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EEWärmeG: Fragen & Antworten

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Die zur vollständigen Erfüllung (Erfüllungsgrad = 100 %) des § 20 EWärmeG erforderliche Nennleistung errechnet sich durch Multiplikation der Wohnfläche bzw. der Nettogrundfläche mit dem Faktor 0,02 kWp pro m2.
Eine vollständige Erfüllung liegt vor bei einem Erfüllungsgrad von 100 %. 100 % entsprechen dem vom Gesetz geforderten 15 %-Anteil.

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Sie können einen Heizstab 3,5 KW von AC ELWA nutzen.Aber nicht für Heizung sondern nur für Brachwasser wenn es ein Kombispeicher ist.Also für Brauchwasser und Heizungsunterstützung.Der 3,5 KW Heizstab ist für ca. 600 L ausgelegt.Da können sie zu fast 100%
ihr Brauchwasser im Sommer( Frühling Herbst) bereiten.Ist der Speicher größer als 600L,kann man mehr Heizstäbe einbauen.Vorausstzung,der Speicher hat noch Einschraubmuffen von 11/2" frei.

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Laut EEWärmeG muss bei Neubauten ein bestimmter Mindestanteil des gesamten Wärmebedarfs mit erneuerbaren Energien erzeugt werden.(bei Solar sind es derzeit mindestens 15 Prozent)
Entscheidend ist der Jahresenergiebedarf des neuen Wohngebäudes (rechnerischer Nachweis durch EnEV2016 erforderlich). Hier sollten Sie sich an einen Energieberater oder Fachplaner wenden. Aus der Berechnung ist ersichtlich, wie hoch der Anteil ist und wie die Dimensionierung ausfällt.In vielen Fällen wird Solarthermie zur Warmwasser und Heizungsunterstützung eingebaut.

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