Seit dem 26. September 2015 ist die Neuinstallation von Heizwertgeräten im gesamten EU-Gebiet verboten. Es gibt Ausnahmen, die die Fälle der Mehrfachbelegung von Schornsteinanlagen atmosphärischer Geräte betreffen.
Der Ersatz von alten Heizwertgeräten bedarf einer Anpassung des vorhandenen Abgassystems und einer Anlage zur Abfuhr des anfallenden Kondensates aus der Brennwerttechnik. Denn nur Brennwertgeräte sind dann als Neuinstallation zulässig. Der Austausch von Bauteilen an Heizwertgeräten ist so lange möglich, wie die Herstellerindustrie diese Bauteile nachliefert.
Es ist immer sinnvoll, die Meinung des zuständigen Schornsteinfegers einzuholen. Er nimmt die Anlage sowieso ab.
Hinweis: 1. Bei Weiterbetrieb von Heizwertanlagen ist der Einsatz von Hocheffizienzpumpen sinnvoll.
2. Einsparungen durch neue Brennwerttechnik ist immer auch von der nachgeschalteten Wärmeverteilung im Gebäude
abhängig, d.h. von der erforderlichen Vorlauftemperatur.
3. Der Ersatz von Wärmeerzeugern macht einen hydraulischen Abgleich der thermostatischen Heizkörperventile
erforderlich, besonders wenn Fördermittel generiert werden sollen.
Ich stehe vor dem Austausch meiner Gaskombitherme Junkers zwr 18 - 1 ke.
Sie ist etwas über 30 Jahre alt. Muss ich nun eine Brennwerttherme einbauen (nach aktueller Gesetzeslage) oder kann ich wieder eine Heizwerttherme (Kombigerät) wählen?
Ich persönlich würde gerne wieder eine Heizwerttherme einbauen, am besten wieder Junkers. Die Wohnung ist 74 Quadratmeter groß.
Gasheizung Energieberater