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14 Antworten, zuletzt 30.10.2020

Antworten gegeben in

Photovoltaik, Fördermittelberatung, Energieberater, Elektriker, Dach



Die Frage stellt sich nicht, wenn Sie kein Süddach haben. Macht in der Jahressumme ca 10% weniger aus, die Kurve ist eben flacher aber konstanter als bei einem Süddach.
Sie sollten mindestens eine Dachfläche von 50qm2 haben, um min. 6-7kWp zu verbauen und einen Jahresverbrauch von auch mindestens 5.000kw/h, damit die Anlage für Sie rentabel ist. Gesamtpreis mit ordentlicher Eingerüstung und entsprechendem Speicher ca. 15.000,00€ netto.

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Um dies zu beurteilen müsste man alle Bedingungen bei Ihnen kennen - Ost-West? - gesamte Eisenrüstung - Aufwand der Elektroinstallation - Zählerschrank usw.
Im Regelfall sollte bei diesen Größen ca. 15.-17.000,00 € netto der richtige Wert sein.

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Die zur vollständigen Erfüllung (Erfüllungsgrad = 100 %) des § 20 EWärmeG erforderliche Nennleistung errechnet sich durch Multiplikation der Wohnfläche bzw. der Nettogrundfläche mit dem Faktor 0,02 kWp pro m2.
Eine vollständige Erfüllung liegt vor bei einem Erfüllungsgrad von 100 %. 100 % entsprechen dem vom Gesetz geforderten 15 %-Anteil.

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Hagelschaden ist selbstverständlich in der Gebäudeversicherung mitversichert. Bei nur einem Modul sicher untypisch, vielleicht gibt es einen Steinschlag eines Rabens der einen Stein fallen lies und dachte es wäre eine Nuss. Ich hatten diesen Fall bei einer Anlage. Am Einschlagloch lässt sich der Steinstaub dann feststellen. Schwierig dann als Hagelschaden abzurechen.

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Es gibt die klassische Einspeise-Vergütung pro eingespeister kW ins Netzt des Energieversorgers, abhängig von der Größe der Anlage, aber immer mit dem gleichen Betrag für 20 Jahre, die immer ab dem nächsten Januar beginnen.
Zusätzlich gibt es in Baden-Württemberg ein Förderprogramm für die Speicherinstallation, mit bestimmten Bedingungen für Anlagengröße und Speicher, das aber bei einer späteren Nachrüstung nicht mehr möglich ist.

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Guten Tag,
hatte ich auch mehrfach bei Kunden die in ein Haus eingezogen sind. Nicht nur dass die Kinder mehr Strom verbrauchen, auch die sonstigen Verbraucher sind oft mehr im Gebrauch. Wenn die Zähler richtig angeschlossen sind, was anzunehmen ist, sind diese immer ok. Normverbrauch pro Person sind ca. 1.500kW/h p.a. Lassen Sie von Ihrem Hauselektriker Ihren Momentanverbrauch überprüfen und lesen Sie zusätzlich von z.B. von 18:00h bis 8:00h Ihren Verbrauch ab und rechnen Sie dann hoch aufs Jahr.
Es gilt sicher nur Stromsparen und die großen Verbraucher , wie Waschmaschine oder Geschirrspüler, tagsüber bei möglichst Sonnenschein zu betreiben. MfG

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Guten Tag,

sollte Ihnen eigentlich Ihr Installateur beantworten.
Nach der Registrierung bei der BNA erhalten Sie eine Bestätigungsmail die Sie ausdrucken können, zusätzlich erhalten Sie ein Schreiben der BNA über Ihre Registrierung. Eines von beiden benötigt auch Ihr Energieversorger um den Einspeisevertrag mit Ihnen zu machen. Müsste er aber bereits mehrfach, seit 2014, bei Ihnen angemahnt haben.

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