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Gaskombitherme austauschen: Einbau einer neuen Heizwerttherme möglich?

Ich stehe vor dem Austausch meiner Gaskombitherme Junkers zwr 18 - 1 ke.
Sie ist etwas über 30 Jahre alt. Muss ich nun eine Brennwerttherme einbauen (nach aktueller Gesetzeslage) oder kann ich wieder eine Heizwerttherme (Kombigerät) wählen?
Ich persönlich würde gerne wieder eine Heizwerttherme einbauen, am besten wieder Junkers. Die Wohnung ist 74 Quadratmeter groß.

Frau E. bei Berlin, 20.01.2017

Gasheizung Energieberater

Seit dem 26. September 2015 ist die Neuinstallation von Heizwertgeräten im gesamten EU-Gebiet verboten. Es gibt Ausnahmen, die die Fälle der Mehrfachbelegung von Schornsteinanlagen atmosphärischer Geräte betreffen.
Der Ersatz von alten Heizwertgeräten bedarf einer Anpassung des vorhandenen Abgassystems und einer Anlage zur Abfuhr des anfallenden Kondensates aus der Brennwerttechnik. Denn nur Brennwertgeräte sind dann als Neuinstallation zulässig. Der Austausch von Bauteilen an Heizwertgeräten ist so lange möglich, wie die Herstellerindustrie diese Bauteile nachliefert.
Es ist immer sinnvoll, die Meinung des zuständigen Schornsteinfegers einzuholen. Er nimmt die Anlage sowieso ab.
Hinweis: 1. Bei Weiterbetrieb von Heizwertanlagen ist der Einsatz von Hocheffizienzpumpen sinnvoll.
2. Einsparungen durch neue Brennwerttechnik ist immer auch von der nachgeschalteten Wärmeverteilung im Gebäude
abhängig, d.h. von der erforderlichen Vorlauftemperatur.
3. Der Ersatz von Wärmeerzeugern macht einen hydraulischen Abgleich der thermostatischen Heizkörperventile
erforderlich, besonders wenn Fördermittel generiert werden sollen.

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Die EU- und EnEV-Verordnungen sind seit September 2015 in Kraft. Danach dürfen keine ineffizienten Heizkessel mehr hergestellt werden. Es besteht keine Verpflichtung, bestehende Anlagen zu ersetzen, aber langfristig können durch die Sanierung der Heizungsanlage Betriebskosten eingespart werden. Dabei gilt: Heizungsanlagen mit Niedertemperaturtechnik dürfen weiterhin verkauft und installiert werden, lediglich die Herstellung ist verboten. Effiziente Niedertemperaturkessel mit Klasse-A-Technik dürfen weiterhin hergestellt werden (siehe dazu auch: https://www.heizungsfinder.de/gasheizung/brennwert)

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Sie dürfen die alte Heizwerttherme reparieren oder gegen ein gleichwertiges Gerät ersetzen.

Da eine Brennwerttherme den eingesetzten Brennstoff jedoch wesentlich besser ausnutzt, ist der Einbau einer Heizwerttherme nicht unbedingt sinnvoll.
Die höheren Anschaffungskosten der neuen Brennwerttherme lassen sich über die Brennstoffeinsparung schnell wieder einsparen.
Für die CO2 Bilanz ist die Brennwerttechnik natürlich auch besser.

Bitte beachten: Beim Einbau einer Brennwerttherme benötigen Sie i.d.R. eine geänderte Abgasleitung (Kamin).

Weiterhin entsteht an der Therme Kondenswasser, welches in das Abwassersystem abgeführt werden muss.

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Nein , Sie müssen eine Brennwerttherme einbauen . Das sagt der Gesetzgeber , es macht auch keinen sinn eine Heizwerttherme zu Installieren , da sie nicht mehr den stand der heutigen zeit entspricht . Die neuen Geräte haben alle Energiesparpumpen und der Gasverbrauch ist auch entschieden reduziert. Also gibt es keinen Weg an einem Brennwertgerät vorbei.

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Ein Einbau von Heizwertgeräten ist nur noch in Ausnahmefällen möglich. Wenn Sie in einem Mehrfamilienhaus wohnen wo der Schornstein mehrfach belegt ist können noch Ausnahmen gemacht werden da bei einer Schornsteinsanierung alle Heizgeräte erneuert werden müssten die am selben Schornsteinzug hängen. Von den meisten Herstellern bekommt man nur noch Heizwertgeräte bis 10KW, diese sind für den Austausch in Etagenwohnungen gedacht. Von Junkers werden nur noch solche Geräte oder eben Brennwertthermen geliefert. Es gibt zwar im Onlinehandel noch genug Händler welche Heizwertgeräte von Junkers in allen Größen anbieten, diese sind aber noch aus älteren Baujahren und entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen. Das wichtigste ist in jedem Fall zuerst den Schornsteinfeger informieren und sehen was dieser genehmigt und was alternativ möglich wäre.

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