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4 Antworten, zuletzt 02.04.2021

Antworten gegeben in

Photovoltaik, Fördermittelberatung



Wenn man davon ausgeht, das das Powermanagement (Leistungsbegrenzung nach EEG) i.d.R. am Netzeinspeisepunkt dynamisch geregelt wird kann man beim EEG 2021 bis zu einer installierten PV-Leistung (Anlagenleistung) von 25 kWp eine 70%-Regelung machen. Dabei darf abzügl. des selbst genutzten Stroms im Haus 70% der max. PV-Leistung (der gesamten Anlagenleistung) eingespeist werden. Sollte die eingespeiste Leistung der Wechselrichter die 70% übersteigen wird die Leistung auf 70% abgeregelt.

Ab einer PV-Anlagenleistung > 25 kWp muss die PV-Anlage mit einer vom EVU fernsteuerbaren Einrichtung ausgerüstet werden.

3 Hilfreiche Antwort

Es gibt grundsätzlich immer die Möglichkeit die PV-Anlage zu erweitern. Ob es sinnvoll ist Module vom gleichen Typ (falls die verwendeten noch zu kaufen sind) oder vergleichbare Module zu verwenden lässt sich nur über eine genauere technische und wirtschaftliche Betrachtung sagen.

6 Hilfreiche Antwort

Uns ist ein Batterie-Hersteller bekannt der für Nedap Powerrouter Li-Ionen Batterien im Tausch von Pb-Batterien angeboten hat.
Ob die mittlerweile schon verfügbar sind und zu welchem aktuellen Preis könnten wir bei Interesse gern aktuell erfragen.

24 Hilfreiche Antwort

Richtig - der Förderbetrag für den Solarstromspeicher lässt sich auf der Seite der KFW mit dem Formular zum Programm 275
berechnen und ergibt sich nicht aus der Summe in der Rechnung, da u.a. auch die PV-Leistung mit eingeht.

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