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Förderfähige Heizlastberechnung?

Wie bekomme ich eine förderfähige Heizlastberechnung als Einzelleistung und Grundlage für die Planung des Gesamtprojekts?
Wärmepumpe, Flächenheizung, Energiemanagement (PV-Anlage vorhanden).
Wer bietet die Projektabwicklung an? (auch mit den gewünschten Details)

Herr S. bei Essen, 01.06.2020

Wärmepumpe Fußbodenheizung Energieberater Fördermittelberatung

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten:
zunächst gilt es einen zugelassenen Energie-Effizienz-Experten zu finden. Entweder unter www.energie-effizienz-experte.de oder über die Seite der Dena, BAFA, KfW oder Verbraucherzentrale. Einschlägige Ingenieurbüros dürften allesamt wesentlich teurer werden. Variante 1= BAFA "Vor-Ort-Beratung" beantragen und das gesamte Gebäude energetisch untersuchen. Die Ermittlung der Heizlast ist inbegriffen. Förderung durch BAFA mit 80%, maximal 1.300€. Variante 2= KfW Programm 431 (Baubegleitung) beantragen und Berechnung der Heizlast als Planungsleistung beauftragen. Förderung durch KfW mit 50%, maximal 4.000€. In diesem Sinne viel Erfolg.

Herr S., 08.06.2020

Vielen Dank für Ihre Antwort. Eine Sanierung zum KfW-Effizienzhaus soll nicht erfolgen. Es ist geplant eine Wärmepumpe, ein Energiemanagementsystem und eine Deckenflächenheizung zu erstellen, bei vorhandener PV-Anlage. Erste Informationen stehen Ihnen unter folgendem Link zu Verfügung: https://c.1und1.de/@519443090977594094/J8DAXBs6SluDRKBbn4bHXQ Das Passwort ist AB114. Mit freundlichen Grüßen Michael Schäfer Am Bugapark 114 D-45899 Gelsenkirchen +49 179 70 42 400 : mobil +49 209 36 10 56 50 : tel +49 209 36 10 56 56 : fax +49 3212 14 59 733 : fax -> email Michael@Schaefer-GE.de

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In der Regel über einen Energieberater, einem TGA-Planer oder über einen Architekten. Man benötigt entsprechendes Wissen über das betroffene Gebäude im Ist- oder Sollzustand. Mit entsprechenden Programmen kann dann das Gebäude erfasst und die Heizlast berechnet werden. Für eine förderfähige Heizungsoptimierung erforderlich. Nach den abgeschlossenen Berechnungen kann dann der Monteur die entsprechenden Optimierungen vornehmen.

0 Hilfreiche Antwort

Ich gehe da von aus das diese Heizlastberechnung nach DIN 12831 ausgeführt werden muss. Weiterhin gehe ich da von aus das die Heizungsanlage mit Wärmepumpe im Bestand gefördert werden soll. Da Heizungsanlagen nur durch die Bafa gefördert werden, kommen die technischen Programmanforderungen der Bafa zur Geltung. Förderfähige Investitionskosten für Beratungs-, Planungs- und Baubegleitung mit einem unmittelbaren Bezug können über das Programm gefördert werden. Aber Vorsicht, reine Beratungsleistungen sind ausgeschlossen. Werden alle technischen Parameter eingehalten ist eine Förderung von bis zu 35 % möglich. Über die Förderung können auch die anderen notwendigen Planungsleistungen abgerechnet werden.
Eine Förderung über die KfW-Bank ist nur für die Berechnung des hydraulischen Abgleichs möglich; über das Programm 431 (50 %) ist unter Umständen auch dies möglich. Es muss dann allerdings eine Förderung nach dessen Programmen erfolgen. Prinzipiell müssen Förderanträge immer vor Beginn der Ausführung gestellt werden. Die Frage ist auch was ganz genau ausgeführt werden muss/ soll. Eine technische Berechnung kann jedes TGA-Planungsbüro, so wie auch speziell ausgebildete Gebäudeenergieberater durchführen. Eine Baubegleitung ist sicherlich unter Berücksichtigung der Entfernung möglich.

Herr S., 08.06.2020

Bieten Sie diese Leistung an und können Sie Kontakt mit mir aufnehmen.

Hallo Herr S., ich bitte Sie mir eine e-mail mit ihrer Adresse und Telefonnummer zukommen zu lassen damitwir ihre Wünsche besprechen können. Natürlich werde ich Ihnen dann ein Angebot ausarbeiten.

Herr S., 12.06.2020

Hallo Herr Hasenauer, wir können gern einen Termin ab Mittwoch nächster Woche ab 9:00 Uhr verabreden. Bitte nennen Sie mir einen für Sie angenehmen Termin. Mit freundlichen Grüßen Michael Schäfer Michael@Schaefer-GE.de

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Eine Heizlastberechnung muss als Auftrag an ein Planungsbüro vergeben werden. Die daraus resultierenden Berechnungen werden zur Auslegung/Bestimmung der Nennleistung der Wärmepumpe benötigt. Zusätzlich kann der hydraulische Abgleich beauftragt werden. Diese Leistungen werden mit dem gleichen %-Satz bezuschusst, wie die beantragte Förderung der neuen Heizungsanlage.

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Die Anfrage ist unspezifisch. Eine energetische Fachplanung gemäß KfW 431 "Zuschuss Baubegleitung" umfasst auch die Berechnung des Norm-Heizwärmebedarfs setzt aber zwingend die Inanspruchnahme eines Darlehens- oder Zuschussprogramms (151/152/153 oder 430) voraus.
So wie ich Ihre Anfrage verstehe, handelt es sich um die Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus!?
Gerne stehen wir Ihnen für die Projektbearbeitung zur Verfügung, stellen Sie uns eine entsprechende Anfragen unter Angaben Ihrer Kontaktdaten.

Herr S., 08.06.2020

Vielen Dank für Ihre Antwort. Eine Sanierung zum KfW-Effizienzhaus soll nicht erfolgen. Es ist geplant eine Wärmepumpe, ein Energiemanagementsystem und eine Deckenflächenheizung zu erstellen, bei vorhandener PV-Anlage.

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