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Dach - energetische Sanierung Förderung: Fragen & Antworten

Sie interessieren sich für die Kategorie Dach und haben Fragen zum Thema energetische Sanierung Förderung? Hier erhalten Sie Antworten von regionalen Experten!

Ob einzelne Konstruktionsgruppen der beheizten Gebäudehülle eines "16 Jahre alten Gebäudes" sowie die Heiztechnik förderwürdig sind,
hängt von der individuell, verbauten energetischen und handwerklichen Qualität des Gebäudes selbst ab.
Öffentlich förderwürdig sind in der Regel; nicht ausreichend wärmegedämmte Konstruktionen, Anlagentechnik die mit fossil Treibstoffen betriebenen werden. Mit dem Ziel, dass die sanierten Komponenten, das Gebäude insgesamt! Wärmetechnisch zukünftig entscheidend verbessert und effizient betrieben werden kann.
Ob es sinnvoll ist, ein relativ neuwertiges Gebäude energetisch zu sanieren, sollten Sie über ein förderwürdiges Gebäudeenergie-Gutachten, Förderung ca. 4000€ feststellen lassen.
Mit der Entscheidung, "für oder gegen eine Sanierung" ist gesunder Sachverstand geboten. Nachhaltigkeit bedeutet auch, das betroffene Gebäudekomponenten bis zu ihrem sinnvollen Nutzungsende, im Gebäude verbleiben. (meine persönliche Meinung als Beispiel: Ein funktionierender PKW sollte auch nicht vor dem Ableben verschrottet werden, nur weil ein Nachfolgemodel 2 Liter Treibstoff weniger verbraucht. Siehe in diesem Zusammenhang graue Energie)

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Hallo, ein Effizienshaus 70 ist fast immer zu erreichen. Bei Barzahlung gibt es keine Förderung, Kredit ist nicht erfordelich, man kann auch die Zuschußvariante wählen. Es müßen nur alle Zahlungen per Überweisung getätigt werden ( zwecks Nachverfolgung ) Ob Kredit oder Zuschuß wird auf der basis von 150.000,00 €
pro Wohneinheit gerechnet. Zum Beispiel, Sie sanieren ein Zweifamilienhaus für 400.000,00 €. Der maximaler KFW-Kredit beträgt 2 mal 150.000,00 € =


300.000,00 € somit ist bei einer Förderung von beispielsweise 40 % entweder ein Tilgungszuschuß bzw Zuschuß von 120.000.00 € möglich wenn alles paßt.

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Maßnahmen Dach, Dämmung als Einzelmaßnahmen:
Einzelmaßnahmen 10,0 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 5.000 Euro für jede Wohneinheit.

Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss, der nach Abschluss des Vorhabens auf Ihr Konto überwiesen wird.
Fördermittelberatung:
Die Höhe beträgt:50 % der förderfähigen Kosten
maximal 4.000 Euro pro Vorhaben.

Zusätzlich bzw. Alternativ:
BAFA Vor-Ort-Beratung:
Zuschuss in Höhe von 60% der förderfähigen Beratungskosten,
maximal 800 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern.

Detailierte Infos gerne unter:
Dipl.-Ing.
Bernd Bosan

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