So funktioniert Haus&Co Frage stellen Haus&Co

Logo Drewes Haustechnik GmbH
Drewes Haustechnik GmbH
Celler Str. 47, 29320 Hermannsburg

9 Antworten, zuletzt 19.02.2021

Antworten gegeben in

Gasheizung, Fördermittelberatung, Wärmepumpe, Ölheizung, Pelletheizung, Holzheizung, Umwälzpumpe, Solarthermie, Heizkörper



Die Frage lässt sich ohne weitere Informationen so leider nicht beantworten. Wie groß ist die Wohnfläche? Als groben Anhaltswert kann man schätzen, dass eine neue Therme mit 13kW voraussichtlich einen Altbau mit 130 m" beheizen kann. Wie wird das Warmwasser bereitet? Je nach Erwärmungsart sind 13kW ausreichend oder auch nicht...

0 Hilfreiche Antwort

Im besten Fall (also bei optimaler Einstellung) können bis zu knapp 1 Liter Kondensat pro Liter Heizöl anfallen - das Auffangen in einem Eimer ist also wenig praktikabel. Wenn man das Ausleeren mal vergisst, hat man - gerade bei Kondensat von Ölkesseln - eine ziemlich ekelige und stinkende Sauerei im Heizraum.
In den meisten Fällen kann das Kondensat mittels einer kleinen Hebepumpe bestimmungsgemäß entsorgt werden.
In Abhängigkeit von den örtlichen Bestimmungen ist ggf. auch noch eine Neutralisation zu berücksichtigen.

0 Hilfreiche Antwort

Grundsätzlich ja. Die Kosten für die Vergrößerung der Heizflächen können dann zusammen mit den Kosten für die Wärmepumpe gefördert werden. Sollten die baulichen Gegebenheiten die Vergrößerung der Heizflächen nicht zulassen, kann die notwendige Leistungserhöhung auch mit speziellen Niedertemperaturen erreicht werden. Dazu wäre allerdings ein Elektro-Anschluss in der Nähe des Heizkörpers erforderlich.

4 Hilfreiche Antwort

Diese Frage kann man nicht pauschal beantworten, da hierbei zu viele Faktoren berücksichtigt werden müssen: Größe des Speichers/der Kollektorfläche, , verbaute Technik (Flachkollektor/Röhre), Ausrichtung, Stromverbrauch der Anlage, Warmwasserverbrauch des Nutzers (Nutzungsprofil), Kosten der alternativen Warmwasserbereitung (Gas/Öl/Strom?) und nicht zuletzt die Investitionskosten!
In vielen Fällen "rentiert" sich eine Solarthermieanlage erst über einen längeren Zeitraum (15-20 Jahre).
Überschlägig kann man sagen, dass mit einer "Standard-Thermieanlage" ca. 70% der Warmwasserkosten eingespart werden können. Allerdings beträgt der Warmwasseranteil auch nur ca. 20% der gesamten Energiekosten. Also 70% von 20%, bedeutet ungefähr 14% der Gesamt-Energiekosten. In einem Einfamilienhaus mit ca. 3500,- EUR Energiekosten für Heizung und Warmwasser liegt die Einsparung dann ungefähr bei 490,- EUR.

3 Hilfreiche Antwort

Theoretisch - ja. Praktisch wird das aber keinen Sinn ergeben, da vor allem in der Übergangszeit eine Heizungsanlage ja möglichst viel kondensieren soll. Je mehr Kondensat, desto wirtschaftlicher läuft die Anlage. Des weiteren ist die Menge des Kondensats nicht konstant. Man kann sich also nicht unbedingt einen gewissen "Entleerungs-Rhythmus" angewöhnen. Es wird sich ziemlich sicher ein Problem mit übergelaufenen Behältern einstellen.

3 Hilfreiche Antwort

Besonders in älteren Heizungsanlagen mit Stahlleitungen kann es sinnvoll sein, das Anlagenwasser zu prüfen und ggf. zu behandeln. Viele Hocheffizienzpumpen ziehen das im Wasser enthaltene Magnetit an und nehmen im schlimmsten Fall Schaden. Hier greift dann auch keine Garantie des Herstellers. Vielleicht kann man auch einen Magnetit-Schlammabscheider "vorschalten".

0 Hilfreiche Antwort

Wenn sich bei der Wartung ein Reparaturbedarf ergeben hat, dann ist dieser natürlich abrechnungsfähig, da dieses ja im Vorfeld nicht bekannt war. Es sei denn, es handelt sich um Standard-Ersatzteile, die man bei einer Wartung "im Allgemeinen" dabei haben müsste.
Die zweite Anfahrt - so sie denn nicht vorhersehbar war - ist dann natürlich auch grundsätzlich erst einmal abrechnungsfähig. Es liegt sicherlich im Ermessen des Unternehmers, ob er dieses auch tatsächlich macht, oder ob er die Kosten anderweitig "versteckt". Angefallen sind sie ja schließlich!

1 Hilfreiche Antwort

Der Ersatz einer Heizungsanlage durch einen Niedertemperaturkessel darf nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen - hierfür ist der Bezirks-Schornsteinfegermeister (der die Anlage ja schlussendlich abnehmen muss) der richtige Ansprechpartner. Ansonsten gibt es auf Nachfrage bei manchen Herstellern/Heizungsbauern noch Lagerbestände, die auch noch abverkauft werden dürfen. Aber wie gesagt: Die Abnahme durch den BSFM ist dann entscheidend!
Trotzdem würde ich das Vorhaben "Niedertemperaturkessel" ernsthaft überdenken! Meistens sind die Brennwertkessel aufgrund der hohen Stückzahlen nicht unbedingt teurer und auch der Montage-Mehraufwand ist in der Regel vertretbar. Auch ein nicht-im-Brennwert-laufender Brennwertkessel läuft allemal wirtschaftlicher als "Technik von Gestern" :-)

1 Hilfreiche Antwort

Sie können den Kesseltausch (unabhängig vom Speicher) incl. hydraulischem Abgleich fördern lassen - ein vernünftiger Fachbetrieb ist dabei eigentlich auch behilflich bzw. kümmert sich sogar komplett um das Procedere. Es können 10 - 15% der Auftragssumme zzgl. Nebenkosten (Schornsteinfeger etc.) erstattet werden. Allerdings muss die Förderung vor Auftragserteilung beantragt und bewilligt worden sein. Vielleicht besteht ja die Möglichkeit, mit der Firma im Gespräch eine "Lösung" zu finden, damit die Förderung noch beantragt werden kann. Die Wartezeit von Antragsstellung bis zur Bewilligung beträgt dann allerdings bis zu einigen Wochen - erst dann darf der Kessel getauscht werden!

0 Hilfreiche Antwort

Ihre Frage
an die Experten

Sie haben eine Frage, um die sich besser ein Experte kümmern sollte? Dann haben wir die Antwort für Sie.

Frage stellen

Lage & Anfahrt Drewes Haustechnik GmbH