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Wirkleistungsbegrenzung bei PV-Anlagen

Wie ist die aktuelle Regelung bezüglich Abschaltung / Regelung der PV-Anlage bei Netzeinspeisung bei Anlagen bis 10 kWp bzw. bis 30 kWp?
Wird alles vergütet, wird die Einspeisung auf 50%, 7ß% 0ß% oder überhaupt nicht gedrosselt? Aus dem EEG-Gesetz von 2021 werde ich leider nicht schlau.

Herr K. bei Sendenhorst, 31.03.2021

Photovoltaik

Also , die Leistung muss auf 70 % der physikalisch erreichbaren Leistung fest begrenzt werden. Da diese Leistung aber fast nie  erreicht wird sind die Verluste vernachlässigbar gering.Wenn sie beispielsweise eine 10 KWP Anlage haben werden fast nie die 10 KWP erreicht das wäre nur bei optimalsten Bedingungen der Fall,das sind vielleicht 5 Tage insgesamt im Jahr.

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Wenn man davon ausgeht, das das Powermanagement (Leistungsbegrenzung nach EEG) i.d.R. am Netzeinspeisepunkt dynamisch geregelt wird kann man beim EEG 2021 bis zu einer installierten PV-Leistung (Anlagenleistung) von 25 kWp eine 70%-Regelung machen. Dabei darf abzügl. des selbst genutzten Stroms im Haus 70% der max. PV-Leistung (der gesamten Anlagenleistung) eingespeist werden. Sollte die eingespeiste Leistung der Wechselrichter die 70% übersteigen wird die Leistung auf 70% abgeregelt.

Ab einer PV-Anlagenleistung > 25 kWp muss die PV-Anlage mit einer vom EVU fernsteuerbaren Einrichtung ausgerüstet werden.

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