die alte Leistung zum aktuellen Stand der Immobilie übereinstimmt. Früher wurden Heizungsanlagen zum Teil erheblich überdimensioniert. Dass sollte vermieden werden.
Insofern hilft Ihnen der Sachverständige Geld zu sparen.
Die Leistungen des Sachverständigen können ebenfalls mit 50% der Kosten gefördert werden.

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Hallo,
ja, Sie können einen Zuschuss von 10% bzw. 15% erhalten. Voraussetzung ist bei beiden Varianten der hyd. Abgleich. (bei den 15% ist eine zusätzlich Berechnung nötig, Variante B). Für den Abgleich müssen in den meisten Fällen einstellbare Ventile hinter den Thermostatköpfen ( Bei Heizkörpern) gesetzt werden.
Sie benötigen eine zugelassen Sachverständigen aus der Liste der KfW.

1 Hilfreiche Antwort

Für den Heizungstausch, werden für die Anträge der KfW-Bank mit KfW152/152 Kredit oder KfW430 Zuschuss Anträge immer der Angemeldete Energie-Effizienz-Experte benötigt, damit Sie Ihr Vorhaben Bezuschusst bekommen.

Für die Anmeldung im Zuschuss-Portal der KfW-Bank wird der Experte nicht benötig.

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