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Photovoltaik - Solaranlage verkaufen: Fragen & Antworten

Sie interessieren sich für die Kategorie Photovoltaik und haben Fragen zum Thema Solaranlage verkaufen? Hier erhalten Sie Antworten von regionalen Experten!

Sie müssen die Anlage selbst an einen potentiellen Käufer verkaufen. Sie sind selbst zuständig. Wenn Sie Besitzer der Anlage sind, sind Sie meist auch beim Netzbetreiber als Betriebsverantwortlicher eingetragen. Beim Netzbetreiber können Sie die Unterlagen für einen Besitzwechsel anfordern. Es ist sogar möglich, eine Anlage um zu ziehen. Dies klappt ohne größere Probleme im Bereich des gleichen Netzbetreibers, ohne dass man seine alten Konditionen verliert (Höhe der Einspeisevergütung).
Problematisch ist, wenn Sie die Anlage z.B. von ihrem Dach demontieren lassen wollen und dann das Material verkaufen (eine Anlage ist es ja nur so lange, wie sie funktionstüchtig montiert ist). Dann bekommen sie nur die handelsüblichen Marktpreise für alte Module und alte Wechselrichter, und diese sind sehr weit unten, da es sehr unwahrscheinlich ist, dass der Wechselrichter, je nach Alter, noch die Voraussetzungen für eine Netzanschluß unter den jetzigen technischen Anforderungen erfüllt. Die Demontage einer PV-Anlage (außer bei einem Umzug) senkt den Wert der Einzelkomponenten gegen den Schrottpreis.
Sollte es sich um einen Erbschaftsfall handeln, bekommt man die Anlage mit dem Erbschein beim Netzbetreiber auf den Erben überschrieben.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Vorhaben. Ihre Fragestellung ist leider sehr unklar und deshalb von mir nicht besser zu beantworten.

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Rechtlich sollten Sie mit dem Käufer unbedingt im Kaufvertrag vereinbaren, daß eine Grunddienstbarkeit notariell vereinbart und in das Grundbuch eingetragen wird, die Ihnen das Recht der Dachnutzung und den Zugang zum Haus (Wechselrichter, Zähler, Generator) garantiert, soweit dies für den Betrieb der PV-Anlage (Ablesen, Reparaturen, Abbau) notwendig ist.

Vorsicht bei der Weitergabe des Strom an Käufer (EEG-umlagepflichtig!): Hier wird man schnell zum Energieversorgungsunternehmen. (Stichwort: Lieferung an Dritte.) Bei Volleinspeisung bleibt alles wie bisher.

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Die Vergütung hängt Quasi an den Modulen (Generator) ab:
Wenn die Anlage umzieht oder der Besitzer wechselt bleibt die Vergütung auf dem Stand von 2011 für 20 Jahre. Wenn 2011 noch kein Eigenverbrauch war und jetzt auf Eigenverbrauch umgestellt wird gilt die aktuelle Regelung für Eigenverbrauch zum Zeitpunkt der Umstellung, dh. bei Anlagen größer 10 kWp kann eine reduzierte EEG-Umlage fällig werden.

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