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Energieberater Raabe
Birkenweg 2 B, 79215 Elzach

5 Antworten, zuletzt 27.09.2019

Antworten gegeben in

Gasheizung, Ölheizung, Heizkörper, Photovoltaik, Fenster, Dämmung, Energieberater, Architekt, Fördermittelberatung, Entsorgung



Sie möchten vermutlich das E-WärmeG BW erfüllen? Sie können die Kellerdecke selbst dämmen. Nehmen Sie 8 cm Polystyrol Hartschaum 035 oder (wenn die Kellerdecke zu niedrig ist) 6 cm Poly-Uretan 022 (kostet das Doppelte). Sie brauchen noch einen Energieberater, der die Bestätigung für das Bauamt unterschreibt. Wenn Ihr Haus 3 oder 4 Vollgeschosse hat, ist (zusammen mit dem Biogas) das E-WärmeG erfüllt. Mit 1 oder 2 Vollgeschossen erfüllen Sie das E-WärmeG zu 2/3. Das letzte Drittel können Sie mit einem Sanierungsfahrplan oder einer Vor-Ort-Beratung erfüllen (ist billiger als Biogas). Für die Finanzierung können Sie einen günstigen Kredit oder einen Sofort-Zuschuss von der KfW beantragen. Auch dazu brauchen Sie einen Energieberater.

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1. Frage: Ja, ziemlich umfassende Informationen unter https://www.wegatech.de/ratgeber/photovoltaik/foerderung-finanzierung/stromspeicher-foerderung-uebersicht/. Zusätzlich gibt es Förderungen von einigen (wenigen) Kommunen z.B. der Stadt Freiburg i.Br (bis zu 2.000 € Investitionszulage). Auch für die PV-Anlage selbst gibt es (sehr selten) Förderungen: Bekannt sind mir lediglich die Badenova Freiburg i.Br. und die EWS Schönau i.W. (jeweils nur für ihre Kunden).
2. Frage: Ja, falls die Anlage optimal dimensioniert ist. Zu berücksichtigen sind: Ihr voraussichtlicher Stromverbrauch, die Fläche, Qualität und Ausrichtung der Kollektoren, Die Speicherkapazität des Batteriespeichers und vor allem Ihr EK-Steuersatz (sie können nicht vermeiden, mindestens einen Teil des geernteten Stromes in das öffentliche Netz einzuspeisen; die Einspeisevergütung müssen müssen versteuern). Bitten Sie Ihren Installateur, die optimale Dimensionierung Ihrer Anlage zu berechnen. Viel mehr als 2 bis 3 % Rendite dürfen Sie nicht erwarten, das ist aber immerhin mehr als Sie auf der Bank bekommen.

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Beide bisher gegebenen Antworten sind (fast) richtig: entweder kann der Uw für jedes Fenster gesondert angegeben werden, dann muss aber jedes einzelne Fenster den Wert 0,95 W/m²K erreichen (keine Mittelung) oder ein gemeinsamer Standardwert, dafür gibt es 2 Möglichkeiten: klein 1,23m x 1,48m m = 1,82m² mit 35% Rahmenanteil oder groß 1,48m x 2,18m = 3,23m² mit 27% Rahmenanteil.

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Ja, dieses Angebot gibt es, und zwar von der Verbraucherzentrale. Dies ist eine seriöse Organisation, die Ihnen einen ausgebildeten Fachmann schickt. Das Ergebnis bekommen Sie mit einer gewissen Verzögerung schriftlich. Wenn Ihre Familie ALG II oder Wohngeld bezieht (einkommensschwache Haushalte) ist der Heizungscheck sogar ganz kostenlos. Dass es das gleiche Angebot auch von Privatfirmen gibt war mir bisher nicht bekannt. Mein Tipp: Wenden Sie sich an die nächstliegende Verbraucherzentrale.

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