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BEG Förderung: Fragen & Antworten

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Hallo, ein Effizienshaus 70 ist fast immer zu erreichen. Bei Barzahlung gibt es keine Förderung, Kredit ist nicht erfordelich, man kann auch die Zuschußvariante wählen. Es müßen nur alle Zahlungen per Überweisung getätigt werden ( zwecks Nachverfolgung ) Ob Kredit oder Zuschuß wird auf der basis von 150.000,00 €
pro Wohneinheit gerechnet. Zum Beispiel, Sie sanieren ein Zweifamilienhaus für 400.000,00 €. Der maximaler KFW-Kredit beträgt 2 mal 150.000,00 € =


300.000,00 € somit ist bei einer Förderung von beispielsweise 40 % entweder ein Tilgungszuschuß bzw Zuschuß von 120.000.00 € möglich wenn alles paßt.

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Im Neubau gilt als min. Standart KfW 70, bei diesem Standart gibt es KEINE Förderung für Heizungssysteme. Eine Gasheizung alleine ist nicht zulässig, es muss
ein gewisser Anteil an regenerativen Energien (Solarwärme, neu auch Solarstrom usw.) mit integriert werden. Um eine Förderung zu erhalten benötigen Sie einen
Energieberater, der Ihnen verschiedene Lösungsmöglichkeiten aufzeigt (z.B. KfW 40+ Haus mit Wärmepumpe, PV-Anlage und Wohnraumlüftung), Zuschüsse für Wärmepumpen und/oder Pelletanlagen, wie es sie im Jahr 2020 gegeben hat, gibt es in dieser Form (leider) nicht mehr.

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