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Kamin / Ofen - Kachelofen: Fragen & Antworten

Sie interessieren sich für die Kategorie Kamin / Ofen und haben Fragen zum Thema Kachelofen? Hier erhalten Sie Antworten von regionalen Experten!

Grundsätzlich ist die Nachrüstung eines Wasser-Wärmetauschers auch in einem Kachelofen möglich. Zur technischen Umsetzung gibt es zwei Lösungsansätze. Hierzu kann der Wärmetauscher z.B. über spezielle Kupferwärmetauscher im Feuerungsbereich eingabaut werden oder über einen geigneten und zugelassenen Wärmetauscher im Abgassystem. Bei beiden Lösungen ist ein Überhitzungsschutz z.B. über eine thermische Ablaufsicherung zu berücksichtigen.

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Wp arbeiten sinnvoll niedertemperaturig, wassergeführte Verbrennungswärmeerzeuger wie Öfen jedweder Art dagegen hochtemperaturig. Daher passen beide, unterschiedliche Wärmeerzeuger hydraulisch in einem System verbunden sicherlich nicht besoders gut zueinander!

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Am besten mit dem Bezirksschornsteinfegermeister sprechen. Feuerstätten mit BImSchv Stufe 1 sollten Bestandsschutz haben und bis Baujahr 2010 normalerweise bis 31.12.2024 die Erlaubnis für das befeuern haben. Aber wie gesagt, am besten mit dem zuständigen BSM sprechen. An sich muss dieser Ihnen auch eine anstehende Stilllegungspflicht / Austauschpflicht ankündigen.

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Eine Kachelofenreinigung ist einer Sonderleistung des Schornsteinfegers. Bei den Kosten und dem Intervall kommt es darauf an wie regelmäßig der Kachelofen genutzt wird. Bei einem nicht nur gelegentlich genutzten Kachelofen ist eine zweimalige Reinigung pro Jahr in der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) vorgesehen. Ein Kachelofen, der zwar betriebsbereit wäre aber nicht genutzt wird, muss nur einmal pro Jahr gereinigt werden. Die Kosten pro Reinigung sollten bei ca. 50 bis 100 Euro je nach Aufwand liegen. Ein Intervall von zwei Jahren ist da auch keine Seltenheit.

Die Beauftragung kann nur durch den Vermieter (oder den Hausverwalter) erfolgen. Eventuell wäre über die Betriebskostenabrechnung eine Abwälzung von Teilen der Kosten auf den Mieter möglich. Die rechtliche Frage in Bezug auf Ihren Vermieter kann Ihnen jedoch rechtssicher besser ein Anwalt oder Mieterschutzbund erläutern.

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Kann ich so nicht bestätigen.

Ich habe in meinem Haus saniert/ca 130 m² ein Brennwertgerät Gas 11 kW und einen wasserführenden Kaminofen (wasserseitig 6,0 kW/raumseitig 2,2 kW), der hydraulisch eingebunden ist. Die überschüssige Wärme des Kaminofens wird in einem 300 ltr-Speicher zwischengepuffert und in den Morgenstunden für die Hauptaufenthaltsräume wieder abgerufen, da wir den Kaminofen nur ab ca. 15 Uhr bis 22.00 Uhr betreiben. Das ca. 45 m² Wohnzimmer/Küche, wo der Ofen steht, hat nach Süden eine grosse Fensterfront (ca 10 m²) und wir profitieren ab 10.30 Uhr auch vom solaren Wärmeeintrag. Funktioniert einwandfrei- die Gastherme benutze ich zZt als Spitzenlastgerät und zur Warmwasserbereitung.
Ab Sommer werde ich dann noch 4,5 m² Thermosolar installieren, um auch im Sommer Warmwasser bereiten zu können. Allerdings setzt das ein vernünftiges Energiemanagement (ich nutze zB SmartHome) voraus und ich habe das Privileg, daß ich von zu Hause aus arbeite. Ist also nicht so pauschal zu sagen: rechnet sich oder rechnet sich nicht- kommt immer auf die Umstände an! Photovoltaik halte ich da schon eher für ein Problem, da dies immer mit Speichertechnik verbunden ist und die sind zZt trotz Förderung immer noch teuer. Rechnet sich nur, wenn man ganztägig zu Hause ist und selbst dann...Also mal jemand in Ihrer Umgebung suchen, der so ein Prinzip nutzt und mit den Leuten vor Ort sprechen!

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