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Anfahrtskosten nochmal zahlen?

Wenn eine Wartung stattgefunden hat und sich dann eine Reparatur ergibt, muss dann nochmals Anfahrt bezahlt werden und auch die Reraratur, obwohl schon 270 Euro die Wartung zuvor gekostet hat?

Frau M. bei Ahrensburg, 21.03.2019

Wärmepumpe Gasheizung Ölheizung Pelletheizung

Ein Wartungsvertrag beinhaltet Arbeiten, die laut Vertrag abgearbeitet werden und der Stundenlohn und die An-und Abfahrt ist inklusive.
Sollte innerhalb der Wartung festgestellt werden,das ein Ersatzteil benötigt wird oder ein Teil demnächst ausfallen wird, wird der Kunde in der Wartungsrechnung darauf hingewiesen und ein Reparaturangebot erstellt. Bei Annahme des Reparaturauftrages fallen natürlich selbstverständlich An-und Abfahrt an.Ist doch irgendwie logisch, oder?

10 Hilfreiche Antwort

Wenn sich bei der Wartung ein Reparaturbedarf ergeben hat, dann ist dieser natürlich abrechnungsfähig, da dieses ja im Vorfeld nicht bekannt war. Es sei denn, es handelt sich um Standard-Ersatzteile, die man bei einer Wartung "im Allgemeinen" dabei haben müsste.
Die zweite Anfahrt - so sie denn nicht vorhersehbar war - ist dann natürlich auch grundsätzlich erst einmal abrechnungsfähig. Es liegt sicherlich im Ermessen des Unternehmers, ob er dieses auch tatsächlich macht, oder ob er die Kosten anderweitig "versteckt". Angefallen sind sie ja schließlich!

1 Hilfreiche Antwort

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