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7 Antworten, zuletzt 23.03.2018

Antworten gegeben in

Wärmepumpe, Energieberater, Fördermittelberatung, Gasheizung, Massivhaus, Photovoltaik, Fenster, Architekt, Wohnraumlüftung



Fensterfalzlüfter sind passive Elemente und arbeiten naturgemäß nur, wenn zwischen Innen- und Außenraum eine Druckdifferenz besteht. In der Regel benötigen Sie zu den Fensterfalzlüftern also auch einen Ventilator der die verbrauchte oder feuchte Luft aus dem Gebäude absaugt. Nur so können Sie sicherstellen, dass die gewünschten Luftmengen tatsächlich bei jeder Witterung abtransportiert werden.
Näheres regelt die DIN 1946-6 (Lüftungskonzept)

31 Hilfreiche Antwort

Ja, es gibt Bestandsschutz für selbstbewohnte Einfamilienhäuser um die Alteigentümer vor unbilliger Härte zu schützen.
Solange der Kessel die Abgasprüfung durch den Schornsteinfeger besteht, darf er weiter betrieben werden.
Ob dies für den Eigentümer allerdings überhaupt sinnvoll ist, einen alten Kessel mit entsprechend hohem Energieverbrauch weiter zu betreiben ist nicht gesagt. Oft macht sich der Austausch gegen einen neuen energiesparenden Brennwertkessel schnell bezahlt.

34 Hilfreiche Antwort

Die größten wirtschaftlichen Vorteile einer PV Anlage ergeben sich, wenn der erzeugte Strom überwiegend dem Eigenbedarf dient. Die zur Zeit geltende Einspeisevergütung lässt eine wirtschaftliche Einspeisung des erzeugten Stroms kaum noch zu.
Sollten nicht andere z.B. ökologische Gründe überwiegen, wäre eine kleinere Anlage mit angeschlossenem Speicher zu empfehlen. Für ein EFH sollte diese Anlage ca. 70% des Stromverbrauchs decken um optimal zu arbeiten.

1 Hilfreiche Antwort

Die Einstufung der KfW richtet sich nach der Anforderung aus dem EnEV Nachweis.
Ein KfW 55-Haus muss die aktuellen Anforderungen des EnEV Referenzgebäudes um 45% unterbieten.
Das ist ein anspruchsvolles Ziel und i.d.R. Nur mit aufwändiger Haustechnik möglich.

Ohne Kenntnis des EnEV Nachweises ist eine Einstufung leider nicht möglich.

2 Hilfreiche Antwort

Sie dürfen die alte Heizwerttherme reparieren oder gegen ein gleichwertiges Gerät ersetzen.

Da eine Brennwerttherme den eingesetzten Brennstoff jedoch wesentlich besser ausnutzt, ist der Einbau einer Heizwerttherme nicht unbedingt sinnvoll.
Die höheren Anschaffungskosten der neuen Brennwerttherme lassen sich über die Brennstoffeinsparung schnell wieder einsparen.
Für die CO2 Bilanz ist die Brennwerttechnik natürlich auch besser.

Bitte beachten: Beim Einbau einer Brennwerttherme benötigen Sie i.d.R. eine geänderte Abgasleitung (Kamin).

Weiterhin entsteht an der Therme Kondenswasser, welches in das Abwassersystem abgeführt werden muss.

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