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10 Antworten, zuletzt 10.01.2020

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Ölheizung, Dämmung, Dach, Energieberater, Wärmepumpe, Pelletheizung, Gasheizung, Solarthermie, Kamin / Ofen



Durch die, dieses Jahr neu in Kraft getretenen, Regelungen werden Heizanlagen (bei Einzelmaßnahmen) nur noch durch die Bafa gefördert. Bei einer Kombination mit Gas (also einer Hybridanlage), bietet sich eher eine eine Holz-Pelletanlage oder eine Wärmepumpe an, da die Bafa 25% regenerativen Anteil bei der Heizungsunterstützung fordert, das ist mit Solarthermie anspruchsvoll. Wenn Sie eine bereit gut gedämmte Immobilie besitzen oder sich eine energetische Sanierung der Außenbauteile vorstellen können, bietet sich ein KfW-Effizienzhaus an, bei dem es deutlich höhere Förderungen gibt.

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Das hört sich für mich so an, als ob auch die oberste Geschossdecke nicht gedämmt ist. Da dürfen Sie Ihren Vermiete gerne darauf hinweisen, das hier eine Nachrüst-pflicht nach §10 Ab. 3 EnEV besteht:

"Eigentümer von Wohngebäuden sowie von Nichtwohngebäuden, die nach ihrer Zweckbestimmung jährlich mindestens vier Monate und auf Innentemperaturen von mindestens 19 Grad Celsius beheizt werden, müssen dafür sorgen, dass zugängliche Decken beheizter Räume zum unbeheizten Dachraum (oberste Geschossdecken), die nicht die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 erfüllen, nach dem 31. Dezember 2015 so gedämmt sind, dass der Wärmedurchgangskoeffizient der obersten Geschossdecke 0,24 Watt/(m²K) nicht überschreitet. Die Pflicht nach Satz 1 gilt als erfüllt, wenn anstelle der obersten Geschossdecke das darüberliegende Dach entsprechend gedämmt ist oder den Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 genügt. Bei Maßnahmen zur Dämmung nach den Sätzen 1 und 2 in Deckenzwischenräumen oder Sparrenzwischenräumen ist Anlage 3 Nummer 4 Satz 4 und 6 entsprechend anzuwenden."

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Was die Sanierung kostet, ist stark davon abhängig ich welchem Gebiet das Haus liegt. Die Sanierung von Außenwand und Fassade sollte zusammen erfolgen, dann muss nur einmal das Gerüst gestellt werden. Zusätzlich ist das Dach durch die Fassadendämmung bedingt, da eventuell eine Anpassung des Dachüberstandes notwendig wird. Falls doch ein austausch der Fenster erfolgen soll, ist dies ebenfalls zusammen mit der Fassade auszuführen. Die Heizung sollte am Ende ausgetauscht werden, da diese an den neuen B.edarf angepasst werden muss. Kosten im Rhein-Main-Gebiet für die Sanierungen: Fassade 20.000€ bis 60.000€ abhängig davon ob das Haus freistehend ist oder ein Reihenmittel-/Reihenendhaus. Dach 40.000€-60.000€, wenn ein Austausch der Sparren etc. notwendig wird, deutlich mehr. Heizanlage 12.000€ bis 50.000€ je nach Heizsystem. Erneuerung Heizleitungen und umstellen auf zentrale Warmwasserversorgung + 6.000€ bis 15.000€.

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Aus Erfahrung kann ich Ihnen mitteilen, das eine Versorgung mit Bioöl nicht auf das EEWärmeG angerechnet wird, wenn man nicht eine permanente Versorgung vertraglich Gewährleisten kann. Eine Pelletheizung benötigt zumindest immer einen Pufferspeicher von in der Regel mehr als 600l. Eine Pelletheizung wird vom EEWärmeG nur mit automatischen Fördersystem angerechnet. Zusätzlich wird ein Pelletspeicher benötigt. Dieser sollte von unten belüftet sein, da Holzpellets CO² ausdünsten. Des weiteren könnte eine Anpassung des Schornsteines notwendig werden, da eine Pelletheizung eine hohe Rußbildung verursacht. Tauschen würde ich die Anlage trotzdem jetzt schon. Die KfW bietet das Heizungspaket, hier erhalten Sie eine 5% höhere Förderung, wenn Sie eine Öl/Gas-Heizung die noch nicht auf Brennwerttechnik basiert und noch keine 30 Jahre alt ist, austauschen.

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Eine Wärmepumpe arbeitet optimal mit einer Vorlauftemperatur von 35°C, es gibt einige Modelle die auch bis 55°C Vorlauf noch effizient arbeiten. Es gibt Radiatoren, die auch mit 55°C noch gut betrieben werden können. Insgesamt ist es aber in der Regel sinnvoller bei einer Wärmepumpe mit Flächenheizungen (wie einer Fußbodenheizung) zu arbeiten. Flächenheizungen machen aber nur bei Gebäuden sinn, die annähernd nach Neubaustandard gedämmt sind. Eine Wärmepumpe kann auch nie als einige Heizanlage verwendet werden. Sie leistet z.B. beim Warmwasser nur die Grundwärme. Für Spitzenlasten z.B. 70 Grad zum Legionellenschutz, wird ein elektrischer Heizstab (oft in der Wärmepumpe integriert) oder ein anderer Spitzenlast-Wärmeerzeuger wie ein kleines Gas/Öl-Brennwertgerät benötigt.

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Die EnEV wurde 2016 besonders für Neubau verschärft, somit wurde der bisherige Standard KfW-70 (30% besser wie Neubau) zum neuen EnEV Standard 2016 und nun ist nur noch KfW-55 oder besser als Antrag möglich . Dies ist insbesondere ohne ausreichend regenerativer Energieproduktion nur sehr schwer erreichbar. Es muss ein Wärmeschutznachweis zum Bauantrag eingereicht werden und auch zur Fertigstellung bestätigt (ggf. korrigiert) werden. Eine Kopie davon sollte von Ihnen angefordert werden da daraus auch der energetische Standard hervor geht bzw. dies auch die Grundlage für die Ausstellung des Energieausweises darstellt.

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Nein, eine Einblasdämmung hat einen Wärmeleitwert von bestenfalls WLG 032. Damit wird eine Dämmstärke der gesetzlich vorgeschriebenen Energieeinsparverordnung EnEV 2014:2016 von ca. 20 bis 24 cm erforderlich.

Sie können auch Förderung Zuschuss oder Kredit über die KfW von 10 - 30% Zuschuss beantragen, auch unsere Kosten sind dabei mit 50% förderfähig! Wir empfehlen sofort die Aufdachdämmung auszuführen mit ca. 16cm-18cm Dämmstärke bei Verwendung von PUR.

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Sofern eine genügende Dichtigkeit der Konstruktion und zusammenhängende Hohlräume vorhanden sind ist eine Einblastechnik grundlegend möglich. Wir empfehlen jedoch auf den Verzicht von Zellulose und empfehlen Perlite (mineralisch) zu verwenden.

Grundsätzlich kommt es auf die Deckenkonstruktion an, Massivdecken sowie Holzbalkendecken werden meist direkt gedämmt, Zwischenräume mit Mineralwolle, Flächen unter Estrich meist mit Polystyrol. Dazu kommen ggf. Trittschaldämmungen.

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