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Anlage zum Anschluss an das Niederspannungsnetz offiziell anmelden

Ich habe ein kleine Photovoltaikanlage gebaut mit 1,3kWp. Beruflich bin ich in diesem Bereich tätig und besitze damit die fachlichen Eigenschaften für den Bau einer Photovoltaikanlage. Ich sah deshalb keinen Sinn darin extra ein Handwerksunternehmen zu beauftragen. Ich möchte diese Anlage nun zum Anschluss an das Niederspannungsnetz offiziell anmelden und benötige hierfür eigentlich einen zugelassenen Installateur. Ich habe bei einigen angefragt jedoch haben diese offensichtlich keine Lust diese Anlage für mich anzumelden, wenn es sonst nichst zu verdienen gibt. Reicht es aus, wenn ich den Anschluss der Anlage beim Energieversorger anzeige?

Herr M. 12.06.2016

Photovoltaik Elektriker

Versuch macht klug. Eigentlich darf die Anlage nur der zugelassene Fachberrieb anmelden, aber da die Anlage wirklich minimalistisch ist, würde ich einfach dort nachfragen! Solange Sie einen Zähler ohne Rücklaufsperre haben, ist es von Vorteil gar nichts zu tun! Wo kein Kläger, da kein Richter!

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Es ist hier wie bei einem Hausanschluss. Sie brauchen einen Zählpunkt den erhalten Sie vom EVU. Um dann einen Zähler beim EVU anzufordern, brauchen Sie den Stempel von einem konzessionierten Elektrounternehmen. Das Elektrounternehmen werden Sie bezahlen müssen.

1 Hilfreiche Antwort

Hallo,

nein, das reicht nicht. Anzeigen müssen Sie die Anlage bei der Bundesnetzagentur.
Wenn Sie eine Chance haben wollen, dass Ihnen jemand hilft, müssen Sie mind. die Region, den Netzbetreiber, die eingesetzten Komponenten (Module müssen im EEG neu sein) und den verwendeten Wechselrichter (muss aktuelle Normen erfüllen) angeben. Desweiteren muss eine Begrenzung der Einspeiseleistung auf 70 % realisiert werden.

Mit sonnigen Grüßen aus Wissen,
Stephan Weitershaus

1 Hilfreiche Antwort

Die Anlage muss von einem zugelassenen Elektrobetrieb beim zuständigen EVU angemeldet werden und dieser ist mit seiner Unterschrift dann auch verantwortlich für die Anlage und deren Aufbau bzw. Verkabelung.
Bis zu diesem Zeitpunkt darf die PV-Anlage auch nicht in Betrieb genommen werden, da der bisherige Zähler ausgetauscht werden muss.
Es ist hier natürlich auch eine gewisse Verantwortung, die die Elektrofirma dann übernimmt.
Wir können Ihnen da vielleicht nach einer Überprüfung der Anlage weiterhelfen.
MfG,
Thomas Schulze

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