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verpflichtende Dachdämmung: Fragen & Antworten

Sie haben Fragen zum Thema verpflichtende Dachdämmung? Hier erhalten Sie Antworten von regionalen Experten!

Das Dach und/oder die oberste Geschossdecke müssen gedämmt werden. Die Heizung muss ausgetauscht werden, wenn die Anforderungen der EnEV nicht mehr erfüllt werden bzw. der Schornsteinfeger "meckert". Alles andere ist generell keine Pflicht, muss/sollte aber bei anderen Sanierungsmaßnahmen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten überprüft werden. Es ist immer individuell bei jedem Haus separat zu betrachten.
Bei Bedarf kann gerne eine Objektbesichtigung erfolgen.

13 Hilfreiche Antwort

Ihr Vermieter ist nicht verpflichtet das Dach zu Dämmen. Da Sie auch schon 13 Jahre dort wohnen, hat
er noch mehr Argumente.

Sie sollten sich allerdings einen Energieausweis zeigen lassen, den sollte er als Vermieter haben.
Bringt aber am Ende auch wenig Bewegung in die Sachlage der Dämmung, ausser der Wert wird komplett unterschritten.

Sie müssen abwegen, Kosten eines Umzuges, oder Kostenbeteiligung an der Dämmung der oberen Geschossdecke wäre ein Verhandlungsspielraum,
wenn Ihr Vermieter wie beschrieben ist. Normale Vermieter lassen bei anständiger Argumentation mit sich reden, wenn der Mieter sonst keine Probleme macht und die Miete immer Pünktlich gezahlt wird, hat auch der Vermieter ein Interesse daran, dass der Mieter zufrieden ist.

Die Kosten einer Dämmung der Oberen Geschoßdecke können nach meinen Erfahrungen nicht so teuer sein, dass es sich nicht lohnen wird.

Wenn er so ein Geizhals ist, machen Sie doch den Vorschlag einer Kostenbeteiligung, wenn er auf erstes Verlangen blockt.
Holen Sie sich einen Kostenvoranschlag vorher über die Kosten einer Dachgeschossdämmung um vorbereitet zu sein.

Wenn es in Bremen oder 50 km um Bremen ist, können wir das gerne übernehmen.

Nur wenn Sie mit dem Vermieter ins Gespräch gehen und er ein beschriebener Geizhals ist, sind Sie mit den Kosten schon vorbereitet.

Auch da gilt es mindestens drei Angebot einzuholen und ich würde einen Allroundhandwerker nehmen, der in der Tageszeitung annonciert und nicht unbedingt den Platzhirsch am Ort.

Wenn Sie Fragen haben, kontaktieren Sie mich gerne.

3 Hilfreiche Antwort

Wenn ein Dachboden isoliert ist, dann hätten Sie es in der Tat wärmer. Hierbei spielt es keine Rolle ob der Dachboden oder zwischen den Balken gedämmt wird. Dies sollte jedoch ein Fachmann machen, damit keine Wärmebrücken entstehen.
Ansonsten könnten Sie Feuchtigkeit und dadurch Schimmelprobleme bekommen.
Des weiteren ist die EnEV (Energieeinsparverordnung) zu beachten und zwar durch den Eigentümer (nachzulesen unter §10 Absatz 3-5.
Ich hoffe Ihnen damit weiter geholfen zu haben.

26 Hilfreiche Antwort

Verpflichtet werden grundsätzlich Bauherren die nach der neusten Energieeinsparverordnung neu bauen oder sanieren.
Die Vorgaben erhalten Sie von Ihrem Statiker oder Energieberater.

Bei vermietetem Eigentum oder Eigentum zur selbst Nutzung gibt es grundsätzlich auch keine Verpflichtung, sondern eine Richtlinie die durch die EnEV vorgegeben wird.

1 Hilfreiche Antwort

Das kommt ganz auf den verwendeten Dämmstoff an.

Im Steildachbereich benötigt man ca. 160mm Mineralfaserdämmstoff in WLS 032, beim Flachdach benötigt man bei Polystyroldämmung in WLS 035 ca. 180 mm bzw. 120 mm bei PIR-Dämmstoffen mit WLS 023.
Für eine Steildachdämmung kann man z.B. auf der Internetseite von Isover einen Konfigurator benutzen, der auch die Abstände und Dimension der Sparren berücksichtigt.

Und im Internet gibt es auch die Möglichkeit einen U-Wert - Rechner zu nutzen, der die einzelnen Schichten im Dachaufbau berücksichtigt. Da durch das Thema Wärmedämmung auch viele Fehler mit z.T. gravierenden Schäden entstehen können, empfehle ich aber in jedem Fall einen "Fachmann" oder "Energieberater" zu befragen oder besser noch zu beauftragen.

20 Hilfreiche Antwort

Derzeit gilt die EnEV 2014, die die Richtlinie 2010/31/EU sowie 2012/27/EU umsetzt. Für Bestandsbauten ist das Nachrüsten einer Dachdämmung verpflichtend geregelt.

Oberste Geschossdecken, die an ein unbeheiztes Dachgeschoss angrenzen und nicht den Mindestwärmeschutz erfüllen (Baunorm DIN 4108), müssen so gedämmt werden, dass ein Wärmedurchgangskoeffizient von maximal 0,24 Watt pro Quadratmeter und Kelvin erreicht wird. Bei beheizten Dachgeschossen muss entsprechend das Dach selbst gedämmt werden.

Ausnahmen gibt es wz.B. für Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die dort bereits vor Februar 2002 gewohnt haben. Zudem muss nicht den Vorgaben entsprechend gedämmt werden, wenn die Baukosten das zu erwartende Einsparpotential beim Energieverbrauch deutlich übersteigen (im Zweifel ist das ohne Energieberater wohl nur schwer zu ermitteln).

Mit Fragen kann man sich dazu sonst auch an Bauaufsichtsbehörden oder Bauordnungsämter der Kreise wenden. Die sich an sich für die Kontrolle zuständig.

1 Hilfreiche Antwort

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