Laut EEWärmeG muss bei Neubauten ein bestimmter Mindestanteil des gesamten Wärmebedarfs mit erneuerbaren Energien erzeugt werden.(bei Solar sind es derzeit mindestens 15 Prozent)
Entscheidend ist der Jahresenergiebedarf des neuen Wohngebäudes (rechnerischer Nachweis durch EnEV2016 erforderlich). Hier sollten Sie sich an einen Energieberater oder Fachplaner wenden. Aus der Berechnung ist ersichtlich, wie hoch der Anteil ist und wie die Dimensionierung ausfällt.In vielen Fällen wird Solarthermie zur Warmwasser und Heizungsunterstützung eingebaut.
Ich plane, nächste Jahr mit meinem Neubau zu beginnen. Ich habe mich für eine Gasheizung entschieden. Nun meine Frage, muss ich laut Gesetz (EEWärmeG) eine Gasheizung mit Solarthermie + Heizungsunterstützung nehmen oder reicht es wenn ich eine Gasheizung mit Solarthermie für nur Warmwasser nehme?
Herr B. bei Wasserburg am Inn, 01.05.2018Gasheizung Solarthermie Energieberater